Hallo,
Indizien sind 100%, Anhaltspunkte könnten einen hinweis darauf
geben das etwas statt gefunden haben könnte, was evt.
rechtswidrig ist und das berechtigt niemanden zu garnichts.
Die Lehre ist da zwar etwas anderer Auffassung, aber der
Rechtsprechung genügt ein dringender Tatverdacht,
eben dringend, nicht „oh unsere Anlage piepst“, da hat jemand was geklaut,
um das
Festnahmerecht zu bejahen.
das piepsen einer technischen Anlage, kann nicht zu einem Festnahmerecht führen, eine dringlichkeit ergibt sich aus einer Bobachtungen
eben ein dringender Tatverdacht, der kann nicht mit dem
auslösen einer unzureichenden Technik hergestellt werden, dazu
braucht es einen Menschen der auch eine Tat beobachtet. Klar
wie Klosbrühe, was ich hier lese.
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem
derzeitigen Ermittlungsstand,
eine technische Anlage kann nicht ermitteln
eine hohe Wahrscheinlichkeit
besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer
Straftat ist.
worin bersteht die Straftat, etwa darin das ich es nicht kontrolieren kann, ob eine Diebstahlssicherung sich aus unerfindlichen Gründen wieder aktiviert?
Da das Losgehen der Warensicherungsanlage ein Indiz
eben nicht, es ist im höchsten Falle ein Anhaltspunkt, der Rest erklärt sich von selbst.
dafür sein
kann, dass ein vollendeter Diebstahl vorliegen könnte,
entsteht damit ein Festnahmerecht nach 127 StPO. Trifft dieser
Vorhalt ex post letztlich nicht zu, läßt sich dies nach 229
BGB iVm einem unvermeidbaren Erlaubnistatbestandsirrtum
bewerten.
Im Übrigen ist fraglich, ob der Betroffen nicht auch dadurch
einen beitrag geleistet haben könnte, da er seine Kleidung
nicht auf entsprechende Etiketten kontrolliert hat.
Ein abgeschlossener Einkauf, darf dem Verkäufer das Vertrauen entgegen halten, das alle Warensicherungen entfernt wurden. Hier besteht keinerlei Mitwirkungspflicht, auf die ein Verkäufer außerdem und sowieso hinweisen müßte.
Ist es nicht entwürdigend, mit Kriminellen in einen Tpf
geworfen zu werden und genauso wie sie behandelt zu werden.
Der Selbstbestimmung beraubt zu werden. Ohne Frage nach einem
Einverständniss?
Die Selbstbstimmung blieb doch gewahrt. Der Betroffene hatte
zu jedem Zeitpunkt die Wahl, das Eintreffen der Polizei
abzuwarten.
Die Polizei wurde hier eben nicht hinzugezogen, was die Pflicht des Sicherheitsdienstes gewesen wäre.
Im Übrigen beklagst du dich über semantische Details des
Entschuldigungsschreibens und forderst präzise Formulierungen.
Dann halte du dich doch auch an die Regeln der Orthographie -
es heißt ‚Einverständnis‘
Ups ich mache fehler, entschuldige bitte
Na Cleaner, dann clean mal, lottergruß laufhaselauf
Da du meinen Nickname veralberst, fühle ich mich in meiner
Menschenwürde verletzt. Das ist eine nicht hinnehmbare
Diffamierung meiner Person und eine Beleidigung meines Status
als Mensch. Das ist daher nur als menschenverachtend zu
bezeichnen. Ich verlange also umgehend eine Entschuldigung,
anderenfalls ich wohl prüfen muß, inwieweit mir der Weg durch
die Instanzen offen steht.
Ich möchte dein Recht nicht beschneiden mir das zu sagen, daher bitte ich Dich in aller Form um Entschuldigung. Ich wollte Dir nicht Deinen virtuellen Spass verderben.
lottergruß laufhaselauf
MFG Cleaner