Wertung/Gewichtung von Quellen und so
Servus,
zur Frage der Wertung der teilweise widersprüchlichen Aussagen von verschiedenen Quellen noch die Erläuterungen zu meiner Replik an Soljanka:
BFH = Bundesfinanzhof, oberste Instanz der deutschen Finanzgerichtsbarkeit
FG = Finanzgericht, untere Instanz der deutschen Finanzgerichtsbarkeit. Entscheidungen der Finanzgerichte beziehen sich immer auf den streitigen Einzelfall, sie haben keine Wirkung auf die Beurteilung anderer Einzelfälle. Die Berufung auf Entscheidungen der Finanzgerichte kann unter Umständen nützlich sein, aber sie genügt grundsätzlich nicht, um einen von der Auffassung der Behörde abweichenden Standpunkt zu begründen.
OFD = Oberfinanzdirektion, faktisch maßgebliche Instanz der Finanzverwaltung, soweit Länderkompetenz betroffen ist. Die OFDn besorgen auch die konkrete Umsetzung von Anweisungen der Ministerien.
Kurz: Du wirst von keiner Behörde einen anderen Standpunkt hören als den, den der BFH im angeführten Beschluss und die OFD Frankfurt im angeführten Schreiben vertreten haben. Wer gegen die Behörde einen anderen Standpunkt vertreten will, muss von Anfang an zeigen, warum der Einzelfall, der zur Debatte steht, von dem Fall abweicht, den der BFH behandelt und entschieden hat. Das ist in der gegebenen Frage zwar möglich, weil in der angeführten Entscheidung des BFH die von mir knapp zusammengefasste Aussage nicht wesentlicher Gegenstand der Entscheidung war, aber es ist auch nicht harmlos.
Um den vorgelegten Fall mal in einen konkreten Zusammenhang zu bringen:
Im gegebenen Fall wird der gesamte Kontext § 18 Abs 1 EStG keine unmittelbare Rolle spielen, weil ein nebenberuflich auftretender Zauberkünstler mit allergrößter Wahrscheinlichkeit keinen Gewinn von 24.500 € erzielen wird.
Es geht also letztlich um die Verwaltungsgebühr zur Gewerbeanmeldung (nach Gemeinde verschieden, ich tippe da auf sowas wie 10-15 €) und eventuell den Zeitaufwand, den ein je nach örtlich zuständiger IHK vielleicht nötiger Antrag auf Befreiung vom Kammerbeitrag kosten wird, nebst Porto.
Wenn Du Dir das vor Augen führst, wirst Du leicht verstehen, warum es zu dem Thema keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt: Es hat sich bisher noch für niemanden gelohnt, die Sache mit Hand und Fuß durchzuklagen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder