Hallo zusammen.
Ich weiß meine Frage ist wohl etwas blöde, aber mich beschätigt diese Frage gerade ungemein 
Im Zuge meiner Ausbildung, muss ich mich ja auch zwangsweise mit der Abschreibung etc. auseinander setzen. Nun stellt sich folgender Fall:
Mein Ausbildungsleiter hat mich gebeten ihm doch einmal die Möglichkeiten der Abschreibung an einer Maschine der Firma zu geben. Ich nehme jetzt mal an, dass er damit die lineare und degressive Abschreibung meint.
Was mich aber viel mehr auf Trap hält ist die Frage wozu die Abschreibung im eigentlichen Sinne dient. So eine grundlegende Wissenslücke haut mich nun doch etwas aus den Socken, aber auch aus meinem Lehrbuch wird dieser Sachverhalt nicht schlüssig. Bitte helft mir 
Hallo,
Was mich aber viel mehr auf Trap hält ist die Frage wozu die
Abschreibung im eigentlichen Sinne dient. So eine grundlegende
Wissenslücke haut mich nun doch etwas aus den Socken, aber
auch aus meinem Lehrbuch wird dieser Sachverhalt nicht
schlüssig. Bitte helft mir 
Abschreibungen dienen dazu, den Wertverlust eines Vermögensgegenstandes auf die Nutzungsdauer zu verteilen.
Gruß
Christian
Abschreibungen dienen dazu, den Wertverlust eines
Vermögensgegenstandes auf die Nutzungsdauer zu verteilen.
Gruß
Christian
Danke schonmal für deine Antwort. Welchen betriebswirtschaftlichen Hintergrund hat die Verteilung des Vermögensgegenstandes auf die Nutzungsdauer?
Hallo,
Danke schonmal für deine Antwort. Welchen
betriebswirtschaftlichen Hintergrund hat die Verteilung des
Vermögensgegenstandes auf die Nutzungsdauer?
naja, auf der Aktivseite steht das Vermögen der Gesellschaft. Da sich dieses durch den Wertverlust reduziert, muß das natürlich abgebildet werden. Das geschieht gewinnwirksam über die Buchung als Abschreibung, was sich entsprechend im Jahresüberschuß wiederspiegelt.
Gruß
Christian
Hallo,
Welchen
betriebswirtschaftlichen Hintergrund hat die Verteilung des
Vermögensgegenstandes auf die Nutzungsdauer?
Mal ein paar unsortierte Gedanken dazu:
Wenn ich weiss, dass ich z.B. eine Maschine 10 Jahre lang nutzen werde, dann kann ich den jährlichen Abschreibungsbetrag nehmen und anteilig in der Preiskalkulation berücksichtigen. Damit ist gewährleistet, dass nach den 10 Jahren die Maschine über die verkauften Produkte wieder bezahlt wurde. Somit sind Abschreibungen auch ein Instrument der Finanzierung.
Desweiteren senken die Abschreibungen den zu versteuernden Gewinn, da sie in der Gewinn/Verlustrechnung als Aufwand gebucht werden. Den Unternehmer freuts… Allerdings kann ich für die Steuer nicht abschreiben wie ich will, dazu gibt es die Abschreibungstabellen mit den entsprechenden Sätzen für die Anlagegüter (vgl. hierzu mal die Begriffe „bilanzielle“ und „kalkulatorische Abschreibung“).
Wenn ich zum Jahresende in das Buchungskonto „Abschreibungen“ schaue, dann sehe ich genau den wertmäßigen Verlust meiner Anlagegüter bzw. über das Anlagenverzeichnis den Restwert meiner Anlagen. (wichtig z.B. für mögliche Verkäufe von Anlagegütern).
MfG
Thomas
Hallo,
Wenn ich weiss, dass ich z.B. eine Maschine 10 Jahre lang
nutzen werde, dann kann ich den jährlichen Abschreibungsbetrag
nehmen und anteilig in der Preiskalkulation berücksichtigen.
Damit ist gewährleistet, dass nach den 10 Jahren die Maschine
über die verkauften Produkte wieder bezahlt wurde. Somit sind
Abschreibungen auch ein Instrument der Finanzierung.
das wollte mir schon im Studium jemand erzählen, aber das ist und bleibt ziemlicher Unsinn. Durch die Abschreibung kommt kein einziger Cent in die Kasse, was nach herrschender Meinung die Definition von Finanzierung ist.
Gruß
Christian
Hallo,
Durch die Abschreibung kommt
kein einziger Cent in die Kasse, was nach herrschender Meinung
die Definition von Finanzierung ist.
Wieso nicht? Wenn ich kalkulatorische AfA in meinen Preisen mit unterbringe… Natürlich wird diesen Anteil niemand nach der erfolgten Bezahlung rausrechnen und separat legen, aber das Geld ist zunächst erstmal da. Also, AfA bezahlt bekommen, so what?
MfG
Thomas
Hallo,
Wieso nicht? Wenn ich kalkulatorische AfA in meinen Preisen
mit unterbringe… Natürlich wird diesen Anteil niemand nach
der erfolgten Bezahlung rausrechnen und separat legen, aber
das Geld ist zunächst erstmal da. Also, AfA bezahlt bekommen,
so what?
in dem Fall ist aber nicht die Abschreibung die Finanzierung sondern der Umsatz. Aber keine Sorge, ich hab auch schon von gestandenen Kreditleuten die Aussage gehört, daß Unternehmen mit hohen Abschreibungen einen hohen Cashflow haben. Und da war da noch die selbständige BWL-Absolventin, die meinte, sie könnte einen Kredit aus dem Jahresüberschuß zurückzahlen.
Gruß
Christian
Hallo,
in dem Fall ist aber nicht die Abschreibung die Finanzierung
sondern der Umsatz.
Aha, wir sind im Bereich „Kümmelspalterei“ 
Nu sag ich ganz banal: Würde ich nun weniger Abschreibung in den Preisen berücksichtigen hätte ich auch weniger Kohle auf dem Konto.
MfG
Thomas
Hallo,
in dem Fall ist aber nicht die Abschreibung die Finanzierung
sondern der Umsatz.
Aha, wir sind im Bereich „Kümmelspalterei“ 
nicht wirklich. Wir reden gerade über den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Nu sag ich ganz banal: Würde ich nun weniger Abschreibung in
den Preisen berücksichtigen hätte ich auch weniger Kohle auf
dem Konto.
Das heißt, wenn ich die Abschreibungsdauer aus steuerlichen Erwägungen bzw. aufgrund von Sonderabschreibungsregelungen zur Förderung von bestimmten Industrien oder Regionen verkürze, habe ich auf einmal mehr auf dem Konto? Daß das nicht funktioniert, ist offensichtlich.
Abschreibungen haben rein gar nichts mit der Finanzierung zu tun, weil sie rein gar nichts mit dem Cashflow zu tun haben. Finanzieren kann man nur mit Geld, das in die Kasse kommt und das ist bei Abschreibungen gerade nicht der Fall.
Gruß
Christian
Das Problem …
sind die Wiederbeschaffungskosten. Wenn man diese den kalkulatorischen Abschreibungen zugrunde legt dann fließen in der Tat über den Umsatzprozess jene Mittel in das Unternehmen zurück, die ein Ansparen ermöglichen und somit auch die Wiederbeschaffung des Anlagegegenstanades.
Allerdings dürfte es vielfach schwierig sein, zum Zeitpunkt t=0 die Wiederbeschaffungskosten im Zeitpunkt t=10 mit hinreichender Sicherheit, zumindest aus Sicht der Kosten- bzw. Preiskalkulation, zu bestimmen.
VG
Sebastian
Hallo,
Abschreibungen haben rein gar nichts mit der Finanzierung zu
tun, weil sie rein gar nichts mit dem Cashflow zu tun haben.
Finanzieren kann man nur mit Geld, das in die Kasse kommt und
das ist bei Abschreibungen gerade nicht der Fall.
Diese Aussage besitzt allerdings keine Allgemeingültigkeit. Betrachtet man den „Lohmann-Ruchti“-Effekt, so kann unter idealisierten Bedingungen nachgewiesen werden, dass eine Finanierung bzw. Kapazitätserweiterung aus Abschreibungen möglich ist.
Die Prämissen von LR sehen ja u.a. vor, dass die mit den Anlagen hergestellten Güter kostendeckend (!) abgesetzt werden. (Kalk.) Abschreibungen bilden dabei einen festen Kostenbestandteil. Die Umsätze erhöhen sich in Folge der Wiederbeschaffungskosten, wohingegen die Abschreibungen (bilanziell) in der GuV den Gewinn mindern. Hier entsteht ein Spread, der zur Erweiterung genutzt werden kann. Übrigens auch zu anderen Zwecken, allerdings fällt das Modell dann in sich zusammen.
VG
Sebastian
Hallo,
Das heißt, wenn ich die Abschreibungsdauer aus steuerlichen
Erwägungen bzw. aufgrund von Sonderabschreibungsregelungen zur
Förderung von bestimmten Industrien oder Regionen verkürze,
habe ich auf einmal mehr auf dem Konto?
Nein, ich sprach von der kalkulatorischen Abschreibung. Die muß ja nix mit der steuerlichen zu tun haben. Mal als Beispiel: Ich kann ja Maschinen schon längst abgeschrieben haben und nutze sie dennoch weiter. Wenn es der Markt hergibt lasse ich dennoch den Anteil der kalkulatorischen Abschreibung wie bisher in meiner Preiskalkulation und freue mich…
MfG
Thomas
Hallo,
Betrachtet man den „Lohmann-Ruchti“-Effekt, so kann unter
idealisierten Bedingungen nachgewiesen werden, dass eine
Finanierung bzw. Kapazitätserweiterung aus Abschreibungen
möglich ist.
Die Prämissen von LR sehen ja u.a. vor, dass die mit den
Anlagen hergestellten Güter kostendeckend (!) abgesetzt
werden.
das ist ja das witzige: Es geht um den Absatz und nicht um die Abschreibung. Der LR-Effekt ist nichts anderes als die Weisheit, daß Geld in die Kasse kommen muß. Das funktioniert jedoch nicht über die Abschreibung, sondern über den Umsatz.
Das wird spätestens dann offensichtlich, wenn man an den Abschreibungsdauern etwas ändert und trotzdem nicht mehr oder weniger in der Kasse ist.
Gruß
Christian
Hallo,
Nein, ich sprach von der kalkulatorischen Abschreibung. Die
muß ja nix mit der steuerlichen zu tun haben. Mal als
Beispiel: Ich kann ja Maschinen schon längst abgeschrieben
haben und nutze sie dennoch weiter. Wenn es der Markt hergibt
auch hier: das entscheidende ist das Ende des Halbsatzes. Was der Markt hergibt, ist nicht die Abschreibung sondern der Umsatz.
Gruß
Christian
Ich kann nur, und muss exc (der im übrigen - richtig gute Beiträge in diesem Brett - positioniert) - lieber Thomas deine Äußerung ist doch wieder „undurchdacht“ - nicht die Höhe der bilanzrechtlich zulässigen Abschreibung - bringt über Verkaufspreise - Geld in die Kassen. Wenn der Unternehmer Abschreibungen zur Revinanzierung zur Wiederbeschaffung von verbrauchten WG - über den Preis verdient (quasy auch Retorn on Investment - erzielt) - dann doch forrangig über die Kalkulatorischen Abschreibungen.
Grüsse Rainer - und über den ursprünglichen Sinn zur Abschreibung habe ich dem ursprünglichen Fragesteller eine privat E-mail geschickt. Mal schauen wann der sich darauf meldet
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Hallo Thomas,
was machst du - wenn es der Markt nicht hergibt??? - Festpreise auf dem Markt - nur einige Beispiele - Bücher und Zeitschriften, Medikamente - und auch die USt- ist nicht stets durchlaufender Posten - nur theoretisch - MwSt-Erhöung - und bleibender Abgabepreis - sage nur Tabakwaren - nicht immer ist die USt- auch wirklich abwälzbar.
Grüsse Rainer
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Hallo Sebastian,
ich kann doch auch prima Produkte zu Preisen verkaufen - die die Abschreibungen nicht verdienen! - Da die Anschaffungskosten ja schon bezahlt sind. Nur der Aufwand wird auf Grund gesetzlicher Vorschriften über Jahre verteilt. Kurzfristig kann es einem Unternehmen schon reichen - nur die Fixkosten durch den Umsatz zu erreichen.
Damit mache ich keinen Gewinn - und überlebe auch nicht lange - aber ich kann so unter Umständen einen angestrebten Verdrängunswettbewerb gewinnen.
Grüsse RAiner
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Hallo,
was machst du - wenn es der Markt nicht hergibt???
Tja, dann halt nicht. Und was mache ich, wenn mir der Markt meinen Gewinnzuschlag nicht hergibt? Oder irgend einen anderen kalkulatorischen Zuschlag? Es ist ja egal, wie das Kind heißt. Gespart werden muß dann irgendwo. Welcher Zuschlag reduziert wird, das bleibt dann wohl Geschäftsgeheimnis… 
MfG
Thomas (der manchmal froh ist, dass es die VO/PR und LSP gibt
)
Hallo,
…dann doch forrangig über die
Kalkulatorischen Abschreibungen.
Ich weiß. Ich habe ja auch nie was anderes Behauptet. Man möge mir verzeihen, dass ich nicht explizit erwähnt habe, dass in einer Kalkulation die kalk. Abschreibungen angesetzt werden. Ich habe das mal als bekannt vorausgesetzt 
lieber Thomas deine
Äußerung ist doch wieder „undurchdacht“
Och menno… schon wieder? Wo denn noch? Bin ich so schlimm? 
MfG
Thomas