Person A bezieht Harzt 4 und hat eine Überkronung eines
Mahlzahnes dringend vorzunehmen, aber erhielt vom Dentist
einen Behandlungskostenplan mit Eigenanteil von 91 E.
Hieraus ist nicht zu entnehmen, um was es sich handelt.
Es kann eine reine „Kassen-Krone“ (Metall) sein. Es kann eine
„Mehraufwedungs-Krone“ (Keramik) sein.
Es ist schon die primitivste Krone, die ansteht, da Gold und Keramik in die 500 E Grenze reicht.
Wie ist die
Bonus-Regelung wegen Nachweiß von jährlicher Zahnuntersuchung
(Bonusheft)? Wie ist die Honorar-Berechnung des Zahnarztes
(GOZ-Satz, Rgelsatz 2,3 fach oder was)?
Bonusheft nützt in dem Falle nichts und schützt nicht vor Kostenübernahme.
Auch ich muss bei Kontrollen ( regelmäßig ) erst dann etwas bezahlen, wenn etwas gemacht werden muss.
Aber nachschauen alleine und Bonusheft schützt nicht vor Zahlung.
Also wo kommen die 91 EUR her?
Da man bald besser keine Kassenbeiträge zahlen und ,wie in USA
(teilweise),das Geld sparen sollte für diese
Behandlungen,stellt sich die Frage hier als berechtigt, ob man
hier Beiträge und Eigenanteil bezahlen muss !
Also als H4-Bezieher „bezahlt“ der Betroffene ohnehin keine
Beiträge, denn die übernimmt der Staat für ihn!
Ja, wenn es sicher übernommen wird, ist es ja geklärt.
Also welches
Geld soll er bitteschön besser sparen?
Da geht es ja mehr um meine eigene Meinung !
Beim Gyn muss ich ,trotz Vorsorge,meine tiefergehenden Untersuchungen selbst bezahlen.
Da ich nicht alle regelmäßig vornehmen lassen, bezahlen kann, weiß ich nun nicht genau, welche Zuzsatzuntersuchungen das immer sind. Die Ärzte bieten das jeder Frau an, darum selbst nachhaken, bitte.
Bezahle ich also diese je ca. 30 E 2 x im Jahr für Brustkrebssonographie (glaube ich ) und auch Uterus/Gebärmutterhalskrebsvorsorge außerhalb des Kassenbereiches, bin ich billiger dran,als wenn ich monatlich Beiträge leiste und nur 3,4 x im Jahr meine Vorsorge/Zahnarzttermine wahrnehme.
Anderer Meinung ? Na dann bitte !
Marleen
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist immer noch
eine absolute Top-Leistung im Weltvergleich. Und für den
H4-Beziher sowieso, denn der erhält dies „umsonst“! Und sofern
der Zahnarzt das Honorar mäßig berechnet, die Krone keine
Gold/Keramik-Arbeit ist, der Versicherte sein abgestempeltes
Bonusheft vorlegt, gibt es sogar eine Krone für 0 EUR (in
Worten: null Euro. Alles klar!
Mitunter bekommt der Versicherte sogar 2x jährlich kostenlos
professionelle Zahreinigungen. Also so schlecht, wie einem
USA-Nichtversicheten, kann es dem deutschen H4-Bezieher nicht
gehen, zumindest was die gesundheitliche Versorgung anbelangt.
Und die 10,- Praxisgebühr gibt es bei der richtigen Kasse auch
wieder (indirekt) zurück!
Ja, es gibt auch manchmal die gesamte Rezeptgebühr und Auslagen von der Kasse zurück, aber nur bei einem Betrag von meist 150 E. im Jahr.
Wer bekommt das zusammen, bei nur einigen Terminen ?
Für Solche ist dieses Kassensystem ein Witz ! Für Dauermedikationskonsumenten wäre das sinnvoll.
Übernimmt die Arge diese 91 E, welche ja aus einer
med.Indikation heraus und nicht aus ästhetischen Gründen
hervorgehen?
Die Krone selbst, kann aber ästhetische Bestandteile haben.
.Es ist einfach ein Stück Zahn herausgebrochen,
der Nerv liegt frei und die Nahrungsaufnahme ist nur bedingt
möglich.
Ob die Kasse in diesem Falle alles übernimmt???
Siehe oben.
Never ever !!!
Häää?
Schon abgeschmettert worden.
Waaaas?
Marleen
Wer?