Liebe Wissenden!
Habe rausgefunden, dass es wirklich Mietverträge geben soll, in denen der Samstag bei einer Kündigung NICHT als Werktag zählt!
Diejenigen unter Euch, für die es relevant ist, sollten mal genau in ihren Mietvertrag schauen.
Bei einigen steht nämlich drin:
Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Fällt der letzte Tag auf einen Sonnabend, so tritt an seine Stelle der nächste Werktag. (!)
Also wie im fiktiven Fall weiter unten im Brett hätte Hauptmieterin A doch an besagtem Montag kündigen können!
die hamstermaus