Wozu berechtigt das Auslösen einer Diebst.s.?

Der
Kunde hat nun die Nase voll und wählt den Weg durch die
Instanzen. Dies Anscghreiben sollte für den Kunden schon mal
ein guter Anfang sein, da allen beteiligten wohl spätestens
jetzt klar sein sollte, dass da etwas ganz falsch gelaufen
ist.

Hallo,

dir ist aber schon klar, um was es hier letzlich geht?
Es geht um eine Sachlage, die - ausgehend von den Indizien - tendenziell eher für den Supermarkt spricht. Und es geht daraus resultierend um ein paar verletzte Gefühle.
Ich bezweifele stark, dass sich damit der BGH oder der EGMR befassen wird.

MFG Cleaner

Der
Kunde hat nun die Nase voll und wählt den Weg durch die
Instanzen. Dies Anscghreiben sollte für den Kunden schon mal
ein guter Anfang sein, da allen beteiligten wohl spätestens
jetzt klar sein sollte, dass da etwas ganz falsch gelaufen
ist.

Hallo,

dir ist aber schon klar, um was es hier letzlich geht?
Es geht um eine Sachlage, die - ausgehend von den Indizien -

Indizien sind 100%, Anhaltspunkte könnten einen hinweis darauf geben das etwas statt gefunden haben könnte, was evt. rechtswidrig ist und das berechtigt niemanden zu garnichts.

tendenziell eher für den Supermarkt spricht. Und es geht
daraus resultierend um ein paar verletzte Gefühle.

Es geht dem Kunden letztendlich um die unantastbarkeit seiner Würde, die seiner Meinung nach auf dem Opfertisch der Profitgier einiger großer Unternehmen geopfert werden. Da dies jedem unschuldigen Kunden passieren könnte. Tritt er für die Gemeinschaft ein.

Ich bezweifele stark, dass sich damit der BGH oder der EGMR
befassen wird.

Der Welt haben die Zweifler noch nie weiter geholfen, es waren immer die jenigen die für sich eingestanden sind und damit der Gemeinschaft letztendlich geholfern haben. Die Ideengeber unserer Welt standen am Anfang immer alleine da.

lottergruß laufhaselauf

MFG Cleaner

Hallo,

Indizien sind 100%, Anhaltspunkte könnten einen hinweis darauf
geben das etwas statt gefunden haben könnte, was evt.
rechtswidrig ist und das berechtigt niemanden zu garnichts.

Die Lehre ist da zwar etwas anderer Auffassung, aber der Rechtsprechung genügt ein dringender Tatverdacht, um das Festnahmerecht zu bejahen.

Es geht dem Kunden letztendlich um die unantastbarkeit seiner
Würde, die seiner Meinung nach auf dem Opfertisch der
Profitgier einiger großer Unternehmen geopfert werden. Da dies
jedem unschuldigen Kunden passieren könnte. Tritt er für die
Gemeinschaft ein.

Ist das nicht ein wenig dick aufgetragen? Ich denke, dass selbst Herdegens offene Definiton von Menschenwürde hier nicht greifen würde.

Der Welt haben die Zweifler noch nie weiter geholfen, es waren
immer die jenigen die für sich eingestanden sind und damit der
Gemeinschaft letztendlich geholfern haben. Die Ideengeber
unserer Welt standen am Anfang immer alleine da.

Sicher wurde der Urzeitmensch, der erstmalig damit anfing, sein Fleisch ins Feuer zu werfen, in der Tat vermutlich zunächst einmal sehr belächelt. Auch Galilei war nicht unbedingt sehr beliebt und Luther hatte auch nicht nur Freunde. Ich frage mich aber dennoch, ob der Forderung nach „Freiheit von Supermarktkontrollen“ eine ähnlich kategoriale Bedeutsamkeit beikommt.

MFG Cleaner

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Hallo,

aber mit diesem Schreiben ist doch nun wirklich alles geklärt und in Ordnung!?

Sollen die Gerichte sich wirklich mit einer beleidigten Leberwurst auseinadersetzen, die nicht mal in der Lage ist eine Entschuldigung anzunehmen?

In der Sache hätte ich schon auch gerne die andere Seite gehört, denn ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das „Opfer“ hier wie die Axt im Walde gehaust hat und nicht sehr viel zur Deeskalation beigetragen hat (und jetzt immer noch nicht will).

MOD: ja, das war off Topic und das kann meinetwegen auch wieder gelöscht werden, aber es musste sein, weil alles, wirklich alles auf eine etwas kindische verletzte Ehre hindeudet und es schön wäre, wenn das Opfer mal etwas in seinem Zorn nachlassen könnte und sich in Demut und Vergebung üben.

Gruß
Lawrence

ist alles bereits geschehen, die Rechtsstaatlichkeit wird ihren Weg hehmen. siehe mein Posting in einem anderen Baum.

lottergruß laufhaselauf

Hallo,

aber mit diesem Schreiben ist doch nun wirklich alles geklärt
und in Ordnung!?

eben nicht, der Kunde sieht die Rechtsstaatlichkeit in Gefahr. Da die Würde des Menschen unantastbar ist. Da dies jedem unschuldigen Kunden passieren kann. wählt er den Weg der Instanzen.

Sollen die Gerichte sich wirklich mit einer beleidigten
Leberwurst auseinadersetzen, die nicht mal in der Lage ist
eine Entschuldigung anzunehmen?

Ich kann mich nicht selbst entschuldigen, mein fehlverhalten kann nur derjenige entschuldigen, dem ich mich gegenüber falsch verhalten habe.
Dies heißt das ich jemanden um Entschuldigung bitten kann. Diese Bitte ist nicht erfolgt. Auch ein Vorschlag zur Güte, auf den gewartet wurde, ist nicht erfolgt. Eine Frage," Wie können wir das wieder gut machen", Ist nicht erfolgt. Lediglich Rechtfertigungen alleine können eine Würde nicht wiederherstellen.

In der Sache hätte ich schon auch gerne die andere Seite
gehört, denn ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das
„Opfer“ hier wie die Axt im Walde gehaust hat und nicht sehr
viel zur Deeskalation beigetragen hat (und jetzt immer noch
nicht will).

MOD: ja, das war off Topic und das kann meinetwegen auch
wieder gelöscht werden, aber es musste sein, weil alles,
wirklich alles auf eine etwas kindische verletzte Ehre
hindeudet und es schön wäre, wenn das Opfer mal etwas in
seinem Zorn nachlassen

der Kunde darf wütend sein, Zorn ist alleine Gott vorbehalten.

könnte und sich in Demut und Vergebung

Demut bedeutet für den Kunden nicht den Kopf einzuziehen. Sondern für den Erhalt, seiner von Gott verliehenen Würde zu kämpfen. Vergeben kann letzlich nur Gott. Verzeihen kann der Kunde nur, wenn er auch darum gebeten wird. Und dafür bedarf es halt auch einer Wiedergutmachung.

üben.

Gruß
Lawrence

lottergruß laufhaselauf

Hallo,

Ich kann mich nicht selbst entschuldigen, mein fehlverhalten
kann nur derjenige entschuldigen, dem ich mich gegenüber
falsch verhalten habe.
Dies heißt das ich jemanden um Entschuldigung bitten kann.
Diese Bitte ist nicht erfolgt.:

Wortklauberei
Erbsenzählerei

Das merkt nun doch jeder, der das auch will, dass das Schreiben genau so gemeint ist.
Sollen sich Gerichte jetzt mit Grammatikregeln auseinandersetzen?

Lediglich Rechtfertigungen alleine können eine Würde nicht
wiederherstellen.:

ersetze bitte „Rechtfertigung“ durch „Erklärung“

der Kunde darf wütend sein, Zorn ist alleine Gott vorbehalten.:

die Grenzen sind sehr fließend. Und dieser Kunde ist nicht wütend, sondern zornig.

Vergeben kann letzlich nur Gott.:

der Kunde kann es offensichtlich wirklich nicht.

Viel Spaß beim Weg durch die Instanzen

Gruß
Lawrence

der heute Morgen von einem tödlchen Unfall erfuhr, der auch die Gerichte beschäftigen wird.
DAS ist wichtig!
Das, was hier behandelt wird ist zu gering, um noch weiter Beachtung zu finden.

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Indizien sind 100%, Anhaltspunkte könnten einen hinweis darauf
geben das etwas statt gefunden haben könnte, was evt.
rechtswidrig ist und das berechtigt niemanden zu garnichts.

Die Lehre ist da zwar etwas anderer Auffassung, aber der
Rechtsprechung genügt ein dringender Tatverdacht, um das
Festnahmerecht zu bejahen.

eben ein dringender Tatverdacht, der kann nicht mit dem auslösen einer unzureichenden Technik hergestellt werden, dazu braucht es einen Menschen der auch eine Tat beobachtet. Klar wie Klosbrühe, was ich hier lese.

Es geht dem Kunden letztendlich um die unantastbarkeit seiner
Würde, die seiner Meinung nach auf dem Opfertisch der
Profitgier einiger großer Unternehmen geopfert werden. Da dies
jedem unschuldigen Kunden passieren könnte. Tritt er für die
Gemeinschaft ein.

Ist das nicht ein wenig dick aufgetragen? Ich denke, dass
selbst Herdegens offene Definiton von Menschenwürde hier nicht
greifen würde.

Ist es nicht entwürdigend, mit Kriminellen in einen Tpf geworfen zu werden und genauso wie sie behandelt zu werden. Der Selbstbestimmung beraubt zu werden. Ohne Frage nach einem Einverständniss?

Der Welt haben die Zweifler noch nie weiter geholfen, es waren
immer die jenigen die für sich eingestanden sind und damit der
Gemeinschaft letztendlich geholfern haben. Die Ideengeber
unserer Welt standen am Anfang immer alleine da.

Sicher wurde der Urzeitmensch, der erstmalig damit anfing,
sein Fleisch ins Feuer zu werfen, in der Tat vermutlich
zunächst einmal sehr belächelt. Auch Galilei war nicht
unbedingt sehr beliebt und Luther hatte auch nicht nur
Freunde. Ich frage mich aber dennoch, ob der Forderung nach
„Freiheit von Supermarktkontrollen“ eine ähnlich kategoriale
Bedeutsamkeit beikommt.

Die Frage beantwortet sich, so glaube, ich selbst. Wenn ich mich in einem Topf mit Kriminellen wieder finde. Als unschuldiger Bürger. Ein Menschen verachtendes Rechtssystem, hatten wir schon einmal und was dabei rausgekommen ist brauche ich hier ja nicht zu schildern.

MFG Cleaner

Na Cleaner, dann clean mal, lottergruß laufhaselauf

Hallo,

Ich kann mich nicht selbst entschuldigen, mein fehlverhalten
kann nur derjenige entschuldigen, dem ich mich gegenüber
falsch verhalten habe.
Dies heißt das ich jemanden um Entschuldigung bitten kann.
Diese Bitte ist nicht erfolgt.:

Wortklauberei
Erbsenzählerei

mag sein das dies für dich so ist, für einen erwachsenen Menschen ist das Realität.

Das merkt nun doch jeder, der das auch will, dass das
Schreiben genau so gemeint ist.
Sollen sich Gerichte jetzt mit Grammatikregeln
auseinandersetzen?

Das hat nichts mit Grammatik zu tun und ist inhaltlich einfach nicht korrekt

Lediglich Rechtfertigungen alleine können eine Würde nicht
wiederherstellen.:

ersetze bitte „Rechtfertigung“ durch „Erklärung“

geht nicht, da der andere sich immernoch im Recht wähnt, ist dies eine Rechtfertigung. Siehe wir müssen jedem Tatverdacht nachgehen.
Vor allem sollten sie zusehen das ihre Technik auch entsprechend funzt.

der Kunde darf wütend sein, Zorn ist alleine Gott vorbehalten.:

die Grenzen sind sehr fließend. Und dieser Kunde ist nicht
wütend, sondern zornig.

Da der Kunde das Ergebniss Gott überlassen kann, darf er sich auch in Gelassenheit üben.

Vergeben kann letzlich nur Gott.:

der Kunde kann es offensichtlich wirklich nicht.

Gut das wir in einem Rechtsstaat leben, wo niemand eine alleinige Entscheidung zu treffen hat.

Viel Spaß beim Weg durch die Instanzen

Danke Gott befohlen.

Gruß
Lawrence

der heute Morgen von einem tödlchen Unfall erfuhr, der auch
die Gerichte beschäftigen wird.
DAS ist wichtig!
Das, was hier behandelt wird ist zu gering, um noch weiter
Beachtung zu finden.

Alles wird die Beachtung von Gott finden. Wenn ich sie Suche.

lottergruß laufhaselauf

Ein Menschen verachtendes Rechtssystem,
hatten wir schon einmal und was dabei rausgekommen ist brauche
ich hier ja nicht zu schildern.:

bei allem Respekt, aber das ist in diesem Zusammenhang nun wirklich ein Schlag ins Gesicht aller Opfer dieses damaligen Rechtssystems und verletzt nun ohne Zweifel die Menschenwürde dieser Opfer.

Hallo,

Indizien sind 100%, Anhaltspunkte könnten einen hinweis darauf
geben das etwas statt gefunden haben könnte, was evt.
rechtswidrig ist und das berechtigt niemanden zu garnichts.

Die Lehre ist da zwar etwas anderer Auffassung, aber der
Rechtsprechung genügt ein dringender Tatverdacht, um das
Festnahmerecht zu bejahen.

eben ein dringender Tatverdacht, der kann nicht mit dem
auslösen einer unzureichenden Technik hergestellt werden, dazu
braucht es einen Menschen der auch eine Tat beobachtet. Klar
wie Klosbrühe, was ich hier lese.

Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.
Da das Losgehen der Warensicherungsanlage ein Indiz dafür sein kann, dass ein vollendeter Diebstahl vorliegen könnte, entsteht damit ein Festnahmerecht nach 127 StPO. Trifft dieser Vorhalt ex post letztlich nicht zu, läßt sich dies nach 229 BGB iVm einem unvermeidbaren Erlaubnistatbestandsirrtum bewerten.
Im Übrigen ist fraglich, ob der Betroffen nicht auch dadurch einen beitrag geleistet haben könnte, da er seine Kleidung nicht auf entsprechende Etiketten kontrolliert hat.

Ist es nicht entwürdigend, mit Kriminellen in einen Tpf
geworfen zu werden und genauso wie sie behandelt zu werden.
Der Selbstbestimmung beraubt zu werden. Ohne Frage nach einem
Einverständniss?

Die Selbstbstimmung blieb doch gewahrt. Der Betroffene hatte zu jedem Zeitpunkt die Wahl, das Eintreffen der Polizei abzuwarten.

Im Übrigen beklagst du dich über semantische Details des Entschuldigungsschreibens und forderst präzise Formulierungen. Dann halte du dich doch auch an die Regeln der Orthographie - es heißt ‚Einverständnis‘

Na Cleaner, dann clean mal, lottergruß laufhaselauf

Da du meinen Nickname veralberst, fühle ich mich in meiner Menschenwürde verletzt. Das ist eine nicht hinnehmbare Diffamierung meiner Person und eine Beleidigung meines Status als Mensch. Das ist daher nur als menschenverachtend zu bezeichnen. Ich verlange also umgehend eine Entschuldigung, anderenfalls ich wohl prüfen muß, inwieweit mir der Weg durch die Instanzen offen steht.

MFG Cleaner

Hallo,

Indizien sind 100%, Anhaltspunkte könnten einen hinweis darauf
geben das etwas statt gefunden haben könnte, was evt.
rechtswidrig ist und das berechtigt niemanden zu garnichts.

Die Lehre ist da zwar etwas anderer Auffassung, aber der
Rechtsprechung genügt ein dringender Tatverdacht,

eben dringend, nicht „oh unsere Anlage piepst“, da hat jemand was geklaut,

um das

Festnahmerecht zu bejahen.

das piepsen einer technischen Anlage, kann nicht zu einem Festnahmerecht führen, eine dringlichkeit ergibt sich aus einer Bobachtungen

eben ein dringender Tatverdacht, der kann nicht mit dem
auslösen einer unzureichenden Technik hergestellt werden, dazu
braucht es einen Menschen der auch eine Tat beobachtet. Klar
wie Klosbrühe, was ich hier lese.

Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem
derzeitigen Ermittlungsstand,

eine technische Anlage kann nicht ermitteln

eine hohe Wahrscheinlichkeit

besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer
Straftat ist.

worin bersteht die Straftat, etwa darin das ich es nicht kontrolieren kann, ob eine Diebstahlssicherung sich aus unerfindlichen Gründen wieder aktiviert?

Da das Losgehen der Warensicherungsanlage ein Indiz

eben nicht, es ist im höchsten Falle ein Anhaltspunkt, der Rest erklärt sich von selbst.

dafür sein

kann, dass ein vollendeter Diebstahl vorliegen könnte,
entsteht damit ein Festnahmerecht nach 127 StPO. Trifft dieser
Vorhalt ex post letztlich nicht zu, läßt sich dies nach 229
BGB iVm einem unvermeidbaren Erlaubnistatbestandsirrtum
bewerten.
Im Übrigen ist fraglich, ob der Betroffen nicht auch dadurch
einen beitrag geleistet haben könnte, da er seine Kleidung
nicht auf entsprechende Etiketten kontrolliert hat.

Ein abgeschlossener Einkauf, darf dem Verkäufer das Vertrauen entgegen halten, das alle Warensicherungen entfernt wurden. Hier besteht keinerlei Mitwirkungspflicht, auf die ein Verkäufer außerdem und sowieso hinweisen müßte.

Ist es nicht entwürdigend, mit Kriminellen in einen Tpf
geworfen zu werden und genauso wie sie behandelt zu werden.
Der Selbstbestimmung beraubt zu werden. Ohne Frage nach einem
Einverständniss?

Die Selbstbstimmung blieb doch gewahrt. Der Betroffene hatte
zu jedem Zeitpunkt die Wahl, das Eintreffen der Polizei
abzuwarten.

Die Polizei wurde hier eben nicht hinzugezogen, was die Pflicht des Sicherheitsdienstes gewesen wäre.

Im Übrigen beklagst du dich über semantische Details des
Entschuldigungsschreibens und forderst präzise Formulierungen.
Dann halte du dich doch auch an die Regeln der Orthographie -
es heißt ‚Einverständnis‘

Ups ich mache fehler, entschuldige bitte

Na Cleaner, dann clean mal, lottergruß laufhaselauf

Da du meinen Nickname veralberst, fühle ich mich in meiner
Menschenwürde verletzt. Das ist eine nicht hinnehmbare
Diffamierung meiner Person und eine Beleidigung meines Status
als Mensch. Das ist daher nur als menschenverachtend zu
bezeichnen. Ich verlange also umgehend eine Entschuldigung,
anderenfalls ich wohl prüfen muß, inwieweit mir der Weg durch
die Instanzen offen steht.

Ich möchte dein Recht nicht beschneiden mir das zu sagen, daher bitte ich Dich in aller Form um Entschuldigung. Ich wollte Dir nicht Deinen virtuellen Spass verderben.

lottergruß laufhaselauf

MFG Cleaner

BRAVO!!

Mein bescheidener Beitrag wurde bis jetzt noch nicht bearbeitet,
aber damit kann ich leben…

Einen schönen Tag an alle
und geniest das Leben…es ist so kurz und kann morgen vorbei sein!!

LG

tut mir Leid das dies eine solche Intgerpretation von Dir findet, meine Intention wahr es, die Opfer eher zu würdigen, indem ich sie nicht vergesse.

lottergruß laufhaselauf

Hallo

Fragen wir mal umgekehrt: Was DARF der Wachmann denn nun, wenn
der Alarm ausgelöst wird?
Nach dem BGB handeln, er hat keinerlei Polizeiliche Hoheit

Du weißt aber schon, dass er nach dem BGB einen auf frischer Tat betroffenen die Sache auch mit Gewalt wieder wegnehmen darf!

Des weiteren haben wir da noch die Selbsthilfe §229 BGB. Da darf er, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht da ist und er einen einklagbaren Anspruch hat, jemenaden festnehmen, ihm die Sache wegnehmen oder auch Sachen zerstören wenn es nötig ist um seinen einklagbaren Anspruch durchzusetzen.

Grüße RS99

ot
Hallo Cleaner,

da ich Dir weiter unten nicht merh antworten kann nun hier.

Es ist bewundernswert wieviel Geduld Du mit diesem Troll aufbringst.

Jeder andere hätte schon längst aufgegeben.
Danke für die belustigungsstunde.

Grüße RS99

[Mod] Thema abgeschlossen
Das Thema dürfte abgeschlossen sein. Der Thread artet nun aber mit Off-topic-Beiträgen aus. Darum habe ich ihn geschlossen.