Hallo,
ich sehe zwei Aspekte:
erstens: den Unterscheid zwischen „freiwillig“ und „angeordnet“. Bei Dingen, die ich freiwillig mache, kann ich jederzeit selbst entscheiden, ob im Augenblick für mich die Balance zwischen Engagement und dem, was ich davon habe, stimmt.
zweitens: der Deal bei Erwerbsarbeit lautet: ich gebe meine Arbeitskraft und bekomme dafür Bezahlung. Wenn jetzt die Vereinbarung so geändert werden soll, dass ich mehr Arbeitskraft gebe, ohne dass sich auf der anderen Seite des Handels etwas tut, dann ist das eine Verschlechterung.(Ich gehe mal davon aus, dass Du von zusätzlicher Arbeit und nicht von anderer Arbeit sprichst.)
Letzten Endes gefährde ich damit den ganzen Handel: wenn ich im Kontext der Erwerbsarbeit akzeptiere, dass Anerkennung, Lob und Freude an der Arbeit das Zahlungsmittel sind, dann verliert die Bezahlung ihren Grund. Dann könnte ja so rein theoretisch der andere sagen: „Toll, dass das so gut funktioniert, ich ‚zahle‘ jetzt nur noch mit Anerkennung, Lob und Freude“.
Der Kontext ist einfach ein anderer, und da gelten unterschiedliche Bedingungen. Im ehrenamtlichen Bereich sind finanzielle Aufwandsentschädigungen eher zweitrangig. Im beruflichen Bereich ist der finanzielle Augleich für die Arbeitskraft die Grundwährung, die stimmen muss.
Viele Grüße,
Jule