Yoga ist Sünde?! :)

Das ist ja ganz schön, aber wie lässt sich deine ignorante
(das musst du doch zugeben) Haltung erklären?

Wie kommt deine Ignoranz meiner Meinung gegenüber zustande? *g*
Interessanterweise denken viele Muslime wie ich, aber natürlich
auch viele so wie du. Beide Denkweisen haben nichts mit
Ignoranz zu tun, sondern mit unterschiedlichen Auffassungen.

Der Vorteil beim Tag der offenen moschee ist, dass du auf
genau die Frauen triffst, die sich für ihre Freiheit einsetzen
u.a. ein Kopftuch zu tragen.

Ich treffe (und sie habe getroffen) diese Frauen lieber im
Alltag. So eine Thematik läßt sich nicht mit einem Gespräch
abhaken, und auch nicht mit Vorzeigefrauen bei einem Publicity-event.
Sorry für die Formulierung, aber so muß man das letztenendes sehen.
Diskussionen und Alltagserfahrungen über Jahre sind da viel ehrlicher.

grüße, rené

Er meinte ja auch nicht die Anhänger des Polytheismus, sondern
den Polytheismus selbst. Oder liebst Du etwa
Teilhabersetzerei?

Es geht nicht darum, ob ich etwas liebe. (Teilhabersetzerei??)
Vielmehr geht es darum, ob ich mit ihren Glaubensvorstellungen
übereinstimme, was ich nicht tue, bzw. sie glauben lasse, was
sie wollen, was ich - und auch „die muslime“ im Allgemeinen -
tu(e|n).

„Teilhabersetzerei“ ist die bisher akkurateste Übersetzung die ich zu dem koranischen Begriff °ishrâk (sharîk = Teilhaber) gefunden habe, bis vielleicht auf „Teilhaberhinzusetzung“, was jedoch weniger griffig ist.

Friedensgruß,

Mohamed.

Hallo :smile:

Ja, und natürlich kannst du sie an eine streng atheistische
Schule schicken, aber solange sie in einer allgemein
zugänglichen Schule sind, darfst du dich eigentlich nicht
wundern, wenn sie ein breites Spektrum von der richtigen
Gesellschaft zu Gesicht bekommen.

Ja, und du darfst dich nicht wundern, daß der Schulträger bzw.
der Staat gewisse Regeln erläßt die sich explizit auf den
Lehrkörper bezieht.

Das ist dann eine Frage der Mehrheit. Du siehst genau diesen
Konflikt ja auch beim BVerG. Dort gab es, auf höchster
Experten-
ebene wohlbemerkt, genau die gleichen Diskussionen. Welches
Recht ist höher zu bewerten?

Das hatte man ein SPD-Mann hier in Niedersachsen angesprochen.
Wir haben ein Viertel Hannover List, wo die Mehrheit türkische
Mitbürger sind. Darf dann auch verboten werden, dass
Lehrerinnen mit Kopftuch an die Schule unterrichten, nur weil
die Mehrheit der Eltern Lehrerinnen mit Kopftuch haben
wollen???

Du meinst wahrscheinlich, Lehrerinnen ohne Kopftuch sollen verboten
werden? Ansonsten würde ich jetzt nicht ganz folgen können.
Die Mehrheit bezieht sich doch ganz klar auf Deutschland, und nicht
auf einzelne Dörfer/Städte.

Ja klar, sie müssen ihren Unterricht politisch und religiös
neutral gestalten. Das können einige Lehrer nicht. Aber das
von einer muslimischen Lehererin zu behaupten, nur weil sie
ein Kopftuch trägt ist unverantwortlich. Vor allem, da so
einige Experten sie für sowohl kompetent als auch neutral
eingestuft haben.

Soweit ich weiß, war sie kurz vorher noch in einem Verein
der direkt mit Milli Görus in Kontakt steht. Sie ist kurz
vor Aufnahme des Verfahrens ausgeschieden. Von Neutralität
sehe ich hier nicht viel.

Aber nicht auf die Kosten der Lehrerin, die nun arbeitslos
ist!

Sie kann unterrichten, aber ohne Kopftuch.

Wenn sie einfach nur an eine andere Schule verschoben

Das bringt doch innerhalb Deutschlands nichts. Außer die
einzelnen Länder erlassen unterschiedliche Gesetze.

wird, wäre es nicht das Problem. Übrigens Frau AlZayes hier in
Niedersachsen wurde sehr wohl von der ganzen Schule (ob nun im
Kollegium oder auf dem Hof) willkommen geheissen. Ihr Problem
bestand nur mit dem einen Direktor, und später mit Politikern.

Wollen wir Einzelfallstudien betreiben oder die Sache allgemein
klären. Einzelfälle sind für eine gerechte Rechtssprechung
nicht sehr belastbar.

D.h. der gesellschaftliche oder auch der schulische Frieden
wurden nicht durch sie, sondern durch diesen Direktor gestört.
Es wäre ja auch weniger schlimm, wenn einzelne Lehrerinnen an
andere Schulen geschoben werden, weil die Elternschaft das so
will. Nun setzt man sich über den Willen genau dieser Eltern
hinweg und verbietet der Lehrerin, sich überhaupt „bei den
Eltern“ anzubieten/zu bewerben… Also wie war das mit dem
Schulfrieden?

Nun ist das Problem aber von einer einzelnen Schule an die
Öffentlichkeit gelangt, und diese macht sich nun Gedanken dazu,
wie man damit umgehen soll. Das kannst du nicht mehr rückgängig
machen.

grüße, rené

Hi :smile:

Heissa, wir sind mal einer Meinung :wink:)

Da bin ich auch froh.

Friede :smile:

Laut Spiegel ist es die Justiz gewesen. Auf der anderen Seite:
Wäre es anders, wenn die Justiz das auf „weltlichem“ Wege
festgemacht hätte??

Also wenn ich das richtig verstanden habe, hat der besagte
alte Mann den Mufti um das Rechtsgutachten gebeten, und das Justiz-
ministerium hat meinem Verständnis nach nur dieses Geschehen
kommentiert, in dem Sinne daß es stattgefunden hat, nicht, daß
das Justizministerium den Auftrag gebeben hat.

Bitte beim Wortlaut bleiben. Ein Mann, kein alter Mann!
weiteres weiter unten.

Die Fatwa kann aber in Zukunft bei konkreten Fällen und
Anklagen als Grundlage für das Urteil benutzt werden, oder nicht?
Darauf will ich hinaus.

Ja klar, beispielsweise bei diesem konkreten Fall: „Herr
Richter, dieser Mann, ja genau dieser Mann hat gestern nacht
kurz vor Mitternacht Yoga praktiziert!“ Der Gerichtssaal birst
vor Aufregung.

Wenn du das lächerlich findest, bitte. Aber wozu ist die Fatwa
dann in Zukunft zu gebrauchen? Ist es nicht so, daß zukünftige
Fälle basierend auf dieser Fatwa beeinflußt werden können?
Du hast mich nicht korregiert oder bestätigt, du hast nur einen
Sketch gezeichnet.

Nein, immer noch nicht. Der betroffene kann sich immer noch
weiterbilden, kann aber laut Spiegel laut Fatwa sich
dabei nicht auf den Islam beziehen. Das ist alles.

Mein gott, Der Spiegel scheint ja wirklich ein Trauma bei dir
hinterlassen zu haben?!

Aber das ist wirklich uninteressant, schließlich obliegt es
der Glaubensrichtung die Inhalte zu definieren.

Danke. Zumindest ein Zugeständnis.

Na na, mal nicht so herablassend :smile:
Nur weil wir in diesem Punkt (Kopftuch) klar unterschiedicher
Meinung sind, heißt das nicht, daß hier (also bei mir) ein Monster
an der Tastatur sitzt :smile:)

grüße, rené

N’Abend nochmal,

Ok, ich habe mich hier falsch ausgedrückt. Kern der Aussage
bleibt aber, der Staat hat in seinen Institutionen die Pflicht
zur Neutralität. Dies ist insbesondere bei den Lehrern zu
beachten.

Das heißt IMO (und darüber kann man anscheinend streiten) nicht, dass Lehrer keine „Personen“ sein dürfen. Sicher, wenn die Lehrerin ihre muslimische Gesinnung nicht nur für sich selbst lebt (auch wenn sie dabei diese Gesinnung nach außen zeigt), sondern diese Gesinnung sich negativ auf den Unterricht auswirkt, dann ist Zeit zu handeln. Aber eben auch erst dann.

Du siehst, in einer komplexen Gesellschaft wie der unseren
ist eine partielle Einschränkung der Grundrechte nicht zu
vermeiden.

Sicher. Dennoch gilt hier: Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste. Also lieber einmal zuviel Grundrecht, als einmal zu wenig.

Denn die Schulpflicht entspricht ja auch nicht unbedingt der
Idee auf persönliche Entfaltung. Diese wird ja spätestens ab
dem 6. Lebensjahr und für mindestens 10 Schuljahre
eingeschränkt.

Zum eindeutigen (gewollten) Wohle des Kindes. Und nur dadurch ist diese Einschränkung legitimiert. Wo für ein Kind/eine Lehrerin das „Wohl“ liegen soll, wenn sie nicht ihre Religion ausleben darf, kannst Du mir gerne erklären.

Er wendet sich mit diesem „Verbot“ ja nicht mal an alle
Menschen (sondern nur „seine“ Muslime). insofern kann ich das
Argument überhaupt nicht verstehen.

Ok, im ersten Moment hört sich das gut an. Aber wenn ich
so argumentiere, gibt es eine ganze Menge Dinge, die ich nicht
zu kritisieren habe, weil sie mich nicht direkt betreffen.

Doch, IMO kannst Du es schon persönlich kritisieren, aber dann musst Du Dich eben fragen lassen, wie weit es mit Deiner Einstellung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit her ist. Genau das passiert ja auch gerade. :smile:

Solange es Menschen sind die unterrichten, wird die
verlangte Neutralitätspflicht nur bedingt einzuhalten sein.
D.h. aber nicht, daß man bei offensichtlichen Widersprüchen
zu dieser Neutralität nichts unternimmt.

Dieses Bild, was Du von Neutralität hast, was sogar passive Meinungsäußerung umfasst, ist IMO so vom Grundgesetz nicht vorgesehen (s.o.).

Das Kopftuch widerspricht meiner Meinung nach der freien
Entfaltung
der Frau. Dieses „Bild“ würde meinen Kindern tagtäglich
vorgelebt.

Das ist so nicht haltbar. Dann würde wie gesagt auch der Vollbart und die Kniebedeckung für den Mann, das Schweinefleischverbot und zehntausen anderer Dinge, nicht nur in der islamischen Religion, für Dich auch der freien Entfaltung der Persönlichkeit widersprechen.

Natürlich ist das ein guter Konter :smile: Deshalb bin ich ja auch
ausgewichen :smile:) Das Problem ist aber leider nicht so einfach
schwarz-weiss zu lösen.

Ich weiß gar nicht, woher das Problem kommt. Bzw. was das Problem sein soll. Denkst Du wirklich eine Lehrerin, die ja fachlich, also auch im Fach Pädagogik, geprüft wurde, wäre eine duckmäuserische, verängstigte kleine Mutti?
Das denke ich nicht. Im Gegenteil, auch wenn ich den Koran nicht besonders mag, fände ich eine solche Frau, die gegen alle Widerstände (und die sind ja gewaltig) ihren eigenen Weg geht ein tolles Vorbild für meine (nichtvorhandenen) Kinder.

Hihi, ich warte auf den Tag, an dem muslimische Mädchen ihren
konservativen Eltern erzählen, was ihr neuer Lehrer auf der
Stirn hat :smile:)

Ich nehme mal an, die Eltern würden das kind von der Schule nehmen. Aber das ist dann deren Problem. Wenn sie hier in Deutschland leben wollen, müssen sie sich eben mit unserer freiheitlichen Grundordnung anfreunden.

Grüße,

Anwar

Symbolträchtigkeit
Moin moin :smile:

Das heißt IMO (und darüber kann man anscheinend streiten) nicht,
dass Lehrer keine „Personen“ sein dürfen. Sicher, wenn die
Lehrerin ihre muslimische Gesinnung nicht nur für sich selbst
lebt (auch wenn sie dabei diese Gesinnung nach außen zeigt),
sondern diese Gesinnung sich negativ auf den Unterricht
auswirkt, dann ist Zeit zu handeln. Aber eben auch erst dann.

Damit folgst du einer Interpretation bzw. Rechtsauslegung der
5 Richter.

Sollen bereits derartige **bloße Möglichkeiten einer Gefährdung** 
oder eines Konflikts auf Grund des Auftretens der Lehrkraft und nicht 
erst deren **konkretes Verhalten als Verletzung beamtenrechtlicher   
Pflichten oder als Eignungsmangel bewertet** werden, so ist eine 
hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage erforderlich. **Denn diese   
Bewertung geht mit einer Einschränkung des vorbehaltlos gewährten   
Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG einher.**   

Die anderen 3 sehen das wie folgt:

Beamte sollen freiheitsbewusste Staatsbürger sein, sie sollen 
zugleich aber den **grundsätzlichen Vorrang der Dienstpflichten und   
den darin verkörperten Willen der demokratischen Organe achten**. 
Das Beamtenverhältnis als besondere Nähebeziehung zwischen Bürger und 
Staat ist gerade keine vom Grundrechtsanspruch des Beamten geprägte 
Rechtsbeziehung. **Die hier zu beurteilende Eignungsbeurteilung darf   
nicht mit einem Eingriff in die Glaubensfreiheit verwechselt werden.**   

Quelle: BVerG, Urteil vom 24.09.2003 http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link…

Du siehst, in einer komplexen Gesellschaft wie der unseren
ist eine partielle Einschränkung der Grundrechte nicht zu
vermeiden.

Sicher. Dennoch gilt hier: Vorsicht ist die Mutter der
Porzelankiste. Also lieber einmal zuviel Grundrecht, als einmal
zu wenig.

Auch hier verweise ich nochmal auf die besondere Beziehung
von Lehrern zum Staat. Der Beamte bzw. Lehrer hat freiwillig
gewisse Einschränkungen seiner Grundrechte hingenommen.
Und da es sich nicht um ein „normales“ Arbeitsverhältnis handelt,
kann man auch anders herum argumentieren: lieber etwas zu
streng, als zu lasch.

Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als Element einer 
gesetzgeberischen Entscheidung über das Verhältnis von Staat und 
Religion im Schulwesen **kann die Religionsfreiheit zulässigerweise   
einschränken**. Diese Annahme steht im Einklang mit Art. 9 der 
Europäischen Menschenrechtskonvention. Rechtsstaatsprinzip und 
Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für 
die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu 
treffen.

Quelle: BVerG, Urteil vom 24.09.2003 http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link…

Denn die Schulpflicht entspricht ja auch nicht unbedingt der
Idee auf persönliche Entfaltung. Diese wird ja spätestens ab
dem 6. Lebensjahr und für mindestens 10 Schuljahre
eingeschränkt.

Zum eindeutigen (gewollten) Wohle des Kindes. Und nur dadurch
ist diese Einschränkung legitimiert. Wo für ein Kind/eine
Lehrerin das „Wohl“ liegen soll, wenn sie nicht ihre Religion
ausleben darf, kannst Du mir gerne erklären.

[...]Es mag deshalb auch gute Gründe dafür geben, der staatlichen 
Neutralitätspflicht im schulischen Bereich eine striktere und mehr als 
bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und **demgemäß auch   
durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte   
religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu halten, um   
Konflikte mit Schülern, Eltern oder anderen Lehrkräften von vornherein  
zu vermeiden.** [...]

Quelle: BVerG, Urteil vom 24.09.2003 http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link…

Aber ich kann auch gerne selber was dazu sagen :smile:)
Die Schulpflicht kann einerseits als Einschränkung zum Wohle
des Kindes gesehen werden, andererseits aber auch als Einschränkung
zum Wohle der Gesellschaft. Und ich vermute, daß die meisten
Grundrechtseinschränkungen eher zum Wohle der Gesellschaft denn
zum Wohle des Eingeschränkten zu interpretieren sind. Wie schon bei
Omar erwähnt, denke ich hier zum Beispiel an Enteignungen
bzw. Umsiedlungen von Menschen in Garzweiler oder aber in
Einflugbereichen von Flughäfen, Autobahnausbauten, Stationierung von
Truppenplätzen und was es nicht noch alles gibt. Hier werden
Grundrechte des Einzelnen zum Wohle der Mehrheit (Energie, Mobilität,
Sicherheit) beschnitten.

Doch, IMO kannst Du es schon persönlich kritisieren, aber dann
musst Du Dich eben fragen lassen, wie weit es mit Deiner
Einstellung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit her ist.
Genau das passiert ja auch gerade. :smile:

Ich kritisiere ja nicht, daß er solche Richtlinien erläßt,
sondern daß diese ggfs. auch noch in gesprochenes Recht einfließen.
Dies widerspricht meiner Auffassung von Gesetzgebung und
Rechtssprechung. Ich muß natürlich erstmal akzeptieren, daß sich
die ägyptische Regierung sowie der Mufti davon so beinflußt sehen
wie vom sprichwörtlichen Sack Reis in China :smile:)
„Damn - i hate my life i hate my life i hate my life!“ [Fry, beliebige Folge]

Solange es Menschen sind die unterrichten, wird die
verlangte Neutralitätspflicht nur bedingt einzuhalten sein.
D.h. aber nicht, daß man bei offensichtlichen Widersprüchen
zu dieser Neutralität nichts unternimmt.

Dieses Bild, was Du von Neutralität hast, was sogar passive
Meinungsäußerung umfasst, ist IMO so vom Grundgesetz nicht
vorgesehen (s.o.).

Ich find jetzt nicht das Gesetz, aber diese Neutralität und gewisse
Einschränkungen der Grundrechte bei Beamten (z.B. Streikrecht)
sind geltendes Recht, und laut BVerG durchaus mit dem Ziel und
Streben eines demokratischen Staates vereinbar.

Das Kopftuch widerspricht meiner Meinung nach der freien
Entfaltung der Frau. Dieses „Bild“ würde meinen Kindern tagtäglich
vorgelebt.

Das ist so nicht haltbar. Dann würde wie gesagt auch der
Vollbart und die Kniebedeckung für den Mann, das
Schweinefleischverbot und zehntausen anderer Dinge, nicht nur in
der islamischen Religion, für Dich auch der freien Entfaltung
der Persönlichkeit widersprechen.

Das liegt aber an der Symbolträchtigkeit. Das Kopftuch liegt da halt
im „Wert“ deutlich höher. Auch dieses wird in der Diskussion
hervorgehoben. Und das BVerG weist die Landesgesetzgeber hier mehr
oder weniger an, diesen Wert in einer zum Wohle der Gesellschaft
geführten Diskussion herauszufinden.

Natürlich ist das ein guter Konter :smile: Deshalb bin ich ja auch
ausgewichen :smile:) Das Problem ist aber leider nicht so einfach
schwarz-weiss zu lösen.

Ich weiß gar nicht, woher das Problem kommt. Bzw. was das
Problem sein soll. Denkst Du wirklich eine Lehrerin, die ja
fachlich, also auch im Fach Pädagogik, geprüft wurde, wäre eine
duckmäuserische, verängstigte kleine Mutti?

Es geht mir doch nicht um die Frau. Ich rede doch nicht die
ganze Zeit von Symbolen und Symbolhaftigkeit und meine
damit die Wirkung auf die Frau bzw. Kopftuchträgerin! Mir geht es
ihre Wirkung auf die Kinder, die den ganzen Tag dem Anblick dieser
Frau ausgesetzt sind. Hört sich schrecklich an, geb ich zu :smile: Aber so
ist das ja nunmal. Wenn sie Klassenlehrerin einer Grundschule ist,
haben die Kinder mehr oder weniger den ganzen Tag, die ganze
Woche lang nur diese Frau vor Augen. Es geht um die Symbolwirkung
auf die Kinder.

Das denke ich nicht. Im Gegenteil, auch wenn ich den Koran nicht
besonders mag, fände ich eine solche Frau, die gegen alle
Widerstände (und die sind ja gewaltig) ihren eigenen Weg geht
ein tolles Vorbild für meine (nichtvorhandenen) Kinder.

Gut, das wäre eine Sichtweise. Die Sichtweise die ich vertrete lautet
halt: „religiöse Symbole sollten aus dem Schulbild (Ausnahme bildet
der Ethikunterricht) herausgehalten werden“.

Hihi, ich warte auf den Tag, an dem muslimische Mädchen ihren
konservativen Eltern erzählen, was ihr neuer Lehrer auf der
Stirn hat :smile:)

Ich nehme mal an, die Eltern würden das kind von der Schule
nehmen. Aber das ist dann deren Problem. Wenn sie hier in
Deutschland leben wollen, müssen sie sich eben mit unserer
freiheitlichen Grundordnung anfreunden.

Und hier kommt wieder die Frage, dürfte der Lehrer das überhaupt,
oder ist es vertretbar, sein Grundrecht auf persönliche Entfaltung
in zumutbarem Maße zum Wohle der ihm anvertrauten Kinder
zu beschneiden? Denn du kannst nicht von allen Kindern erwarten,
daß sie die Symbolhaftigkeit erkennen und intelektuell entsprechend
bewerten/verarbeiten.
grüße, rené

dürfte dir sicherlich bekannt sein bzw. nichts neues vermitteln, aber
für andere die vielleicht mitlesen hier noch eine interessante
gegenüberstellung von pro und contra
http://www.gvee.de/html/Kopftuchurteil.htm

Hallo René,

Damit folgst du einer Interpretation bzw. Rechtsauslegung der
5 Richter.

Die anderen 3 sehen das wie folgt:

ich sagte ja schon, dass man über diese Meinung streiten kann und dass es eben „nur“ meine Meinung ist. Damit will ich Dir Dein Recht auf Deine Meinung gar nicht streitig machen.
Überzeugen würde ich Dich natürlich trotzdem gerne. :smile:

Beamte sollen freiheitsbewusste Staatsbürger sein, sie
sollen
zugleich aber den grundsätzlichen Vorrang der
Dienstpflichten und
den darin verkörperten Willen der demokratischen Organe
achten
.
Das Beamtenverhältnis als besondere Nähebeziehung zwischen
Bürger und
Staat ist gerade keine vom Grundrechtsanspruch des Beamten
geprägte
Rechtsbeziehung. Die hier zu beurteilende
Eignungsbeurteilung darf
nicht mit einem Eingriff in die Glaubensfreiheit verwechselt
werden.

Diese Begründung kann ich gar nicht verstehen, vielleicht hilfst Du mir mal auf die Sprünge:
Warum ist, laut dieser Begründung, die Frau nicht als geeignet anzusehen?
Dass sie ein Kopftuch trägt behindert sie doch gar nicht bei der Ausübung ihrer Pflichten. Jedenfalls wüßte ich nicht wie.

Und da es sich nicht um ein „normales“ Arbeitsverhältnis
handelt,
kann man auch anders herum argumentieren: lieber etwas zu
streng, als zu lasch.

Diese Argumentation finde ich etwas gefährlich. Sie könnte nämlich benutzt werden um alle Beamten „gleichzuschalten“. Man könnte sagen (mit etwas Phantasie, zugegeben), dass man erst das Kopftuch verbietet, dann die Muslima, weil die ja irgendwie nicht in die entsprechende Schublade passt.

Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als Element
einer
gesetzgeberischen Entscheidung über das Verhältnis von Staat
und
Religion im Schulwesen kann die Religionsfreiheit
zulässigerweise
einschränken
.

Da habe ich eben eine andere Meinung. Darf ich doch. :smile:

demgemäß
auch
durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte
religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu
halten, um
Konflikte mit Schülern, Eltern oder anderen Lehrkräften von
vornherein
zu vermeiden.

Das ist ein (IMO) albernes herumgehacke auf dem Wort „Religion“. Was ist schon Religion? Eine Lebenseinstellung. Na und? Einer Menschenrechtsorganisation anzugehören ist eben auch eine Lebenseinstellung, dennoch würde wohl niemand auf die Idee kommen deswegen zu klagen. Und wenn doch, glaube ich irgendwie nicht, dass dies auch von den Richter verboten werden würde.

Die Schulpflicht kann einerseits als Einschränkung zum Wohle
des Kindes gesehen werden, andererseits aber auch als
Einschränkung
zum Wohle der Gesellschaft.

Nicht wirklich. Man hat ein „Recht“ auf Bildung, keine „Pflicht“ (so wie Du argumentierst).

Und ich vermute, daß die meisten
Grundrechtseinschränkungen eher zum Wohle der Gesellschaft
denn
zum Wohle des Eingeschränkten zu interpretieren sind.

Sicher. Nur sehe ich eben das Wohl der Allgemeinheit durch ein Kopftuch nicht gefährdet.

Doch, IMO kannst Du es schon persönlich kritisieren, aber dann
musst Du Dich eben fragen lassen, wie weit es mit Deiner
Einstellung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit her ist.
Genau das passiert ja auch gerade. :smile:

Ich kritisiere ja nicht, daß er solche Richtlinien
erläßt,
sondern daß diese ggfs. auch noch in gesprochenes Recht
einfließen.
Dies widerspricht meiner Auffassung von Gesetzgebung und
Rechtssprechung.

Dann ging Deine Kritik eher an die ägyptische Regierung, als an den Mufti. Das hast Du so aber nicht gesagt. Und vielmehr ging es Dir um die Art der Rechtsfindung, nicht um den Inhalt des „Gesetzes“, auch das hast Du (IMO) andersrum dargestellt.

„Damn - i hate my life i hate my life i hate my life!“ [Fry,
beliebige Folge]

Pfui, Futurama. :smile:

Dieses Bild, was Du von Neutralität hast, was sogar passive
Meinungsäußerung umfasst, ist IMO so vom Grundgesetz nicht
vorgesehen (s.o.).

Ich find jetzt nicht das Gesetz, aber diese Neutralität und
gewisse
Einschränkungen der Grundrechte bei Beamten (z.B.
Streikrecht)
sind geltendes Recht, und laut BVerG durchaus mit dem Ziel und
Streben eines demokratischen Staates vereinbar.

Das Streikrecht ist kein Persönlichkeitsrecht. Das für die Art (also das rechtliche „wie“) des Beschäftigungverhältnisses bei Beamten andere Regeln gelten ist für mich auch einsehbar. Das diese Einschränkung sich aber auch auf die Person des Lehrers beziehen sollen halte ich eben nur für SEHR bedingt sinnvoll (wichtig: „sinvoll“ nicht „juristisch machbar“).

Das liegt aber an der Symbolträchtigkeit. Das Kopftuch liegt
da halt
im „Wert“ deutlich höher. Auch dieses wird in der Diskussion
hervorgehoben. Und das BVerG weist die Landesgesetzgeber hier
mehr oder weniger an, diesen Wert in einer zum Wohle der
Gesellschaft geführten Diskussion herauszufinden.

Na zumindest diskutieren WIR ja schon mal. Ich finde übrigens andere Dinge im Islam schlimmer als das Kopftuch.

Mir geht es [um] ihre Wirkung auf die Kinder, die den ganzen Tag dem :Anblick dieser Frau ausgesetzt sind. Hört sich schrecklich an, geb :ich zu :smile:

„Übertrieben“ würde eher passen. :smile:
„Ausgesetzt sein“, mein Gott [no pun intended], das ist doch keine ansteckende Krankheit oder giftige Chemikalie.

Es geht um die
Symbolwirkung
auf die Kinder.

Dann rede doch mal Tacheles und sag mir welche Symbolwirkung das Kopftuch hat. Meine Meinung dazu habe ich ja schon geschrieben.

Gut, das wäre eine Sichtweise. Die Sichtweise die ich vertrete
lautet halt: „religiöse Symbole sollten aus dem Schulbild (Ausnahme
bildet der Ethikunterricht) herausgehalten werden“.

Ja, schön, hab’ ich verstanden. Nur: Kannst Du die auch begründen?
Nicht, dass ich Dich übermäßig kritisieren will, aber Du scheinst mir immer wieder den rechtlichen Aspekt zu betonen, den ich aber gar nicht bezweifle (das BVG hat entschieden, damit ist die rechtlich Seite geklärt). Ich frage mehr nach dem Sinn der zu schaffenden Regelung.

Und hier kommt wieder die Frage, dürfte der Lehrer das
überhaupt, oder ist es vertretbar, sein Grundrecht auf persönliche
Entfaltung in zumutbarem Maße zum Wohle der ihm anvertrauten Kinder
zu beschneiden? Denn du kannst nicht von allen Kindern erwarten,
daß sie die Symbolhaftigkeit erkennen und intelektuell entsprechend
bewerten/verarbeiten.

Wieder weist Du nicht eindeutig aus, warum das Wohl der Kinder dadurch gefährdet sein soll.

Grüße,

Anwar

zitate aus dem zusammenhang gerissen

Immer wieder dasselbe. Zitate einfach so aus dem Zusammenhang
gerissen, deshalb unteranderem sollte ein Islamgelehrter
selbst Muslim sein.

lieber omar

wenn jemand etwas aus dem zusammenhang gerissenes als beweisstück bringt, dann hat dies mit fehlendem verständnis/ungenügender lektüre zu tun. dies kann von einem der religion angehörenden und einem nicht der religion angehörenden menschen getan werden. gerade im islam wird viel aus dem zusammenhang gerissen und als politische begründung verwendet, von muslimen!

objektivität hat nichts mit zugehörigkeit zu einer religion zu tun, im gegenteil, die zugehörigkeit erschwert das objektive betrachten der eigenen religion, da man die eigenen kindheitserfahrungen und kulturerfahrungen (unbewusst!) noch mit rein mischt.

aus diesem grunde finde ich die existenz von „unabhängigen“ islamgelehrten / christentumgelehrten und was auch immer sehr wichtig.

liebe grüssli
coco

Hi :smile:

ich sagte ja schon, dass man über diese Meinung streiten kann
und dass es eben „nur“ meine Meinung ist. Damit will ich Dir
Dein Recht auf Deine Meinung gar nicht streitig machen.

Hab ich auch nicht so aufgefaßt.

Überzeugen würde ich Dich natürlich trotzdem gerne. :smile:

Wer will das nicht? Wer diskutieren will, hat in der Regel
das Ziel seine Meinung unter’s Volk zu bringen :smile:

Beamte sollen freiheitsbewusste Staatsbürger sein, sie
sollen zugleich aber den grundsätzlichen Vorrang der
Dienstpflichten und den darin verkörperten Willen der demokratischen Organe
achten
.
Das Beamtenverhältnis als besondere Nähebeziehung zwischen
Bürger und
Staat ist gerade keine vom Grundrechtsanspruch des Beamten
geprägte
Rechtsbeziehung. Die hier zu beurteilende
Eignungsbeurteilung darf
nicht mit einem Eingriff in die Glaubensfreiheit verwechselt
werden.

Diese Begründung kann ich gar nicht verstehen, vielleicht
hilfst Du mir mal auf die Sprünge:
Warum ist, laut dieser Begründung, die Frau nicht als geeignet
anzusehen?
Dass sie ein Kopftuch trägt behindert sie doch gar nicht bei
der Ausübung ihrer Pflichten. Jedenfalls wüßte ich nicht wie.

Es geht nicht um ihre fachlich Kompetenz. Es geht dabei um
ihr Verständnis ihres Dienstverhältnisses und das besondere
Verhältnis zum Staat und seiner Organe. Sie pocht wider besseren
Wissens bzgl. des Neutralitätsgebotes auf die äußerlichen
Merkmale ihrer Religion.

Und da es sich nicht um ein „normales“ Arbeitsverhältnis
handelt, kann man auch anders herum argumentieren:
lieber etwas zu streng, als zu lasch.

Diese Argumentation finde ich etwas gefährlich. Sie könnte
nämlich benutzt werden um alle Beamten „gleichzuschalten“. Man
könnte sagen (mit etwas Phantasie, zugegeben), dass man erst
das Kopftuch verbietet, dann die Muslima, weil die ja
irgendwie nicht in die entsprechende Schublade passt.

Ja, schon sehr hergeholt. Das Kruzifix Urteil hat ja auch nicht
dazu geführt, daß die Forderung nach Vertreibung der
Katholiken laut wurde.

Ein Kopftuchverbot in öffentlichen Schulen als Element
einer
gesetzgeberischen Entscheidung über das Verhältnis von Staat
und
Religion im Schulwesen kann die Religionsfreiheit
zulässigerweise
einschränken
.

Da habe ich eben eine andere Meinung. Darf ich doch. :smile:

Sicher dat … :smile:

demgemäß
auch
durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte
religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu
halten, um
Konflikte mit Schülern, Eltern oder anderen Lehrkräften von
vornherein
zu vermeiden.

Das ist ein (IMO) albernes herumgehacke auf dem Wort
„Religion“. Was ist schon Religion? Eine Lebenseinstellung. Na
und? Einer Menschenrechtsorganisation anzugehören ist eben
auch eine Lebenseinstellung, dennoch würde wohl niemand auf
die Idee kommen deswegen zu klagen. Und wenn doch, glaube ich
irgendwie nicht, dass dies auch von den Richter verboten
werden würde.

Du wirst aber nicht leugnen können, daß die Zugehörigkeit zu
einer Religion, welcher Art auch immer, erheblich andere
Dimensionen für Familie und Gesellschaft hat, als die Zugehörigkeit
zu „Greenpeace“ oder „Rettet-die-Wale“. Und wenn der Biolehrer
ständig mit einem Stück eines abgeschlachteten Wals rumläuft
um damit seine Sympathie zu diesen Säugern zu zeigen, wird das
sicherlich ähnliche Diskussionen hervorrufen. Außerdem kann sich
nicht jeder Verein als Religion bezeichnen, dafür gibt es ja auch
gewisse Kriterien, und der Islam wird nunmal als eine Religion in
Deutschland akzeptiert.

Die Schulpflicht kann einerseits als Einschränkung zum Wohle
des Kindes gesehen werden, andererseits aber auch als
Einschränkung
zum Wohle der Gesellschaft.

Nicht wirklich. Man hat ein „Recht“ auf Bildung, keine
„Pflicht“ (so wie Du argumentierst).

Natürlich hast du die Pflicht. Versuch dich mal von deinen
9 bzw. 10 Jahren Schul pflicht zu befreien.
http://42963.forum.onetwomax.de/topic=100380886563
Selbst wenn du Home-school-kid werden solltest, so mußt du
auch zu Hause unterrichtet werden. Siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht
allgemein und für Bayern zum Beispiel hier
http://www.azuro-muenchen.de/ueberbrueckung/schulpfl…

 Art. 7 Abs. 1 Das gesamte Schulwesen steht unter der 
Aufsicht des Staates. 

Darauf gründet sich glaub ich die hiesige Schulpflicht, bin
mir aber nicht sicher.

Und ich vermute, daß die meisten
Grundrechtseinschränkungen eher zum Wohle der Gesellschaft
denn zum Wohle des Eingeschränkten zu interpretieren sind.

Sicher. Nur sehe ich eben das Wohl der Allgemeinheit durch ein
Kopftuch nicht gefährdet.

Gut, mit viel Fantasie wie du weiter oben bzgl. Gleichschaltung :smile:)
Wenn alle Mädchen das Frauenbild einer Muslimin vermittelt bekommen,
also züchtig gekleidet, dem Mann gehorchen, Brüder bestimmen
den Aktionsradius der Schwestern etc., sehe ich das Wohl der
Gesellschaft durchaus berührt. Das es nicht in dem Maße
stattfinden wird, und das nicht alle Muslime so sind und denken
ist mir auch klar.

Dieses Bild, was Du von Neutralität hast, was sogar passive
Meinungsäußerung umfasst, ist IMO so vom Grundgesetz nicht
vorgesehen (s.o.).

Ich find jetzt nicht das Gesetz, aber diese Neutralität und
gewisse
Einschränkungen der Grundrechte bei Beamten (z.B.
Streikrecht)
sind geltendes Recht, und laut BVerG durchaus mit dem Ziel und
Streben eines demokratischen Staates vereinbar.

Das Streikrecht ist kein Persönlichkeitsrecht.

Was verstehst du jetzt unter Persönlichkeitsrecht? Das Streikrecht
entstammt Art 9. [Versammlungsfreiheit] Abs. 3. Also ist es
ein Grundrecht.

Das für die Art
(also das rechtliche „wie“) des Beschäftigungverhältnisses bei
Beamten andere Regeln gelten ist für mich auch einsehbar. Das
diese Einschränkung sich aber auch auf die Person des Lehrers
beziehen sollen halte ich eben nur für SEHR bedingt sinnvoll
(wichtig: „sinvoll“ nicht „juristisch machbar“).

Ich verstehe nicht die Trennung zwischen „Person des Lehrers“
und … ja was? Also Streikrecht einschränken ok, aber das Tragen
von bunten Mützen verbieten nein. Der Wunsch zu streiken
ist ja auch ein Wunsch der „Person“ Lehrer.

Das liegt aber an der Symbolträchtigkeit. Das Kopftuch liegt
da halt
im „Wert“ deutlich höher. Auch dieses wird in der Diskussion
hervorgehoben. Und das BVerG weist die Landesgesetzgeber hier
mehr oder weniger an, diesen Wert in einer zum Wohle der
Gesellschaft geführten Diskussion herauszufinden.

Na zumindest diskutieren WIR ja schon mal.

Hoffen wir, daß sich ein sinnvoller Kompromiß finden läßt.

Ich finde übrigens andere Dinge im Islam schlimmer als das Kopftuch.

Na gut, da ließen sich sicherlich einige Dinge finden. Aber das
steht ja nunmal nicht zur Debatte. Es gibt auch vieles Gutes im Islam,
sollte man ruhig mit erwähnen.

Mir geht es [um] ihre Wirkung auf die Kinder, die den ganzen
Tag dem :Anblick dieser Frau ausgesetzt sind. Hört sich
schrecklich an, geb :ich zu :smile:

„Übertrieben“ würde eher passen. :smile:

Nein, übertrieben nicht :smile:)) Denn sie sind ja tatsächlich
aus"gesetzt". Schließlich sitzen sie den ganzen Tag vor
ihr, ohne Fluchtmöglicheit *g*.

„Ausgesetzt sein“, mein Gott [no pun intended], das ist doch
keine ansteckende Krankheit oder giftige Chemikalie.

Hmmm…ich habe gepflegtes Nullwissen bzgl. Latein. Außer den
hier vielleicht: „Situs vila te in, iss eta vern et“ *g*

Es geht um die
Symbolwirkung
auf die Kinder.

Dann rede doch mal Tacheles und sag mir welche Symbolwirkung
das Kopftuch hat. Meine Meinung dazu habe ich ja schon
geschrieben.

Zum Beispiel:
Warum darf diese Frau nicht „frei“ auftreten (also ohne Kopftuch)?
Frauenbild das einem emanzipierten Frauenbild entgegensteht.
Religion die auf patriacharlichen Füßen steht. Männer dürfen
4 Frauen, Frauen aber nur einen Mann haben. Jungen könnten
„lernen“, daß Frauen zweitrangig sind, denn sie dürfen nur
verhüllt rumlaufen.

Das wären mögliche Reaktionen, für einen Erwachsenen sicherlich
nicht mehr problematisch, aber für 6-10 jährige? Ich habe keine
Lust einen Sohn zu erleben, der meint alle Frauen sollten gefälligst
so ein Kopftuch tragen. Und diese Machos gibt es bei den Muslimen
schon genug, da muß ich nicht auch noch so einen heranziehen.

Und selbst wenn ich selber ganz andere Werte zu Hause vermittel,
so kann man nicht ignorieren, daß die Schulzeit (besonders
Grundschule und die ersten Jahre auf der weiterführenden) eine
besondere Prägungskraft haben.

Daher bin ich generell für eine Vermeidung religiöser Symbole
und Handlungen. Bei mir wurde in der Grundschule noch jeden
Morgen ein Gebet gesprochen. Was sollen solche Versuche, Kindern
einen Glauben einzutrichtern und sie dermaßen zu manipulieren.

Gut, das wäre eine Sichtweise. Die Sichtweise die ich vertrete
lautet halt: „religiöse Symbole sollten aus dem Schulbild (Ausnahme
bildet der Ethikunterricht) herausgehalten werden“.

Ja, schön, hab’ ich verstanden. Nur: Kannst Du die auch
begründen?
Nicht, dass ich Dich übermäßig kritisieren will, aber Du
scheinst mir immer wieder den rechtlichen Aspekt zu betonen,
den ich aber gar nicht bezweifle (das BVG hat entschieden,
damit ist die rechtlich Seite geklärt). Ich frage mehr nach
dem Sinn der zu schaffenden Regelung.

s.o. Religion hat in der Schule nichts als prägendes Mittel
verloren. Dort soll gelehrt werden. Nicht bekehrt.

grüße, rené

Hallo,

ich habe den ganzen rechtlichen Kram mal rausgeschnitten, wie gesagt, da sind wir unsprinzipiell einig, dass es machbar ist. Es geht also darum, ob wir es auch machen wollen.

Ja, schon sehr hergeholt. Das Kruzifix Urteil hat ja auch
nicht
dazu geführt, daß die Forderung nach Vertreibung der
Katholiken laut wurde.

Ganz andere Situation!!! :smile:
Das Kruzifix-Urteil wurde nur murrend und sehr widerwillig von einem Großteil der Bevölkerung und der Regierung Bayerns angenommen. Beim hypothetischen „Lehrverbot für Muslime“ wäre das genau andersrum.

Du wirst aber nicht leugnen können, daß die Zugehörigkeit zu
einer Religion, welcher Art auch immer, erheblich andere
Dimensionen für Familie und Gesellschaft hat, als die
Zugehörigkeit zu „Greenpeace“ oder „Rettet-die-Wale“.

Wirklich? Wenn ich Greenpeach-Aktivist bin, ist das doch auch eine Lebenseinstellung. Gerade als Atheist/Agnostiker sollte man doch nicht den Fehler machen das unsinnige Gelabere um Gott usw. so hoch zu bewerten. Damit unterstellst Du uns beiden ja praktisch, dass unsere Meinungen (da nicht religös motiviert) eine geringere „Dimension für Familie und Gesellschaft haben“.

nicht jeder Verein als Religion bezeichnen, dafür gibt es ja
auch gewisse Kriterien, und der Islam wird nunmal als eine Religion
in Deutschland akzeptiert.

Was IMO abgeschafft gehört. Also die Privilegien der Religion insgesamt. Dann hört auch endlich der alberne Kampf darum auf, dass die Gläubigen/Kirchen zu viele Rechte für sich einforden würden und wir könnten das Kopftuch der Lehrerin genauso behandeln wie eine Werder-Bremen-Kappe (über die sich meines Wissens nie jemand aufgeregt hat).

Natürlich hast du die Pflicht. Versuch dich mal von deinen
9 bzw. 10 Jahren Schul pflicht zu befreien.

Sagen wir man hat Recht und Pflicht, ist schon richtig. :smile:

Sicher. Nur sehe ich eben das Wohl der Allgemeinheit durch ein
Kopftuch nicht gefährdet.

Gut, mit viel Fantasie wie du weiter oben bzgl.
Gleichschaltung :smile:)
Wenn alle Mädchen das Frauenbild einer Muslimin vermittelt
bekommen, also züchtig gekleidet,

Soweit ist daran noch nichts auszusetzen, oder? Züchtigere Kleidung würden einigen Teenagern heutzutage IMO ganz gut tun (nur meine Meinung - zwingen oder verbieten würde ich da nichts, wie gesagt meinetwegen können die Nudisten ruhig überall rumrennen).

dem Mann gehorchen, Brüder bestimmen
den Aktionsradius der Schwestern etc., sehe ich das Wohl der
Gesellschaft durchaus berührt.

Weil Du da was dazuphantasierst. :smile:
Ich bezweifle, dass Kinder soviel in einem Kopftuch sehen. Und selbst wenn, das Kopftuchgebot ist ja nicht Zeichen der Unterwerfung der Frau, sondern soll ja gerade den Mann schützen. :smile:

Das es nicht in dem Maße stattfinden wird, und das nicht alle Muslime :so sind und denken ist mir auch klar.

Selbst wenn es in dem Maße stattfände, solange die Lehrerin dieses Weltbild nicht explizit im Unterricht vermittelt (das wäre dann ganz klar unvereinbar mit ihren Pflichten), sondern unser freiheitlich demokratisches Weltbild, welches auch die freiwillige Beschränkung der eigenen Grundrechte erlaubt, dann sehe ich da kein Problem.

Das Streikrecht ist kein Persönlichkeitsrecht.

Was verstehst du jetzt unter Persönlichkeitsrecht? Das
Streikrecht entstammt Art 9. [Versammlungsfreiheit] Abs. 3. Also ist :es ein Grundrecht.

Die Persönlichkeitsrechte sind:

Leben

Körperliche Integrität

Freiheit

Ehre

Geschlechtliche Selbstbestimmung

[Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Absolut_gesch%C3%BCtzte…]

Während die Religion IMO in die Bereiche „Freiheit“ und „Ehre“ fällt, kann ich das bei einem Streik, der ja auf materielle Zielsetzungen hat (bessere Bezahlung, weniger Arbeit etc.), nicht sehen. Ein Persönlichkeitsrecht auf „materiellen Zugewinn“ gibt es eben nicht.

Ich verstehe nicht die Trennung zwischen „Person des Lehrers“
und … ja was? Also Streikrecht einschränken ok, aber das Tragen
von bunten Mützen verbieten nein. Der Wunsch zu streiken
ist ja auch ein Wunsch der „Person“ Lehrer.

Der Wunsch des Lehrers zu streiken widerspricht aber nun mal direkt seinen Dienstverpflichtungen, die bei einem Beamten eben nun mal strenger sind, als beim Angestellten. DerWunsch ein Kopftuch zu tragen tangiert aber nur das Neutralitätsgebot, denn auch mit Kopftuch kann man den Unterricht religiös neutral gestalten. Wie gesagt ist mir sowieso gar nicht klar, wie ein religiös gefärbter Mathe-Unterricht aussehen soll („Es gibt kein Summenzeichen außer Sigma und das Plus ist sein Operator“?). :smile:

Na zumindest diskutieren WIR ja schon mal.

Hoffen wir, daß sich ein sinnvoller Kompromiß finden läßt.

Sieht noch nicht ganz so aus.

„Ausgesetzt sein“, mein Gott [no pun intended], das ist doch
keine ansteckende Krankheit oder giftige Chemikalie.

Hmmm…ich habe gepflegtes Nullwissen bzgl. Latein. Außer den
hier vielleicht: „Situs vila te in, iss eta vern et“ *g*

Sieht auch nicht aus wie Latein, „ss“ am Ende gibt’s AFAIK nicht. :smile:
Aber was hatte das mit meiner Aussage zu tun?

Dann rede doch mal Tacheles und sag mir welche Symbolwirkung
das Kopftuch hat. Meine Meinung dazu habe ich ja schon
geschrieben.

Zum Beispiel:
Warum darf diese Frau nicht „frei“ auftreten (also ohne
Kopftuch)?
Frauenbild das einem emanzipierten Frauenbild entgegensteht.

Warum dürfen Menschen nicht nackt herumlaufen? Menschenbild, dass einem emanzipierten Menschenbild entgegensteht?
Ich denke nicht. Nach abendländischer Tradition muss die Frau Ihren Busen verhüllen, Männer können mit freiem Oberkörper rumlaufen. Ist doch ähnlich, nur im Islam kommen eben die Haare zu den „erogenen“/„unzüchtigen“ Stellen hinzu.
Oder hättest Du gegen eine barbusige Nudistenlehrerin nichts einzuwenden? Sagen wir im Sportunterricht?

Religion die auf patriacharlichen Füßen steht. Männer dürfen
4 Frauen, Frauen aber nur einen Mann haben. Jungen könnten
„lernen“, daß Frauen zweitrangig sind, denn sie dürfen nur
verhüllt rumlaufen.

Nein, da schmeißt Du zwei Dinge durcheinander. Dass das Frauenbild des Islam (genau wie das der christlichen Kirche) IMO sowieso nicht mit der freiheitlichen und gleichberechtigten Grundordnung unseres Staates zu vereinbaren ist, dass sehe ich auch so. In der Tat würde ich beide Religionen aus diesen Gründen verbieten, zumindest die extremen Auslegungen davon.
Aber gerade das Kopftuch ist nicht Teil dieses minderwertigen Frauenbildes, sondern genau das Gegenteil.

Ich habe keine Lust einen Sohn zu erleben, der meint alle Frauen :sollten gefälligst so ein Kopftuch tragen.

Ich weiss nicht, wie Du auf diesen Schluss kommst. Wenn der hypothetische Sohn die Lehrerin mit der Brille ganz toll findet, dann würdest Du auch nicht denken, er würde auf die Idee kommen, alle Frauen müssten eine Brille tragen, oder?
Wenn die Lehrerin das Kopftuch nicht im Unterricht thematisiert (was sie - außer in den entsprechenden Fächern - ja nicht sollte), dann weiß ich nicht, wie man aus einem Kopftuch auf Unterdrückung schließen kann.

Daher bin ich generell für eine Vermeidung religiöser Symbole
und Handlungen. Bei mir wurde in der Grundschule noch jeden
Morgen ein Gebet gesprochen.

Wo war das denn? Wir sind doch fast gleichalt (und das hätte an meiner Schule DEN Skandal überhaupt gegeben)?

Was sollen solche Versuche,
Kindern einen Glauben einzutrichtern und sie dermaßen zu :manipulieren.

Dann frag auch gleich mal, warum es christlichen Religionsunterricht in der Schule gibt. Mein Tipp: Zieh nach Bremen. Ist zwar nicht schön, hat aber keinen Religionsunterricht.

Ist ziemlich lang geworden, aber ich hoffe dennoch interessant.

Grüße,

Anwar