Zahnersatzeigenleistung nicht möglich

Person A bezieht Harzt 4 und hat eine Überkronung eines Mahlzahnes dringend vorzunehmen, aber erhielt vom Dentist einen Behandlungskostenplan mit Eigenanteil von 91 E.

Da man bald besser keine Kassenbeiträge zahlen und ,wie in USA (teilweise),das Geld sparen sollte für diese Behandlungen,stellt sich die Frage hier als berechtigt, ob man hier Beiträge und Eigenanteil bezahlen muss !

Übernimmt die Arge diese 91 E, welche ja aus einer med.Indikation heraus und nicht aus ästhetischen Gründen hervorgehen? Es ist einfach ein Stück Zahn herausgebrochen, der Nerv liegt frei und die Nahrungsaufnahme ist nur bedingt möglich.

Ob die Kasse in diesem Falle alles übernimmt???

Never ever !!!

Schon abgeschmettert worden.

Marleen

Was ist deine Frage?

Krone umsonst - Praxisgebühr zurück - Was noch?

Person A bezieht Harzt 4 und hat eine Überkronung eines
Mahlzahnes dringend vorzunehmen, aber erhielt vom Dentist
einen Behandlungskostenplan mit Eigenanteil von 91 E.

Hieraus ist nicht zu entnehmen, um was es sich handelt.
Es kann eine reine „Kassen-Krone“ (Metall) sein. Es kann eine „Mehraufwedungs-Krone“ (Keramik) sein. Wie ist die Bonus-Regelung wegen Nachweiß von jährlicher Zahnuntersuchung (Bonusheft)? Wie ist die Honorar-Berechnung des Zahnarztes (GOZ-Satz, Rgelsatz 2,3 fach oder was)?

Also wo kommen die 91 EUR her?

Da man bald besser keine Kassenbeiträge zahlen und ,wie in USA
(teilweise),das Geld sparen sollte für diese
Behandlungen,stellt sich die Frage hier als berechtigt, ob man
hier Beiträge und Eigenanteil bezahlen muss !

Also als H4-Bezieher „bezahlt“ der Betroffene ohnehin keine Beiträge, denn die übernimmt der Staat für ihn! Also welches Geld soll er bitteschön besser sparen?
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist immer noch eine absolute Top-Leistung im Weltvergleich. Und für den H4-Beziher sowieso, denn der erhält dies „umsonst“! Und sofern der Zahnarzt das Honorar mäßig berechnet, die Krone keine Gold/Keramik-Arbeit ist, der Versicherte sein abgestempeltes Bonusheft vorlegt, gibt es sogar eine Krone für 0 EUR (in Worten: null Euro. Alles klar!
Mitunter bekommt der Versicherte sogar 2x jährlich kostenlos professionelle Zahreinigungen. Also so schlecht, wie einem USA-Nichtversicheten, kann es dem deutschen H4-Bezieher nicht gehen, zumindest was die gesundheitliche Versorgung anbelangt. Und die 10,- Praxisgebühr gibt es bei der richtigen Kasse auch wieder (indirekt) zurück!

Übernimmt die Arge diese 91 E, welche ja aus einer
med.Indikation heraus und nicht aus ästhetischen Gründen
hervorgehen?

Die Krone selbst, kann aber ästhetische Bestandteile haben.
.Es ist einfach ein Stück Zahn herausgebrochen,

der Nerv liegt frei und die Nahrungsaufnahme ist nur bedingt
möglich.
Ob die Kasse in diesem Falle alles übernimmt???

Siehe oben.

Never ever !!!

Häää?

Schon abgeschmettert worden.

Waaaas?

Marleen

Wer?

Quintessenz: Zahlt die ARGE den Differenzbetrag?
Hi!

Leider bin auch ich mir nicht so ganz darüber im Klaren, was Du uns mit Deinem Artikel nun eigentlich sagen bzw. fragen willst.

Geht es Dir nun darum, ob die ARGE diese ominösen 91 € (Differenzbetrag Festzuschuss KK – tatsächliche Kosten für die Krone?) übernimmt??

Gruß
Jadzia

Hi!

Leider bin auch ich mir nicht so ganz darüber im Klaren, was
Du uns mit Deinem Artikel nun eigentlich sagen bzw. fragen
willst.

Geht es Dir nun darum, ob die ARGE diese ominösen 91 €
(Differenzbetrag Festzuschuss KK – tatsächliche Kosten für die
Krone?) übernimmt??
Genau das war die Frage .

Wieso ist das schwer zu verstehen ?

Wie soll ein Harzt 4 - Empfänger 91 E bezahlen ?
Tipp?

Dann her damit.

Gruß
Jadzia

Person A bezieht Harzt 4 und hat eine Überkronung eines
Mahlzahnes dringend vorzunehmen, aber erhielt vom Dentist
einen Behandlungskostenplan mit Eigenanteil von 91 E.

Hieraus ist nicht zu entnehmen, um was es sich handelt.
Es kann eine reine „Kassen-Krone“ (Metall) sein. Es kann eine
„Mehraufwedungs-Krone“ (Keramik) sein.

Es ist schon die primitivste Krone, die ansteht, da Gold und Keramik in die 500 E Grenze reicht.
Wie ist die

Bonus-Regelung wegen Nachweiß von jährlicher Zahnuntersuchung
(Bonusheft)? Wie ist die Honorar-Berechnung des Zahnarztes
(GOZ-Satz, Rgelsatz 2,3 fach oder was)?

Bonusheft nützt in dem Falle nichts und schützt nicht vor Kostenübernahme.

Auch ich muss bei Kontrollen ( regelmäßig ) erst dann etwas bezahlen, wenn etwas gemacht werden muss.
Aber nachschauen alleine und Bonusheft schützt nicht vor Zahlung.

Also wo kommen die 91 EUR her?

Da man bald besser keine Kassenbeiträge zahlen und ,wie in USA
(teilweise),das Geld sparen sollte für diese
Behandlungen,stellt sich die Frage hier als berechtigt, ob man
hier Beiträge und Eigenanteil bezahlen muss !

Also als H4-Bezieher „bezahlt“ der Betroffene ohnehin keine
Beiträge, denn die übernimmt der Staat für ihn!

Ja, wenn es sicher übernommen wird, ist es ja geklärt.

Also welches

Geld soll er bitteschön besser sparen?

Da geht es ja mehr um meine eigene Meinung !

Beim Gyn muss ich ,trotz Vorsorge,meine tiefergehenden Untersuchungen selbst bezahlen.
Da ich nicht alle regelmäßig vornehmen lassen, bezahlen kann, weiß ich nun nicht genau, welche Zuzsatzuntersuchungen das immer sind. Die Ärzte bieten das jeder Frau an, darum selbst nachhaken, bitte.

Bezahle ich also diese je ca. 30 E 2 x im Jahr für Brustkrebssonographie (glaube ich ) und auch Uterus/Gebärmutterhalskrebsvorsorge außerhalb des Kassenbereiches, bin ich billiger dran,als wenn ich monatlich Beiträge leiste und nur 3,4 x im Jahr meine Vorsorge/Zahnarzttermine wahrnehme.

Anderer Meinung ? Na dann bitte !

Marleen

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist immer noch
eine absolute Top-Leistung im Weltvergleich. Und für den
H4-Beziher sowieso, denn der erhält dies „umsonst“! Und sofern
der Zahnarzt das Honorar mäßig berechnet, die Krone keine
Gold/Keramik-Arbeit ist, der Versicherte sein abgestempeltes
Bonusheft vorlegt, gibt es sogar eine Krone für 0 EUR (in
Worten: null Euro. Alles klar!
Mitunter bekommt der Versicherte sogar 2x jährlich kostenlos
professionelle Zahreinigungen. Also so schlecht, wie einem
USA-Nichtversicheten, kann es dem deutschen H4-Bezieher nicht
gehen, zumindest was die gesundheitliche Versorgung anbelangt.
Und die 10,- Praxisgebühr gibt es bei der richtigen Kasse auch
wieder (indirekt) zurück!

Ja, es gibt auch manchmal die gesamte Rezeptgebühr und Auslagen von der Kasse zurück, aber nur bei einem Betrag von meist 150 E. im Jahr.
Wer bekommt das zusammen, bei nur einigen Terminen ?
Für Solche ist dieses Kassensystem ein Witz ! Für Dauermedikationskonsumenten wäre das sinnvoll.

Übernimmt die Arge diese 91 E, welche ja aus einer
med.Indikation heraus und nicht aus ästhetischen Gründen
hervorgehen?

Die Krone selbst, kann aber ästhetische Bestandteile haben.
.Es ist einfach ein Stück Zahn herausgebrochen,

der Nerv liegt frei und die Nahrungsaufnahme ist nur bedingt
möglich.
Ob die Kasse in diesem Falle alles übernimmt???

Siehe oben.

Never ever !!!

Häää?

Schon abgeschmettert worden.

Waaaas?

Marleen

Wer?

Nein, es ist nicht immer umsonst uns auch nur bei 150 E im Jahr Rezeptgebühr und Auslagen bekommt man von der Kasse wieder etwas oder alles zurück, aber wer kann das vorstrecken ?

Dauermedikationskonsumenten haben etwas von der Regelung, aber gehe ich 3-4 x Mal zu meinem Vorsorgeterminen und muss da noch die Behandlung extra bezahlen, nützt das Bonusheft gar nichts, da nachschauen alleine umsonst ist.
Auch beim Gyn bezahle ich doch lieber gleich meine 30 oder 40 E für genauer Krebsvorsorgeuntersuchungen ( habe da mehr davon ),die nicht von der Kasse übernommen werden, und würde mir die monatlichen Beiträge gerne auch sparen.!

Marleen

Frage ?
Wenn die nicht ausreichend erkennbar ist, dann nochmal !
Wer übernimmt dien abgebrochenen Zahnersatz oder die Überkronung eines Harzt 4 _Empfängers?
Er soll 91 E selbst davon bezahlen und es die billigste Krone. Bei 150 E im Jahr Rezeptgebühr und Auslagen bekommt man von der Kasse wieder etwas oder alles zurück, aber wer kann das vorstrecken ?

Dauermedikationskonsumenten haben etwas von der Regelung, aber gehe ich 3-4 x Mal zu meinem Vorsorgeterminen und muss da noch die Behandlung extra bezahlen, nützt das Bonusheft gar nichts, da nachschauen alleine umsonst ist.

Auch beim Gyn bezahle ich doch lieber gleich meine 30 oder 40 E für genauer Krebsvorsorgeuntersuchungen ( habe da mehr davon ),die nicht von der Kasse übernommen werden, und würde mir die monatlichen Beiträge gerne auch sparen.!
Wie in USA halt.

Marleen

noch mehr einsparen

Geht es Dir nun darum, ob die ARGE diese ominösen 91 €
(Differenzbetrag Festzuschuss KK – tatsächliche Kosten für die
Krone?) übernimmt??
Genau das war die Frage .

Wieso ist das schwer zu verstehen ?
Wie soll ein Harzt 4 - Empfänger 91 E bezahlen ?
Tipp?
Dann her damit.

Guckst du hier http://www.2te-zahnarztmeinung.de/
Da holt der Zahnlose noch locker 90 Euros raus.

Die Frage ist jetzt verstanden. Der H4Empf. bestellt bereits die günstigtste Kassenkrone aus Hartmetall, die Kasse zahlt den doppelten FKZ und es bleiben immer noch 91 EUR übrig. Da wär aber immer noch das Zahnarzthonorar verhandelbar. Das steht auf dem HKP drauf zu welchem GOZ-Satz der Zahnarzt abrechnen will. Hier liegt dann das Sparpotential. Natürlich hat auch ein Zahnarzt eine Schmerzgrenze, denn er kann es ja nicht umsonst machen.

Ist das dann immer noch zu teuer, kann der Patient höchstens noch das Labor fragen, ob er den Zahnabdruck selber vorbei bringen und dann später die Krone selbst abholen kann, damit der Transport nicht berechnet wird. Da sind jeh nach Labor ein paar Euros pro Fahrt.
Mehr geht dann wirklich nicht, sonst müsste sich der Patient das Ding selber einkleben.

Also die ARGE übernimmt normal die 91 EUR nicht. Allerdings ist es ohne Zahnfläche eine Notsituation der abgeholfen werden muss. Insofern kann aber ein Darlehen gewährt werden.

Hallo,

Anderer Meinung ? Na dann bitte !

Ja, weil Deine Rechnung hinkt. Solange Du gesund bist stimmt das, aber wenn Du einen Unfall hast oder chronisch krank wirst bist Du froh, wenn Du nicht alles selber zahlen musst. Deswegen heißt das Ding ja auch „Versicherung“.

Außerdem bringt alles Aufregen nix: in Deutschland muss man krankenversichert sein und ein H4-Empfänger bekommt das sogar kostenlos.

Grüße
Jessica

[MOD] Vollzitat Teil I gelöscht

Wieso muss sich der sozial Schwache mit der Preiswillkür seines Arztes auseinandersetzen und noch verhandeln ?

Wer machte denn die Gesundheitsreform ?
Wer soll dafür jetzt grade stehen oder Arzt um Gnade bitten ?
Bekommt die Kasse nicht schon monatlich Geld, auch wenn der Patient gar nicht beim Doc war ?

Dürfte man sich die Beiträge sparen, könnte man viel mehr aus eigener Tasche an die Ärzte bezahlen.
Ganz verstehe ich die Verantwortung, um das Feilschen mit dem Doc nicht.

Marleen

[MOD] Vollzitat Teil II gelöscht

Erst jetzt lese ich, dass man höchstens ein Darlehen bekommt und dann doch als sozial Schwacher diesen Betrag irgendwie selbst trägt.

Das wäre echt frech.

Manchmal verstehe ich, wenn Manches so inoffiziell am Staatssäckerl vorbeigeht.

Natürlich nicht bei denen, die im Geld schwimmen, aber genau die bekommen eh nie genug und jammern nur !

Klar bekommen die sozial Schwachen das kostenlos, aber ich muss meiner Sonderleistungen oder überhaupt Leistungen ( wenn der Zahnarzt nur schaut, dann gratis )immer selbst bezahlen und wenn die G-Reorm so weiter stürzt, dann muss ich mir irgendwann die Anästhesieinjektion selbst geben, denn die Verpflegung und Genesung fällt ja aus Kostengründen weg, wenn man den stationären Aufenthalt heute schon einspart.

Darf aber nicht jammern, wenn ich jeden Monat meine "Versicherung "bezahle und in den Medien deckt man diverse Krankenkassenmißstände auf, wo ich bezahle, dass Angestellte zuhause bleiben müssen, weil die Arbeit rationalisiert wurde.

Manchmal träume ich, dass diese Gelder durch irgendwelche Umstände ( Brand ) die Krankenkassen nicht erreichen.!

Aber ich wache nur schweißgebadet auf und alles ist beim Alten

Marleen

Hallo mauulb,

grundsätzlich besteht die möglichkeit auf einen doppelten Festzuschuss wenn der Versicherte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch erhält. Also einfach mit dem Heil und Kostenplan zur Krankenkasse gehen und nochmal nachfragen.

Mit freundichen Grüßen

Joebo

Nur wegen dem Mißverständnis und den falschen Aussagen hier,kläre ich auf .1. gibt es keinen „Fielmann-tarif“, bei Zahnfüllungen oder Überkronungen, denn sonst wüede sich die Arge ja gegen ein Darlehen wehren und auf auf das Umsonstangebot verweisen.
Also eine treffsichere Falschaussage, da die Überkronung nun mit Darlehen bezahlt wird.