Ich habe viele Jahre Vollzeit gearbeitet, danach auf Teilzeit und derzeit auf 400 Euro. Zählt der 400-Euro-Job für die „Rentenanwartschaft“ (Höhe der Rente erhöht sich durch AG minimal heißt es - daher nicht relevant), aber die Jahre für die Anwartschaft sind ja auch wichtig!
Wenn ich also vielleicht einige Jahre dann auf 400 Euro tätig war, fehlen mir ja dann etliche Jahre bis zum Rentenantritt!??
Ich habe viele Jahre Vollzeit gearbeitet, danach auf Teilzeit
Zählt der 400-Euro-Job für die
„Rentenanwartschaft“
bei einem 400€ job zahlt der Ag 15% rentenversicherung es fehlt allerdings etwas zum gesamtsatz von derzeit 19,9 % die differenz kann freiwillig einbezahlt werden die berechnung findet aus mindestens 155 € statt damit ist auch eine anwartschaft möglich
Hallo, wenn du einen 400€ Job hast, bist du auch Rentenversichert. Wenn du vorher gut verdient hast, sinkt jetzt die „voraussichtliche“ Rente.
Mehr in dem Link: http://www.finanzfrage.net/frage/ab-wann-hat-man-ans…
Aber toll sieht es garnicht aus.
Gruß Wolfgang
Verstehe nicht, warum du erst einmal in diesem Forum suchst. Es ist alles da.
/t/rentenversicherung-bei-400-00-job/2961639
Gruß Wolfgang
Hallo,
da kann ich Dir leider nicht weiter helfen, wende Dich bitte an das örtliche Versicherungsamt, das ist kostenlos und sehr kompetent.
Gruß
chrissixyz
Hallo liebe Hasiline, habe Deine Frage gelesen, kann Dir aber nur aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass ich schon denke, dass auch diese Zeit mit angerechnet wird, aber ich möchte Dich bitten nochmal beim Servicetelefon der DRB Bund anzurufen- die Tel.Nr. findest Du auf der Homepage, nicht dass ich Dir eine falsche Auskunft gebe- wenn Du auf 400€ Basis gearbeitet hast, muss ja irgendwie derBeitrag für Deine RV und die AL- Versicherung gezahlt worden sein, oder? Alles Liebe wünscht Dir Nadjeshda
Du solltest gegenüber deinem Arbeitgeber erklären das du Beiträge zur RV mitzahlen möchtest = auf die Versicherungsfreiheit verzichten.
Ansonsten bringt der 400€ Job dir nicht viel.
Schau mal hier nach Seite 11 und auch davor!!!
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…
Ich habe viele Jahre Vollzeit gearbeitet, danach auf Teilzeit
und derzeit auf 400 Euro. Zählt der 400-Euro-Job für die
„Rentenanwartschaft“ (Höhe der Rente erhöht sich durch AG
minimal heißt es - daher nicht relevant), aber die Jahre für
die Anwartschaft sind ja auch wichtig!
Das mit der steuerfreien Kohle ist ja bis hierher ganz schön… aber die ekelige Seite ist die Rentenanwartschaft (früher sagten wir „Monate geklebt“). Der Minijob oder 400Euro-Job zaehlt, im Normalfalle, mit keinem einzigen Tag … weil kein Versicherungsverhältnis entsteht. Nur wenn Du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest, würde die Anwartschaft gerechnet( Das tun derzeit nur 5% aller Mini-Jobber). Allerdings bleiben dann keine 400 Mücken mehr übrig. Der Chef muss auf diese Möglichkeit hinweisen. Alles weitere bei Wikipedia … unter Minijob…
Wenn ich also vielleicht einige Jahre dann auf 400 Euro tätig
war, fehlen mir ja dann etliche Jahre bis zum Rentenantritt!??
Hallo,
über §52 SGB VI können in geringem Umfang Wartezeitmonate aus der geringfügigien Beschäftigung entstehen.
Wenn Sie Wartezeitmonate für den Rentenanspruch benötigen, existiert dafür die Möglichkeit, auf die Versicheurngsfreiheit in ihrer geringfügigen Beschäftigung zu verzichten. Sie stocken dann den Pauschalbetrag des Arbeitgebers (15%) auf den üblichen Beitragssatz (19,9%) auf und erhalten dafür eine „ganz normale“ Zeit der versicherungspflichtigen Beschäftigung.
MfG
So viel ich weiss, zählen die Euro 400 Jobs nicht bei der Rentenanwartschaft. Es sei, Du hast beim Arbeitgeber gesagt, dass Du freiwillig den Beitrag entrichtest, was auch geht, dann wird ein kleiner Rentenbeitrag von Deinem Lohn für die RV abgezogen!
Viele Gruesse
Maeusebaer
In Renten-Dingen habe ich absolut keine Ahnung! Da ich selber diebezüglich mal eine Frage gestellt hatte, werde ich jetzt immer als „Experte“ angeschrieben! Das kanns doch nicht sein. Sorry!!! Moewenpick
Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.
MfG
CKH