X und Y wollen zusammenziehen? Was beantragen?

Guten Abend,

Nehmen wir mal an wir haben 2 Personen.

Herr X, er ist Azubi und verdient 260€ + 184€ Kindergeld.
Die Eltern sind Arbeitslos.

Frau Y, sie ist auch Azubi und verdient 640€.
Ihre Eltern sind Zahlungsunfähig.

Angenommen diese zwei Personen möchten gerne zusammen ziehen.
Sie haben dann eine Miete von 440€ Warm mit nebenkosten.

Dennoch können Herr X und Frau Y, mit diesem Betrag nicht leben.
Was könnten sie beantragen.
Zb BAB? Und wird bei BAB Frau Y herrn X angerechnet?
Gibt es Wohnungskosten grenzen?

Was haben die beiden noch für möglichkeiten?

Moin auch,

Herr X, er ist Azubi und verdient 260€ + 184€ Kindergeld.
Die Eltern sind Arbeitslos.
Frau Y, sie ist auch Azubi und verdient 640€.
Ihre Eltern sind Zahlungsunfähig.

Macht zusammen € 1084.

Angenommen diese zwei Personen möchten gerne zusammen ziehen.
Sie haben dann eine Miete von 440€ Warm mit nebenkosten.

Bleiben zum Leben € 644.

Dennoch können Herr X und Frau Y, mit diesem Betrag nicht
leben.

Warum nicht? Das müsste reichen, wenn sie sich einschränken… Andersherum: Warum sollte die Allgemeinheit dafür zahlen, dass X und Y zusammenziehen wollen, obwohl beide bei ihren Eltern wohnen könnten?

Ralph

Hallo

Aus der Hüfte heraus würde ich Wohngeld und / oder aufstockendes Hartz IV als möglich erachten. Anträge kann man ja mal stellen. Es stellt sich aber die Frage, ob die ARGE sich zuständig fühlt, wenn die Antragssteller unter 25 Jahre sind und die ARGE nicht im Vorfeld einer eigenen Haushaltsführung zugestimmt hat. Zudem wären imho auch die Eltern verpflichtet, die Kinder jeweils finanziell zu unterstützen.

Ob Wohngeld zusteht, kann man vorher ja mal ausrechnen lassen, bzw vor Ort bei der Wohngeldstelle erfragen.

Gruß,
LeoLo

Wer soll für x und y bezahlen?
Ich möchte es nicht!
Der Steuerzahler?
Bitte nicht!!!

Moin,

unbedingt beantragen: http://www.akademie.de/gestalten/textgestaltung/kurs…

Schöne Grüße
Miss E. Tat

Angenommen die Mutter von Herr X hat ihn rausgewurfen weil das zusammen leben nicht funktionierte. Und er wohnt nun schon seit einem Jahr alleine und bekommt unterstützendes Hartz 4.

Bei Frau Y sieht es nicht so schlimm aus, die beiden möchten nur zusammenziehen, damit Herr X nicht mehr von der Arge finanziert wird.

Der Betrag würde zum leben reichen, wenn die beiden nicht beide ca 50 km am Tag zur Ausbildungsstätte fahren müssten und dadurch ein Fahrzeug benötigen. Auch sind die Spritbreise sehr gestiegen.
Dann kommen noch Versicherungen, Strom, Telefon, und einige kleinere Angelegenheiten dazu, die natührlich auch bezahlt werden müssen.

Beide Eltern können keinen Unterhalt zahlen.

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Hallo,

warum ziehen die beiden nicht näher an die Arbeitsstätte - oder sollte das wegen der Entfernung zwischen den beiden Arbeitsstätten nicht möglich sein - so nah an die eine das nur noch ein Fahrzeug benötigt wird?

Gruß

Dies ist nicht möglich da die Schulen und Ausbildungstätten ca 75 km von einander enfernt liegen und dies in 2 total unterschiedlichen Richtungen.

Angenommen Frau X wohnt in der nähe der Schule, dann benötigt Herr Y zum Betrieb 25 km und zur Schule 75 km.
Genauso benötigt dann Frau X zur Arbeit 35 km. Und da sie im Schichtdienst Arbeitet sind die Busverbindungen nicht vorhanden um diese Uhrzeiten. Ebenso Arbeitet Frau X hin und wieder auch auf dem Gelende wo sich die Schule befiendet, und da gilt das gleiche bezüglich Schichtdienst.

Und wenn Herr Y dann mit dem Bus zum Betrieb fährt benötigt er 2 std, und wenn er zur Schule fährt benötigte er ca. 4 std.

Und wenn man in die Gegend von den Betrieb von Herrn Y ziehen, benötigt er immer noch 50 km zur Schule und müsste dann 3,5 std mit Bus und Bahn fahren. Das hieße er müsste schon um 4 Uhr mrgens zur schule fahren.

Also nun wollen die beiden in die Mitte ziehen damit sie, wenn Frau Y arbeiten muss sie nicht mit dem Auto fahren muss sondern dies mit einem Fahrrad oder Roller erreichen kann.
Herr Y fährt dann nur noch zum Betrieb 10 Km, zur Schule würde er dennoch ca 50 km fahren müssen.
Und Frau Y würde nur noch 25 km fahren müssen.

Also wie ihr seht ist diese Situation sehr verfahren.
Und dennoch ist es für Frau Y und Herr X die beste möglichkeit zusammen zuziehen, denn Herr X würde ansonsten noch mehr zuschüsse bekommen und somit kann FRau Y ihn ein wenig unterstützen.

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Hallo,

Wenn Ausbildungsplatz und Berufsschule soweit auseinander liegen, hat man m.W. gute Chancen zumindest einen Fahrgeldzuschuss im Rahmen der BAB zu bekommen. Schau mal auf der Seite von der arbeitsagentur, da gibt es einiges an Infos.

Und dann würde ich auf alle Fälle mal einen Antrag auf BAB stellen.

MfG

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w-w-w wird immer schlimmer
Hallo,

ich war eine Weile nicht hier.

Es wird wirklich immer schlimmer, dass man sich hier rechtfertigen muss , weil man eine Frage stellt, welche BÜRGERRECHTE einem zustehen.

"Die in Deutschland herrschende soziale Kälte reicht nicht aus um die Klimaerwärmung zu kompensieren" Von Olaf Schubert, Komiker

TM

Andersherum: Warum sollte die Allgemeinheit dafür zahlen, dass
X und Y zusammenziehen wollen, obwohl beide bei ihren Eltern
wohnen könnten?

Woher weißt du das? Wie man sieht, ist dem ja nicht so! Und selbst wenn, es besteht immer noch das Grundrecht nach Art. 11 und 12, und wenn Recht auf Wohngeld besteht, darf dies auch ohne moralische Bedenken beantragt werden. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, haben dies die Ämter zu entscheiden. Eine moralische Verurteilung von Leuten die Bürgerrechte wahrnehmen wollen, steht mE niemandem zu. Auch wenn das hier in der Community leider anders gesehen wird. Die Volkshetze der Politiker gegen finanziell Schwache hat gewirkt :frowning:

TM

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??? Was hat das mit Art. 11 und 12 GG zu tun ???
Hallo,

Woher weißt du das? Wie man sieht, ist dem ja nicht so! Und
selbst wenn, es besteht immer noch das Grundrecht nach Art. 11
und 12

kannst Du uns bitte mal erklären, wie Du aus Art. 11 und 12 des GG einen Rechtsanspruch auf eine grundsätzlich durch die Allgemeinheit zu finanzierende Wohnung ableitest?

Ich kann da beim besten Willen keinen Zusammenhang erkennen.

Offensichtlich gehst Du fälschlicherweise davon aus, dass jedes Grundrecht, welches der Staat dem Bürger einräumt, auch von diesem zu finanzieren ist. Der Argumentation folgend müsste der Staat im Rahmen der Freizügigkeit nach Art. 11 dann ja auch sämtliche Reisekosten übernehmen, wenn jemand mal eine Deutschlandrundreise machen möchte.

In gewissen Kreisen wird das Grundgesetz sinngemäß derartig vergewaltigt, dass aufgrund Art. 12 Abs. 2 ein Recht auf Faulheit und eine Vollkaskoversorgung von Arbeitsunwilligen durch den Staat abgeleitet wird.

Bin je mal auf die Begründung gespannt…

Gruß

S.J.

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Gesellschaft wird immer schlimmer
Hallo,

Es wird wirklich immer schlimmer, dass man sich hier
rechtfertigen muss , weil man eine Frage stellt, welche
BÜRGERRECHTE
einem zustehen.

"Die in Deutschland herrschende soziale Kälte reicht nicht
aus um die Klimaerwärmung zu kompensieren"
Von Olaf
Schubert, Komiker

das sind die Leute, die im gleichen Atemzug die gierigen Manager verteufeln, die sich völlig legal davor drücken in Deutschland Steuern zu zahlen.

Verkehrte Welt: Der kleine Mann darf sich ungeniert bedienen und jedes Gesetz zu seinem eigenen Vorteil und zum Nachteil anderer ausnutzen, die großen nicht.

Damit will ich nicht die Manager in Schutz nehmen, wohl aber auf die Doppelmoral vieler hinweisen.

Ich persönlich finde es erschreckend, wie hier immer wieder völlig selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass nicht zunächst jeder selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen hat, sondern andere dafür zu löhnen haben.

Gruß

S.J.

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Hallo,

kannst Du uns bitte mal erklären, wie Du aus Art. 11 und 12
des GG einen Rechtsanspruch auf eine grundsätzlich durch die
Allgemeinheit zu finanzierende Wohnung ableitest?

wollte das eigentlich nicht breitreten.
Es ging darum, dass quasi „verlangt“ wurde, bzw. der Anspruch besteht, dass die Leute bei den Eltern wohnen bleiben sollen, statt zusammen zu ziehen und Wohngeld zu beantragen. Dieses Grundrecht schränkt der Staat nur bei Bürgern unter 25 J ein, die SGB II beziehen. Jeder erwachsene Mensch hat ansonsten das Recht selbst zu entscheiden, mit wer sein Leben führen möchte.

Ich kann da beim besten Willen keinen Zusammenhang erkennen.

Da habe ich gemerkt.

Offensichtlich gehst Du fälschlicherweise davon aus, dass
jedes Grundrecht, welches der Staat dem Bürger einräumt, auch
von diesem zu finanzieren ist. Der Argumentation folgend
müsste der Staat im Rahmen der Freizügigkeit nach Art. 11 dann
ja auch sämtliche Reisekosten übernehmen, wenn jemand mal eine
Deutschlandrundreise machen möchte.

So ein quatsch. Man kann natürlich selektiv lesen und das rauslesen, was einem gerade in den Kram passt :wink: Bei dir nichts neues.

In gewissen Kreisen wird das Grundgesetz sinngemäß derartig
vergewaltigt, dass aufgrund Art. 12 Abs. 2 ein Recht auf
Faulheit und eine Vollkaskoversorgung von Arbeitsunwilligen
durch den Staat abgeleitet wird.

Quatsch. Hier ging es nicht um Faulheit, und auch nicht um Arbeitsunwillige, sondern um 2 Azubis die rauszufinden wollen, wie ob staatl. Unterstützung erhalten kann. Und wenn dir die staatl. Unterstützung und der Sozialstaat nicht passen, dann wandere aus, oder beschwere dich bei der Politik, dass es Wohngeld etc. gibt, und sozial Schwächere Unterstützungen beantragen dürfen.

Bin je mal auf die Begründung gespannt…

Bitte!

TM

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Und wenn Herr Y dann mit dem Bus zum Betrieb fährt benötigt er
2 std, und wenn er zur Schule fährt benötigte er ca. 4 std.

Hi,

das geht, ich habe das selbst jahrelang machen müssen. Ich sehe da kein Problem drin. Wenn man sich kein Auto leisten kann, dann muss es eben so gehen.

Weißt Du wielange früher Kinder für ihren Schulweg gebraucht haben? Die mußten teilweise 2 Stunden und länger bei Wind und Wetter zu Fuß gehen. Da werden doch wohl ein paar Stunden mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu viel sein.

Gruß
Tina

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Hallo,

Es ging darum, dass quasi „verlangt“ wurde, bzw. der Anspruch
besteht, dass die Leute bei den Eltern wohnen bleiben sollen,
statt zusammen zu ziehen und Wohngeld zu beantragen. Dieses
Grundrecht schränkt der Staat nur bei Bürgern unter 25 J ein,
die SGB II beziehen. Jeder erwachsene Mensch hat ansonsten das
Recht selbst zu entscheiden, mit wer sein Leben führen möchte.

es besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen dem, was der Staat als Recht einräumt und dem was der Staat zu finanzieren hat. In keinem Fall wird hier „verlangt“, dass der Bürger bei seinen Eltern wohnen muss. Wenn er aber keine Mittel hat, sich eine eigene Wohnung zu finanzieren, so kann er das Grundrecht schlichtweg nicht in Anspruch nehmen.

So ein quatsch. Man kann natürlich selektiv lesen und das
rauslesen, was einem gerade in den Kram passt :wink: Bei dir
nichts neues.

In dem jetzigen Beitrag bestätigst Du nur meine Vermutung, dass Du ganz offensichtlich Ansprüche aus dem GG ableitest, die defacto nicht bestehen.

Gruß

S.J.

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Moin auch,

Jeder erwachsene Mensch hat ansonsten das
Recht selbst zu entscheiden, mit wer sein Leben führen möchte.

Also ich möchte auch gerne mit meiner Freundin zusammenziehen, meine Familie nervt mich. Ich bin mir sicher, dass du mir die Wohnung finanzierst, schließlich habe ich lt. GG ein Anrecht darauf. Merkst du, was das für ein Unfug ist?

Quatsch. Hier ging es nicht um Faulheit, und auch nicht um
Arbeitsunwillige, sondern um 2 Azubis die rauszufinden wollen,
wie ob staatl. Unterstützung erhalten kann.

Staatliche Unterstützung gibt es in den Fällen, in denen der Betreffende darauf angewiesen ist. Ob die beiden Azubis darauf angewiesen sind weiß hier keiner. Aus ihrer Schilderung würde ich eher sagen: Nein. Und falls ich recht habe, gibt es auch kein Geld vom Staat.

Und wenn dir die
staatl. Unterstützung und der Sozialstaat nicht passen, dann
wandere aus, oder beschwere dich bei der Politik, dass es
Wohngeld etc. gibt, und sozial Schwächere Unterstützungen
beantragen dürfen.

Das dürfen sie gerne und wenn es anders nicht geht, neide ich ihnen die Unterstützung nicht und verlange auch nicht, diese staatliche Unterstützung zu kürzen, zu entziehen oder sonstwas damit zu machen. Ich akzeptiere aber nicht, dass diese Unterstützung quasi eingefordert wird, nur weil man sonst nicht so leben kann wie man gerne möchte.

Ralph

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Hallo Tina,

das geht, ich habe das selbst jahrelang machen müssen. Ich
sehe da kein Problem drin. Wenn man sich kein Auto leisten
kann, dann muss es eben so gehen.

es haben nicht alle die gleichen Voraussetzungen, nicht überall ist das ÖPNV-Netz gleich gut ausgebaut.

Weißt Du wielange früher Kinder für ihren Schulweg gebraucht
haben? Die mußten teilweise 2 Stunden und länger bei Wind und
Wetter zu Fuß gehen. Da werden doch wohl ein paar Stunden mit
öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu viel sein.

Weißt Du, wie selten früher Kinder gebadet haben? Da muss doch eine tägliche Dusche wirklich nicht sein. Eine Heizung in jedem Zimmer braucht es auch nicht - schließlich gab es damals auch nur den Kachelofen in der Küche. Und wie wenig die früher zu essen hatten…

Kopfschüttelnde Grüße

=^…^=

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Hallo Kamikazekatze,

es haben nicht alle die gleichen Voraussetzungen, nicht
überall ist das ÖPNV-Netz gleich gut ausgebaut.

richtig und dann heißt es sich damit zu arrangieren. Das machen auch noch heute Millionen Menschen in Deutschland. Meine Schwester beispielsweise, wohnt in einem zwei Häuser Ort, das nächste Dort ist ca. 2 Kilometer (nicht 4 wie vorher geschrieben, 4 sind es hin und zurück)entfernt. Meine Mutter arbeitet im Dreischichtdienst sie kann sie nicht immer zum Bus fahren, also muß sie laufen. Sie geht ins Gymnasium, das heißt 4 km laufen, dann gut 1 1/2 Stunden mit dem Bus unterwegs, muß 2 x umsteigen und dann nochmal ca. 1 Kilometer laufen. Sie macht das seit der 5. Klasse, und?

Weißt Du, wie selten früher Kinder gebadet haben?

Weißt Du, das es immernoch Kinder gibt, die selten baden?

Da muss doch eine tägliche Dusche wirklich nicht sein.

Es soll sogar Ärzte geben, die empfehlen nur jeden zweiten Tag zu duschen, aber das hat mit dem eigentlichen Thema ja nun wirklich nichts mehr zu tun.

Eine Heizung in
jedem Zimmer braucht es auch nicht - schließlich gab es damals
auch nur den Kachelofen in der Küche.

Es gibt immer noch Menschen hier in Deutschland, die - aus welchen Gründen auch immer - keine Zentralheizung haben. Meine Schwiegermutter beispielsweise hat bis zu ihrem Tod 2006 ihr Haus nur mittels eines Kachelofens in der Küche und einem Öleinzelofen im Flur beheizen können, der komplette erste Stock konnte nicht beheizt werden. Warmwasser zum Baden wurde mit einem Holzboiler warm gemacht und für die Dusche mußte draußen eine Gasflasche angeschlossen werden. Eine Heizung konnte sie sich schlicht und einfach nicht leisten - obwohl (oder auch deswegen) das Haus umfassend renoviert wurde.

Und wie wenig die früher
zu essen hatten…

Und weil sich heute alle genügend zu essen kaufen können, gibt es jetzt die Tafeln?

Ebenso kopfschüttelnde Grüße

Tina

Wegen der besseren Lesbarkeit habe ich Deine Ausführungen fett gedruckt

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Hallo Tina,

in diesem unseren Land zu dieser unsere Zeit wird davon ausgegangen, dass jeder Bürger einen Anspruch auf einen gewissen Mindestlebensstandard hat.

Kann dieser nicht aus eigenen Mitteln gewährleistet werden, so hat der Bürger Anspruch auf staatliche Hilfsleistungen verschiedener Art.

Ob und wem Hilfe gewährt werden kann, entscheiden die entsprechenden Behörden; es ist nicht an den hier Antwortenden, darüber zu urteilen, nur weil irgendjemand irgendwann in einer vielleicht (aber auch vielleicht nicht) ähnlichen Situation keine Hilfe beantragt hat.

Wollte man Deiner Argumentation folgen, könnte man z.B. auch jemandem, der sich bei geringem Eigeneinkommen nach ergänzendem Arbeitslosengeld erkundigt, antworten ‚Geh doch zur Tafel!‘ oder ‚Sammel doch Nüsse im Wald, wie meine Oma das immer gemacht hat!‘

Gruß

=^…^=

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