Hallo zusammen,
angenommen ein Vermieter hat seit vielen Jahren einen Mieter der nur sporadisch (2-3x im Jahr) seine Miete zahlt. Die Nebenkostenabrechnungen zahlt er erst recht nicht. Nun ringt er sich dazu durch, endlich die frislose Kündigung auszusprechen.
Der VM müsste den Mieter ja nicht erst abmahnn, bevor er fristlos kündigt richtig?
Die Forderungen vor dem 01.01.2007 sind ja wenn ich das richtig im Kopf habe bereits verjährt, korrekt?
Wie errechnet sich die Verzinsung der Forderungen? Für die Berechnung der Verzinsung wird ja der Basiszinssatz + 5% herangezogen - welcher Stand des Basiszinssatzes wird hierfür herangezogen? Der Tag an dem die Forderung(en) entstanden oder der Tag an dem gemahnt/gekündigt wird?
Was mir gerade noch einfällt: Ist ein Mieter im Verzug, kann der VM ja nicht einfach Strom/Wasser/Heizung abdrehen, was ist wenn der VM fristlos kündigt (sogar noch 2 Wochen Zeit zum Auszug gibt) und der Mieter nicht auszieht? Darf er dann? Der VM hat ihm ja eigentlich die Nutzung der Wohnung ab dem Tag X untersagt?
Vielen Dank schonmal für die fiktiven Antworten zu diesen fiktiven Fragen *grins*
Grüße
HiO