Hallo,
Wenn du dir die Lehrer einzeln aussuchen willst, dann schick
deine Kinder auf eine private Schule oder lass Lehrer zu dir
nach Hause kommen.
Das ist natürlich ein ganz anderer Schuh. Privatschulen sind
von der Debatte ausgenommen. Wenn ich dafür zahle, bekomme
ich was ich versprochen bekomme. Wenn ich meine Kinder auf
ein katholisches Internat oder eine islamisch geprägte Schule
schicke, ist ja im Vorfeld klar wer meine Kinder erzieht.
Es geht rein um öffentliche Einrichtungen.
Ja, und natürlich kannst du sie an eine streng atheistische Schule schicken, aber solange sie in einer allgemein zugänglichen Schule sind, darfst du dich eigentlich nicht wundern, wenn sie ein breites Spektrum von der richtigen Gesellschaft zu Gesicht bekommen.
in Kürze: sie wünschen sich eine Lehrerin mit
Kopftuch… was machst du aus ihrem Erziehungsrecht?
Das ist dann eine Frage der Mehrheit. Du siehst genau diesen
Konflikt ja auch beim BVerG. Dort gab es, auf höchster
Experten-
ebene wohlbemerkt, genau die gleichen Diskussionen. Welches
Recht ist höher zu bewerten?
Das hatte man ein SPD-Mann hier in Niedersachsen angesprochen. Wir haben ein Viertel Hannover List, wo die Mehrheit türkische Mitbürger sind. Darf dann auch verboten werden, dass Lehrerinnen mit Kopftuch an die Schule unterrichten, nur weil die Mehrheit der Eltern Lehrerinnen mit Kopftuch haben wollen???
Dir ist aber schon bewußt, daß grade für Lehrer bestimmte
Grundrechte eingeschränkt sind, grade mit dem Hinweis auf
ihre staatliche Verantwortung? wer sich in den Staatsdienst
begibt, muß sich nunmal mit gewissen Einschränkungen
auseinander-
setzen.
Ja klar, sie müssen ihren Unterricht politisch und religiös neutral gestalten. Das können einige Lehrer nicht. Aber das von einer muslimischen Lehererin zu behaupten, nur weil sie ein Kopftuch trägt ist unverantwortlich. Vor allem, da so einige Experten sie für sowohl kompetent als auch neutral eingestuft haben.
Zeig mir bitte die Stelle, an der ich oder irgendein Gericht
oder irgendein anderer Bedenkenträger ernsthaft die fachliche
Kompetenz von Frau Ludin bezweifelt hat. Letzenendes geht
es auch hier um eine Kompromißfindung um die Erhaltung des
gesellschaftlichen Friedens.
Aber nicht auf die Kosten der Lehrerin, die nun arbeitslos ist! Wenn sie einfach nur an eine andere Schule verschoben wird, wäre es nicht das Problem. Übrigens Frau AlZayes hier in Niedersachsen wurde sehr wohl von der ganzen Schule (ob nun im Kollegium oder auf dem Hof) willkommen geheissen. Ihr Problem bestand nur mit dem einen Direktor, und später mit Politikern. D.h. der gesellschaftliche oder auch der schulische Frieden wurden nicht durch sie, sondern durch diesen Direktor gestört.
Es wäre ja auch weniger schlimm, wenn einzelne Lehrerinnen an andere Schulen geschoben werden, weil die Elternschaft das so will. Nun setzt man sich über den Willen genau dieser Eltern hinweg und verbietet der Lehrerin, sich überhaupt „bei den Eltern“ anzubieten/zu bewerben… Also wie war das mit dem Schulfrieden?
Gruss, Omar Abo-Namous