1.) die Arbeitszeit im ÖD ist trotz des einen Tages Mehrarbeit
immer noch deutlich niedriger als in der freien Wirtschaft. 35
- 38 gegen 40-42 Stunden sind allein die vertragliche Seite.
Falsch. Die tarifliche (und nur die tarifliche kannst du ja vergleichen) Wochenarbeitszeit in der gesamten Wirtschaft in Westdeutschland betrug in Deutschland 37,4 Stunden.
Überstunden werden in der freien Wirtschaft oftmals gar nicht
mehr entlohnt, die Leute halten eben die Füsse still, weil sie
ihren Job behalten wollen.
Das ist im öffentlichen Dienst auch oft so (frag mal Krankenschwestern oder Polizisten). Aber in den Tarifverträgen (und nur das kannst du ja vergleichen) existiert in allen Wirtschaftsbereichen eine Überstundenregelung.
Du vergleichst die Theorie im öffentlichen Dienst mit der Realität in der freien Wirtschaft. Das ist schlicht unseriös.
Im ÖD hat man damit bislang kein Problem gehabt und viele
werden es auch in Zukunft nicht haben, denn die vielerorts
angedrohten betriebsbedingten Kündigungen sind sehr häufig gar
nicht möglich, da oft ein Sozialvertrag zwischen Kommunen und
Arbeitnehmern besteht, der solcherlei Massnahmen ausschliesst.
Deshalb war Bsirske auch so entspannt bei der Diskussion um
die Bezahlbarkeit - der in der freien Wirtschaft arbeitende
Bürger wird es richten (müssen).
Ok, konfrontieren wir Mathias mal mit den Fakten:
_Wie Destatis, das Statistische Bundesamt, mitteilt, waren nach den vorläufigen Ergebnissen der Personalstandstatistik des öffentlichen Dienstes am 30. Juni 2001 knapp 4,2 Mill. Personen bei Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Zahl der Arbeitsplätze bei den Gebietskörperschaften um 100 000 oder 2 %, wobei über die Hälfte des Personalrückgangs auf den so genannten Ausgliederungsprozess der öffentlichen Haushalte zurückgeht. Durch die rechtliche Verselbstständigung von bisher als Sondervermögen geführten Einrichtungen (z.B. Hochschulkliniken, Krankenhäuser) wurden bisher bei den Gebietskörperschaften angesiedelte Arbeitsplätze zu neuen Arbeitgebern unter öffentlicher Aufsicht (z.B. öffentlich-rechtliche Anstalten) oder mit öffentlicher Beteiligung (z.B. GmbHs) verlagert.
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gebietskörperschaften waren 3,1 Mill. Vollzeitkräfte und 1,1 Mill. hatten eine verkürzte Arbeitszeit. Gegenüber dem Vorjahr gab es 110 000 weniger Vollzeitkräfte, aber 10 000 mehr Teilzeitarbeitsplätze. Die Zunahme der Teilzeitarbeitsplätze geht auf die steigende Inanspruchnahme von Altersteilzeit zurück. Bis Mitte 2001 haben gut 80 000 Beschäftigte der Gebietskörperschaften die Möglichkeiten der gesetzlichen bzw. tariflichen Altersteilzeitregelungen genutzt (2000: 49 000). Die Teilzeitquote hat sich durch den Rückgang bei den Vollzeitbeschäftigten und den Anstieg der Altersteilzeit auf 26 % erhöht (2000: 25 %).
Die Beschäftigung ist auf allen Ebenen zurückgegangen: Beim Bund arbeiteten zur Jahresmitte 2001 noch 494 000 (– 8 000 gegenüber 2000), bei den Ländern 2,2 Mill. (– 60 000) und bei den Gemeinden/Gemeindeverbänden knapp 1,5 Mill. Beschäftigte (– 32 000). Bei den weiteren zum öffentlichen Dienst zählenden Beschäftigungsbereichen waren bei den Zweckverbänden unverändert 70 000, beim Bundeseisenbahnvermögen 66 000 (– 10 %) und im mittelbaren öffentlichen Dienst 515 000 (+ 5 %) Beschäftigte tätig. Die deutlich gestiegene Mitarbeiterzahl des mittelbaren öffentlichen Dienstes geht auf die rechtliche Verselbstständigung von Landeseinrichtungen zurück. Insgesamt waren damit im öffentlichen Dienst Mitte 2001 4,8 Mill. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (– 80 000 oder – 2 %)._
Möglich, dass dir der Rückgang (-2%) nicht schnell genug geht. Aber es gibt ihn.
2.) die Verrechnung des zusätzlichen Arbeitstages mit der
prozentualen Gehaltssteigerung halte ich für eine
Milchmädchenrechnung, denn die faktischen Mehrkosten für die
Arbeitgeber ändern sich dadurch nicht.
Aha. Dann schlage ich für die nächste Tarifverhandlung zwei zusätzliche freie Arbeitstage vor. Denn die faktischen Mehrkosten für die Arbeitgeber ändern sich dadurch nicht. Dann können sie auch nichts dagegen haben.
Wie sagtest du: Milchmädchenrechnung? Ja, richtig.
Schon gar nicht ändert
dies etwas an den leeren Kassen.
Ach, für die Einnahmeseite sollen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nun auch verantwortlich sein?
Für den Steuerzahler bedeutet
der Tarifabschluß schlichtweg (mit etwas Polemik gewürzt,
zugegeben): für die Gehaltssteigerungen der ohnehin mit
vielerlei Sonderkonditionen bedachten ÖDler wird das örtliche
Schwimmbad geschlossen.
Wegen Gehaltssteigerungen die faktisch nahe an der Inflationsmarke liegen?
So wird das beim Bürger ankommen
Das ist allerdings richtig. Bei Bürgern, wie dir, die die Zusammenhänge nicht verstehen.
und daher hat ver.di in
diesem Jahr den Anfang von seinem eigenen Ende beschritten.
Die Erosion der Mitglieder in den AG-Verbänden hat bereits
begonnen. Auch den Gewerkschaften laufen die Mitglieder davon.
Die ganze Sach läuft also ohnehin auf ein freies Spiel der
Kräfte hinaus und dabei kann der kleine Mann, den die GWs
eigentlich vertreten sollten, nur verlieren.
Das liegt aber nicht an diesem Tarifabschluss sondern an der zu geringen Einnahmeseite.
Für den Bund steigen die damit die Lohnkosten ebenfalls nur um
etwa 1,7 %, da durch den Wegfall des AZV auch Personal
eingespart werden kann!
Das ist der Punkt. Wo es möglich ist, werden nun Arbeitsplätze
abgebaut. Und das in der aktuellen Krise mit fast 7 Mio.
faktischen Arbeitslosen.
Schily hätte niemals nachgeben dürfen, man hätte die Sache bis
zur SAussperrung treiben MÜSSEN,
Um einen Tarifvertrag unter der Inflationsrate durchzudrücken?