Wozu berechtigt das Auslösen einer Diebst.s.?

Fazit?
Hallo,

hab mich mal durch Eure Beiträge gewurschtel und würde folgendes Fazit ziehen:

-Kunde geht durch Piepsgerät
-Gerät kommt seiner Aufgabe (warum auch immer) nach und piepst
-Wachpersonal

  1. hat dadurch einen „Anfangsverdacht“
  2. tritt in Erscheinung
  3. hält Kunden fest und
  4. ruft die Polizei!
    …und nur die dürfen in die Taschen klotzen.

Wenn mein Fazit so korrekt ist…??

Na da wäre mir jede angebotene Taschenkontrolle mehr wert, als Tatütata (natürlich kommen die ohne Blaulicht :smile:)und Blaue Uniformierte.
Abgesehen von der Zeit, die man verschwendet!

VG, René

Hallo!

Ich sehe es wie Mevius so, dass es auf die Gesamtumstände ankommt. Rein aus der Praxis gesprochen kann ich sagen, dass solche Kaufhausdetektive gerne Reserverambo spielen, (das gleiche gilt für Türsteher) und mit entsprechenden Drohungen und entsprechendem Auftreten arbeiten.

Gruß
Tom

Hallo!

Es ist ja aber gar kein Sprachwissenschaftliches Problem. Der Sachverhalt ist halt nicht eindeutig genug, um ihn rechtlich beurteilen zu können.

Wenn in der Rechtspraxis in einer Entscheidung der Sachverhalt genau so festgestellt ist, dass er keine eindeutige rechtliche Beurteilung ermöglicht, müsste dies in einem Rechtsmittel angefochten werden.

Ich weiß nicht, ob du österreichische Medien verfolgst, aber bei unserem großen BAWAG Prozess, hat sich gestern die Generalprokuratur der Sicht des Verteidigers von Helmut Flöttl in seinem Rechtsmittel angeschlossen, dass das Urteil des Erstgerichtes keine ausreichenden Feststellungen enthält, die die rechtliche Beurteilung der subjektiven Tatseite ermöglichen. Werden wir sehen, was der Oberste Gerichtshof dazu sagt. Manche Medien haben schon geschrieben, die Generalprokuratur hält Flöttl für unschuldig, das ist natürlich völliger Blödsinn, es geht im Prinzip um das gleiche Problem wie hier.

Damit kriegen wir wieder die Kurve zu einem schönen allgemeinen Rechtsproblem :wink:

Gruß
Tom

Hallo René,

-Kunde geht durch Piepsgerät
-Gerät kommt seiner Aufgabe (warum auch immer) nach und piepst
-Wachpersonal

  1. hat dadurch einen „Anfangsverdacht“
  2. tritt in Erscheinung
  3. hält Kunden fest und
  4. ruft die Polizei!
    …und nur die dürfen in die Taschen klotzen.

Na da wäre mir jede angebotene Taschenkontrolle mehr wert, als
Tatütata (natürlich kommen die ohne Blaulicht :smile:)und Blaue
Uniformierte.
Abgesehen von der Zeit, die man verschwendet!

siehst du, ich bin genau der entgegenteiligen Ansicht. Deine präferierte Vorgehensweise entspricht, nimm’s mir bitte nicht krumm, eben exakt der von Leuten, deren Postulat stets und immer lautet, sie hätten ja nichts zu verbergen, wenn es um die Aufweichung der Bürgerrechte geht.

Genau wie nicht jeder, der völlig legal anonym im Netz unterwegs ist, Kinderpornos vertreibt, ist eben auch nicht jeder, der einen Alarm auslöst, gleich ein Ladendieb.

Beste Grüße

Annie

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Hallo1

Ich sehe es wie Mevius so, dass es auf die Gesamtumstände
ankommt.

Ja, das sehe ich auch so. Es hängt davon ab, was gesagt/getan wurde und wie man das interpretiert.

Gruß,
Max

Hallo!

siehst du, ich bin genau der entgegenteiligen Ansicht. Deine
präferierte Vorgehensweise entspricht, nimm’s mir bitte nicht
krumm, eben exakt der von Leuten, deren Postulat stets und
immer lautet, sie hätten ja nichts zu verbergen, wenn es um
die Aufweichung der Bürgerrechte geht.

Das ist eine Gleichsetzung, die mich ärgert. Denn ich finde nichts dämlicher als dieses „Wer-Nichts-zu-verbergen-hat“-Postulat - und würde mich beim Wachmann trotzdem so verhalten, daß ich meine Taschen herzeige. Warum? Weil die Entscheidung, ob ich meine Tasche herzeige, nach wie vor bei mir liegt. Ich kann auch auf die Polizei warten - das ist liegt einzig an mir. Ein Verlust an Bürgerrechten wär’s, wenn ich das nicht könnte - und leider werden genau solche Sachen oft gefordert und mit dem „Wer nichts zu verbergen hat“-Postulat begründet. Es ist ein Unterschied, ob jemand sich entscheidet, freiwillig zu kooperieren, weil er nichts zu verbergen hat, oder ob jemand ein Gesetz fordert, daß mich dazu zwingt, zu kooperieren, und das mit „Wer nichts zu verbergen hat“ begründet.

Gruß,
Max

keine Aufweichung meiner Bürgerechte bedeutet, wenn ich darüber entscheiden kann, ob ich kooperiere oder nicht.

Genau wie nicht jeder, der völlig legal anonym im Netz
unterwegs ist, Kinderpornos vertreibt, ist eben auch nicht
jeder, der einen Alarm auslöst, gleich ein Ladendieb.

Beste Grüße

Annie

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Hallo!

Im Nichtgehenlassen.

Was ich nicht verstehe ist, warum der Alarm nicht ausreicht,
einen Verdacht zu begründen, der eine Verhaftung rechtfertigt.
Oder liegt das nur daran, weil der Wachmann (sicher in der
Anbsicht, zu deeskalieren) gesagt hat: „Wir wollen ihnen
nichts unterstellen …“
ein Anfangsverdacht erfordert ein Indiz, da ein Indiz immer 100% ist, kann das Auslösen der Diebstahlssicherung, nur als ein Anhaltspunkt gesehen werden. das hier evt. eine Diebstahlshandlung vorliegt, hier würde sich sogar eine Grundgesetzwidrigkeit darlegen lassen. Eine solche Diebstahlssicherungsanlage, bringt die Würde der Bürger in Gefahr, da jeder zu einem potentiellen Ladendieb dadurch gemacht werden würde.
Wäre es Nötigung, wenn der Wachmann sagt: „Der Alarm wurde
ausgelöst, es besteht die Möglichkeit, daß sie unbezahlte Ware
in der Tasche haben. Bitte leeren Sie ihre Taschen, oder wir
müssen die Polizei rufen.“

Die Aussage, ich kann sie nicht gehen lassen, wir müssen das jetzt kontrolieren, kann nur so interpretiert werden, daß ein mittelbarer zwang bevorsteht,wenn der Kunde sich wiedersetzt, den wie will er seine Ankündigung sonst durchsetzen. ergo Gewaltandrohung. die zusätzlich durch das in den Weg stellen unterstrichen wird

Fragen wir mal umgekehrt: Was DARF der Wachmann denn nun, wenn
der Alarm ausgelöst wird?
Nach dem BGB handeln, er hat keinerlei Polizeiliche Hoheit
Gruß,
Max
lottergruß laufhaselauf

Vielleicht verstehst du den Sachverhalt

anders als ich. Ich interpretiere ihn nicht so, dass man den
Kunden bittet, doch nicht zu gehen, sondern dass man ihn daran
hindert, also eben nicht gehen lässt. Ob sich da nun jemand in
den Weg stellt oder ob jemand den Kunden am Arm festhält, weiß
ich nicht, aber es würde mich überraschen, wenn das
Ausgangsposting anders gemeint wäre, als ich es interpretiere.
Und wenn meine Interpretation stimmt, dann haben wir es mit
einem klassischen Fall der Nötigung zu tun, weil nämlich das
Behindern der Fortbewegungsfreiheit eine Einwirkung auf den
Genötigten darstellt, die sich in Form körperlichen Zwangs
ausdrückt. Das ist doch gerade die Aussage der
Zweite-Reihe-Rechtsprechung des BGH.

Meiner Meinung nach hängt diev Rechtsauffassung des Kunden an
einem seidenen Faden, nämlich ob der Fachmann ihm gegenüber
zugegeben hat, daß kein Verdsacht besteht oder nicht. Das
hängt stark davon ab, wie die Wortwahl interpretiert wird.

Aber das Bestehen des Verdachts ist doch auch nicht gerade
abhängig von dem, was der „Fachmann“ SAGT. Er könnte ja auch
lügen (etwa, um die Situation nicht unnötig eskalieren zu lassen).

Grüße,
Sebastian

Hallo!

Vielleicht habe ich es weiter unten zu akademisch formuliert:

Für den Tatbestand der Nötigung ist es in diesem Fall egal, ob der Detektiv einen Diebstahlsverdacht hatte oder nicht, weil die Durchsuchung der Taschen vom Anhalterecht sowieso nicht umfasst ist.

Gruß
Tom

Hallo!

Das ist schön. Kurz, bündig und richtig :wink:

Gruß
Tom

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Hallo!

…es wäre DEIN Geschäft…

Ein Kunde wird im Supermarkt vom Sicherheitsdienst ungerechtfertigt belästigt,

Wieso ungerechtfertigt?

…weil für die Nötigung keine Rechtsgrundlage bestand, selbst bei Diebstahlsverdacht nicht.

da die Diebstahlssicherung ausgelöst wurde

Ahhh, ungerechtfertigt!

Themenverfehlung

Der Sicherheitsdienst meint den Kunden nicht gehen lassen zu können, ohne dies Kontrolliert zu haben.

Dürfen sie auch, siehe oben!

Nein, dürfen sie nicht. Es gibt ein Gewaltmonopol, in einem demokratischen Rechtsstaat haben Reserverambos nichts verloren. Die Kontrolle ist Sache der Polizei und aus.

nun wird er aufgefordert die Taschen seines Jackets zu lehren und einer Mitarbeiterin zur Diebstahlssicherungsentfernung auszuhändigen, da man ihn sonst nicht gehen lassen könne.

Siehe mal den Kunden! In jeder Filiale die er verlässt „piepst
es“

ja, aber das tut nichts zur Sache

Er sagt das er die Polizei rufen würde wenn er weiter belästigt würde. Entschliesst sich allerdings doch, die Lebensgefährtin als Zeugin zu rufen, da sie vor dem Markt, im Auto wartet und auch sofort hinzu kommt.

Kann er ja tun!

…ist sogar sehr sinnvoll

Straftat 1:
Person ist frustriert vom eigenen Leben und will andere in die
Schranken weisen!
Straftat 2:
Person hat nicht gelernt, dass es auch anders Denkende gibt!
Straftat 3:
Person söllte sich in ärztlich Behandlung begeben, da
Verständnis für anders Handelnde nicht gegeben ist!

…das ist derart unsachlich…

DAS WACHPERSONAL TAT NUR SEINE AUFGABE, FÜR DAS ES BEZAHLT
WIRD UND FÜR WAS ES DA IST!

Ich hoffe, dass nicht nur mein Beitrag gelöscht wird, sondern
der gesamte Thread! Denn dieser zeugt von Personen, dennen der
eigene „Arsch“ mehr Wert ist, als der der anderen!

der Rest ist so unsachlich, dass man schon sagen könnte, dämlich…

Gruß
Tom

Genau, da könnte man auch sagen, die armen Auftragsmörder würden doch nur ihren Job tun. Also, dass ich meine Rechte aufgeben und Rechtseingriffe dulden muss, weil für andere damit ein Beruf verbunden ist, will mir wirklich so gar nicht einleuchten.

Hallo Annie,

ich bin sehr erfreut über Deinen Post. Sachlich und meinen Humor verstehend. Danke Dir dafür!

Ich habe zwei Leitsätze für mein Leben:
„Wer von Euch ist ohne Schuld, der werfe den ersten Stein!“

und

„Was nutzt der Baum der Erkenntnis, wenn das Blatt der Erfahrung fehlt!“

Moral ist für mich, eines der höchsten Güter, die ein Mensch besitzt.
Leider setzen manche Mensche, ihre Moral niedriger an, wenn der Nutzen (wenn auch Kurzzeitig) nur höher erscheint!

Es gibt in gewissen Kreisen, eine diesbezüglich exakte Frage.

„Was ist stärker?“

  • der König?
  • der Wein?
  • das Weib?

Die Antwort versetzt manche in Erstaunen!

Ob jemand an den Gesetzen oder an der Moral festhält, jeder auf dieser Welt hat „seine eigene Wahrheit“!

Und diese respektiere ich!

VG, René

Hallo!

Das ist eine völlig andere Frage. Ich würde mich auch nicht immer bei sowas mit jemandem anlegen, manchmal aber schon. Es kommt drauf an, was man da als sinnvoller empfindet.

Ich erzähle aber gerne einmal von einem Fall, der nicht fiktiv war, sondern real (und ich war Zeuge), nur damit klar ist, was so in der Realität passiert. Die Geschichte ist sehr ähnlich, nur dass die Diebstahlsicherung beim Betreten (!) des Geschäfts losging! Sofort war der Kaufhausdetektiv zur Stelle und nahm die betroffene junge Frau am Arm und führte sie ab in ein Hinterzimmer im Geschäft (soweit meine eigenen Wahrnehmungen). Dort sollte sie sofort ihre Taschen leeren, widrigenfalls sie mit ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen habe.

Hier ging es nur um Machtspielchen und der Kaufhausdetektiv wollte auch mal Rambo spielen, denn da die Anlage beim Betreten und nicht beim Verlassen ausgelöst wurde, war es völlig denkunmöglich, dass ein aktueller Diebstahlsverdacht besteht.

Noch ein Beispiel aus der Wirklichkeit? Türsteher vielleicht, die bei einem Wachdienst beschäftigt sind?

Es kommt zu einer Schlägerei, die Türsteher (2m hohe Schränke) greifen zunächst zu Recht ein, nehmen den Schläger und tragen ihn vor die Türe. Die Schlägerei ist vorbei, der Schläger liegt betrunken am Boden. Die Türsteher dreschen und treten (ohne Gegenwehr) so lange auf ihn ein, bis er schwer verletzt eine Treppe hinunterfällt.

Das ist auch alles Realität - das ganze Gefasel von der öffentlichen Sicherheit durch Wachpersonal ist daher relativ. Das heißt jetzt nicht, dass ich gegen Wachpersonal bin, das braucht man schon, aber glorifizieren muss man es wirklich nicht.

Gruß
Tom

Hallo denker,

ich danke Dir für diesen Post!

Auch ich würde rebellieren, gegen Unmenschlichkeit und Doktrin.

Jedoch würde ich ebenso abwägen, ob mein Entgegenkommen mir Lebenszeit nimmt oder mir gibt!

Und Lebenszeit zu erhalten und zu nutzen, ist jeden Kompromiss wert!

VG, René

Welche Massnahmen des Supermarktes wären denn für den Kunden als Wiedergutmachung/Entschuldigung akzeptabel?
Jeder grössere Supermarkt (Kette?) hat doch sicher so etwas wie eine Kundenbetreuung-service, oder? Vielleicht müsste man diesen mal in Kenntnis setzen von dem Vorfall?

Ist nur ein Vorschlag…

LG Lappeenranta

Hallo,

hab mich mal durch Eure Beiträge gewurschtel und würde
folgendes Fazit ziehen:

-Kunde geht durch Piepsgerät
-Gerät kommt seiner Aufgabe (warum auch immer) nach und piepst
-Wachpersonal

  1. hat dadurch einen „Anfangsverdacht“

Ein Anfangsverdacht erfordert ein Indiz, ein Indiz ist 100%,das piepsen ist nur ein Anhaltspunkt für etwas was evt. passiert sein könnte.Ein begründeter Tatverdacht berechtigt erst zur Festnahme, heißt der Sicherheitsdienst sprich Ladendedektiv muß den Kunden schon dabei beobachtet haben, wie er eine Tat begangen hat die dem Kunden vorwerfbar ist, einen Anfangsverdacht allein aus der Tatsache abzuleiten, ist meiner Meinung nach sogar Grundgesetzwiedrig, da die Würde aller Kunden gefährdet scheint, da der Einsatz einer solchen unsicheren Technik dazu führt, daß jeder Kunde Gefahr läuft als potentieller Ladendieb angesehen zu werden, wenn er mit Kleidung aus einem anderen Diebstahlsgesicherten Einkaufsmarkt, durch diese Sicherungsschranke läuft.Der Kunde lief ja vorher ein halbes Jahr in Geschäften ein und aus, ohne Schwierigkeiten.Der Marktleiter darf seine Waren vor Diebstahl sichern und dazu gehört nunmal die Alltagskleidung seiner Kunden nicht.

  1. tritt in Erscheinung
  2. hält Kunden fest und
  3. ruft die Polizei!
    …und nur die dürfen in die Taschen klotzen.

Wenn mein Fazit so korrekt ist…??

Na da wäre mir jede angebotene Taschenkontrolle mehr wert, als
Tatütata (natürlich kommen die ohne Blaulicht :smile:)und Blaue
Uniformierte.
Abgesehen von der Zeit, die man verschwendet!

VG, René

lottergruß laufhaselauf

Mal soviel zum Thema Real

Ihr Beschwerde vom 19.10.2010

Sehr geehrter Herr XXX

zunächst einmal vielen Dank, dass Sie sich bei uns gemeldet haben. Dies gibt uns die Möglichkeit, den Sachverhalt zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Nach Eingang Ihrer Beschwerde haben wir uns mit dem Geschäftsleiter des Marktes in Verbindung gesetzt.

Sie können sich sicher sein, dass der geschilderte Sachverhalt genauso unangenehm ist, wie Ihnen. Auch uns wäre es am liebsten, erst gar keine Ladendetektive beschäftigen zu müssen. Leider ist dies aber nicht realistisch. Ich muss Ihnen sicher nicht schildern, dass dem deutschen Einzelhandel jedes Jahr enorme Verluste durch Ladendiebstähle entstehen. Diese müssen natürlich auch erwirtschaftet werden. Im Interesse unserer ehrlichen Kunden sehen wir uns gezwungen, jedem Verdacht auf Ladendiebstahl nachzugehen.

Auch in Ihrem Fall haben wir uns Ihre Schiderung und die Stellungnahme der Marktangestellten gründlich angesehen. Dass alle Beteiligten in einem solchen Moment emotional reagieren, ist leider nicht immer auszuschließen, so ist es denoch immer unser Ansinnen, die Lage sachlich und ruhig zu klären.

Wir bedauern, dass Sie am Montag den 18. Oktober Ihren Einkauf nicht wie gewohnt reibungslos durchführen konnten. Der Grund hierfür war ein Signal der 'Warensicherungsanlage. Daraufhin wurden Sie an das Servicecenter gebeten, wo man Sie informierte, dass sich vermutlich ein Sicherungsetikett aus einem früheren Einkauf entweder wieder aktiviert habe oder nicht entfernt wurde. Nicht mit einem Wort unterstellten oder suggerierten die Mitarbeiter sondern boten Ihnen an, durch den Detektive das vermeintliche Sicherungsetikett zu suchen und zu entfernen.
Unsere Detektoren an den Kassen sind in der Regel sehr zuverlässig, leider ist es uns in Ihrem Fall nicht gelungen dies zu zeigen.

Für die Erlebnisse, die Sie in unserem Markt hatte und für den dadurch entstandenen Eindruck möchten wir uns in aller Form entschguldigen.

Wir möchten glaubhaft versichern, dass es keiner Person bewußt war, Sie verbal angegriffen zu haben. Sollte hier jedoch der Eindruck entstanden sein, wie es offensichtlich laut Ihrem Schreiben bei Ihnen angekommen ist, so möchten wir uns auch im Namen des Marktes dafür entschuldigen.

Wir hoffen auf 'Ihr verständniss und dass unser Engement in diesem Bereich Ihr Vertrauen in unser Unternehemn erhalten kann und wir Sie weiterhin zu unserem Kundenkreis zählen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Heilige Oma vom Klo

Dies dürfte wohl Rechtsgeschichte schreiben. Eine Antwort auf das warten, zu einem Vorschlag zur Güte.
Zunächst einmal kann sich niemand selbst entschuldigen, dies kann immer nur der Belästigte (Genötigte) selbst und hat eine Arroganz, die zwar nicht verboten ist, allerdings auch nicht sehr viel zur Güte beiträgt, da sie noch nicht einmal dem Belästigten (Genötigten) die Gelegenheit gibt die Umstände zu entschuldigen. Ehrlich ist hier weohl der Wunsch keine Ladendetektive mehr zu beschäftigen, dies kann ja dann die zweifelhafte Technik übernehmen. Aufgeschlossenheit, wäre mit einer Frage:" Wie können wir die Unannehmlichkeiten wiedergutmachen", in einem Respektvollem Umgang mit jemanden den man schliesslöch zu etwas gezwungen hat, was er offenkundig garnicht wollte, schon eher angezeigt gewesen. Der Kunde hat nun die Nase voll und wählt den Weg durch die Instanzen. Dies Anscghreiben sollte für den Kunden schon mal ein guter Anfang sein, da allen beteiligten wohl spätestens jetzt klar sein sollte, dass da etwas ganz falsch gelaufen ist.

lottergruß laufhaselauf

Hi Max,

Das ist eine Gleichsetzung, die mich ärgert. Denn ich finde
nichts dämlicher als dieses
„Wer-Nichts-zu-verbergen-hat“-Postulat

ich wollte jetzt wirklich nicht in die offtopic-Plauderei abdriften, aber das siehst du jetzt nu wirklich vollkommen falsch.

  • und würde mich beim
    Wachmann trotzdem so verhalten, daß ich meine Taschen
    herzeige. Warum? Weil die Entscheidung, ob ich meine Tasche
    herzeige, nach wie vor bei mir liegt. Ich kann auch auf die
    Polizei warten - das ist liegt einzig an mir.

Genau. Meinetwegen *lach* bleibt dir das unbenommen.

Du darfst aber (da wir nu nicht im PB sind, jetzt rein fiktiv) davon ausgehen, dass es rein so als Gedankenspiel einen Fall geben könnte, in dem in einer baugleichen Situation eben auf das Allerfreundlichste lächelnd darauf hingewiesen wurde, dass besagtes Sicherheitsmännchen eigentlich nicht wirklich das Recht hätte, eine Durchsuchung der fiktiven Alarmauslöserin durchzuführen, nämliche aber selbstverständlich geduldig auf das Eintreffen der Polizei harren würde, die das Laden- sowie das Wachpersonal ebenso selbstverständlich zu rufen gezwungen wären, da ja durch das Auslösen des Signals der Verdacht des Diebstahls gegeben wäre.

Ich finde doch, dass dies Entgegenkommen genug von seiten der (ehemaligen) fiktiven Kundin zeigte, nicht im Traum hätte sie sich dem Zugriff der für diesen Fall zuständigen Exekutive entzogen und hätte dies auch explizit ebenso liebenswürdig dem Wachpersonal zu verstehen gegeben.

Wenn nun aber daraufhin besagtes Wachpersonal darauf seinerseits hochgradig aggressiv reagierte und die Kundin mit hochrotem Kopf und geschwollener Stirnader anherrschte, sie solle gefälligst auf der Stelle ihren Rucksack zeigen und ob sie denn taub wäre, bliebe der Kundin leider nichts anderes übrig, denn der immer noch sanftmütigst vorgebrachte Verweis auf die nun doch glasklar vorliegende Nötigung plus der nun ihrerseits auf der Stelle erfolgenden Zuhilfenahme der Exekutive und gleichzeitigen Erstattung einer entsprechenden Anzeige.

Es ist ein
Unterschied, ob jemand sich entscheidet, freiwillig zu
kooperieren, weil er nichts zu verbergen hat, oder ob jemand
ein Gesetz fordert, daß mich dazu zwingt, zu kooperieren, und
das mit „Wer nichts zu verbergen hat“ begründet.

Erlaube mir an dieser Stelle mal ohne diesen hypothetischen FAQsowieso-Krampf eine persönliche Anmerkung: Der sachlich und angemessen vorgebrachte Verweis auf eben diese freiwillig erfolgende Kooperation trotz der tatsächlichen Rechtslage sollte meiner Meinung nach aber schon drin sein, sozusagen als kleine Gratis-Staatsbürgerkunde.

Besten Gruß

Annie

1 „Gefällt mir“

Die Aussage, ich kann sie nicht gehen lassen, wir müssen das
jetzt kontrolieren, kann nur so interpretiert werden, daß ein
mittelbarer zwang bevorsteht,wenn der Kunde sich wiedersetzt,
den wie will er seine Ankündigung sonst durchsetzen. ergo
Gewaltandrohung. die zusätzlich durch das in den Weg stellen
unterstrichen wird

Eine Gewaltdrohung muß aber schon hinreichend präzisiert kundgetan werden. spielt sich das nur in der Phantasie auf Basis eines hypothetischen, erdachten Handlungsablaufes aus, so kann das nicht reichen.

Fragen wir mal umgekehrt: Was DARF der Wachmann denn nun, wenn
der Alarm ausgelöst wird?
Nach dem BGB handeln, er hat keinerlei Polizeiliche Hoheit

Nach dem BGB? Na das ist ja prima. Ist obrigkeitliche hilfe nicht rechtzeitig zu erreichen, so gewährt der § 229 BGB sogar einen wesentlich größeren spielraum als der 127 StPO.
Deshalb sollte man aufpassen, das man sich mit einer solchen Begründung nicht selbst reinlegt.

MFG Cleaner

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