Zahlt der Staat höhere Mieten für Flüchtlinge?

Wie wäre es, wenn Du Deine Freizeit nicht nur damit verbringen würdest Deine Mitmenschen im Internet zu beschimpfen, sondern evtl. mal eine Suchmaschine bemühen würdest?

Dann hättest Du nämlich herausfinden können, dass einige Gemeinden die ortsübliche Miete dafür begleichen um Geflüchtete unterzubringen - im Gegensatz zur Unterbringung von ALG-2-Empfängern, für die nur eine meist völlig unrealistisch niedrige Mietobergrenze gilt.

Wie wäre es, wenn Ihr zwei Seppel Eure Zeit nicht damit verbringen würdet, anderen Menschen im Internet mit Euren Pseudofragen, absurden Theorien und falschen Antworten ihre Zeit zu stehlen?

Ist das jetzt die Antwort auf Deine eigene Frage oder was? Mal ganz abgesehen davon, dass Du dieses „einige“ mal beziffern könntest. Und noch mehr davon abgesehen, dass Du eine ggfs. sogar dauerhaft erbrachte Sozialleistung mit einer Unterbringung in einer akuten Notsituation verwechselst. Der Normalfall ist nämlich, dass die Gemeinden zunächst Gemeinschaftsunterkünfte eröffnen, dann eigenen Wohnraum zur Verfügung stellen und erst als allerletztes Mittel darauf zurückgreifen, Wohnraum von Dritten anzumieten.

Wir sind uns also einig:

  • Du wirst in Deiner nächsten Antwort „einige“ mit einer konkreten Zahl bzw. Größenordnung versehen.
  • Du wirst darlegen, wie groß der Anteil von Flüchtlingen ist, die in von den Gemeinden angemieteten Wohnraum von Dritten wohnen.
  • Du wirst darlegen, wieso Du der Ansicht bist, dass die zwei Sachverhalte (also dauerhafte Sozialleistung vs. Unterbringung in akuten Notsituationen) sinnvollerweise verglichen werden sollten.
4 Like

Die Ironie in dem Satz übersteigt das täglich zulässige Höchstmaß um ein Vielfaches…
Wüsstest du eine Suchmaschine zu bedienen, würden uns 4/5 deiner Themen hier erspart bleiben. Wobei ich ja den starken Verdacht habe, dass dir die Suchmaschinen einfach nur nicht die gewünschten Antworten geben.

Zeigst du uns jetzt mal die Quelle für deine Behauptung hier?

3 Like

Das ist jetzt nicht ernsthaft ein Vorwurf an C-Punkt, er würde nicht im Internet recherchieren?? Ausgerechnet C-Punkt, der das gesamte Internet schon dreimal durchgelesen hat, um noch die absurdeste Behauptung durch sachliche Belege sauber zu widerlegen?

7 Like

Rechnungshof moniert überteuerte Mieten für Flüchtlingswohnungen

Das Thema scheint nicht neu zu sein.
Der Rechnungshof ist als Quelle auch eher unverdächtig.

Das ist zwar auch problematisch, aber ich bezog mich eher darauf, dass von verschiedenen kommunalen Verwaltungen Wohnraum gesucht wird der zu den ortsüblichen Mietpreisen angemietet wird.

https://formular.komuna.net/intelliform/assistants/intelliForm-Mandanten/pool/Assistants-Dialoge/Erfassung_Hilfsangebote_Ukraine_BD/dialog;jsessionid=UbBKG-o132xKvy4hKnHonxcb4j1QD5dDOHgrJsq4.IF0?state=ee55b915e9bfe3e&cc=AZheDnz2iMp5KX1Bpo6npsvzWo_JErRhnkK73IiQ-0

Um keine Konkurrenzsituation zu schaffen sollte sich die Politik überlegen, ob nicht auch für andere Personengruppen welche die Miete nicht selbst aufbringen können zu ortsüblichen Mietpreisen Wohnraum angemietet wird.

Ist Dir klar, in welchem Kontext der Rechnungshof seine Stellungnahme abgegeben hat? Ist Dir auch klar, welche Datenbasis er hatte und wie viele Wohnungen von den „zu hohen“ Mieten betroffen waren?

Und es bleibt dabei: es handelt sich um völlig verschiedene Sachverhalte. Das eine sind Leistungen, auf die ein Bezieher von Leistungen nach SGB2 Anspruch hat und das ggfs. ein Leben lang. Das andere sind Ausgaben zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen in akuter Not. Die Anmietung von Wohnraum ist die letzte aller Lösungen; vorher werden… ach, das schrieb ich ja alles schon.

3 Like

Schreib doch einfach deine These.

Sehr witzig.

Du hast meine Aussage angezweifelt - ist dies immer noch so?

In akuter Not sind auch andere Menschen die dringend eine Wohnstätte brauchen, doch in diesen Fällen bezahlt der Staat nur die unrealistischen Höchstsätze nach dem Sozialgesetzbuch.

Ich finde nicht, dass der Staat für Flüchtlinge auch nur so wenig bezahlen sollte wie es das SGB 2 vorsieht, sondern dass auch für andere von Wohnungsnot Betroffene ortsübliche Mieten übernommen werden sollten.

Zur Erinnerung:

1 Like

Das freut mich für dich. Lachen ist gesund.
2015 hatten jedenfalls zwielichtige Banden abgesahnt. Ich hoffe, dass man aus damaligen Fehlern gelernt hat.

Ich habe nicht gelacht, sondern so etwas gekennzeichnet, dass wohl als Scherz gemeint gewesen sein muss. Du kommst hier mit Fragmenten an, die irgendetwas belegen sollen, kannst diese inhaltlich nicht einordnen und verlangst von mir, dass ich Dir aus dem Haufen von Behauptungen, Fragmenten und Unsinn einen Kuchen eine These backe. Thesen wurden reichlich implizit und explizit formuliert, aber keine einzige wurde konkret formuliert, geschweige denn, belastbar belegt.

Das wird hier immer absurder.

Selber lesen macht schlau - steht ja alles im Link drin sofern man nicht direkt nach der Überschrift aufhört :grin:

2 Like

Pluspunkt gibt’s aber dafür, dass er sich nicht entblödet, einen sieben Jahre alten Artikel über arabische Großfamilien zu posten. :smile:

3 Like

Die sind aber auch schlimm. Was die schon damals von den Ukrainern an Miete erpressten, ist schon skandalös.

1 Like

Im UP ging es nicht explizit um Ukrainer. Ich wüsste da bisher keine Fälle, dass man die in Immobilien arabischer Clans absteigen ließ. Zielgruppe sind eher Asylzuwanderer. Ein Rückblick auf 2015 kann nicht schaden.

und dafür bekannt, das Wörtchen „häufig“ ein bisselchen vorsichtiger zu verwenden als die Springer-Presse.

1 Like

betreffend Verfügbarkeit von Wohnraum in aufgegebenen Kasernen oder in Containern? Oder was meinst Du konkret?

1 Like