Folgendes Problem
Herr xxx war bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt seit dem 10.12.08.
Entliehen war er an eine Firma die Sportartikel herrstellt. Dort hat er Waren mit nach Hause genommen und über Ebay verkauft. Diebstahl wurde durch Entleihfirma aufgedeckt und zur Anzeige gebracht. Fristlose Kündigung während der Probezeit zum 16.01.2009.
Auszug Arbeitsvertrag mit Zeitarbeitsfirma:
§13 Eine Vertragsstrafe in höhe von 160,00€ ist vom Mitarbeiter in folgenden Fällen zu zahlen, wenn er ohne rechtfertigen Grund:
a) auf einer ihm Rahmen des Arbeitsverhältnisses zugewiesenen Arbeitsverhältnisses nicht erscheint;
b) die Arbeitsstelle ohne Erlaubnis von XXX oder des Kunden verlässt
c) schuldhaft eine Arbeitsverhinderung nicht unverzüglich dem Büro seiner Einstellung meldet.
Vertragsstrafen in Höhe eines Wochenbruttoarbeitslohn fallen für den Fall an, dass XXX wegen pflichtwidrigen Verhaltens des mitarbeiters die fristlose Kündigung ausspricht. Die Vertragsstrafe wird von XXX auch im Fall erhoben, wenn der Mitarbeiter die gesetzliche Kündigungsfrist ohne die ausdrückliche zustimmung von XXX nicht einhält.
Die Zeitarbeitsfirma hat den Lohn für Dezember 08 und Januar 09 einbehalten, somit hat Herr xxx gar keinen Lohn von der Firma erhalten. Nun meine Frage, wenn der Sportgerätehersteller Ansprüche gegenüber dem Täter erhebt, muss er den Täter ja zivilrechtlich verklagen oder nicht? Und auch die Entleihfirma muss ihre Ansprüche gegenüber dem Dieb zivilrechtlich einklagen, falls der Sportartikelhersteller die Entleihfirma auffordert den entstandenen Schaden zu bezahlen?? Den kompletten Lohn darf die Leihfirma doch nicht einfach so ohne Pfändungsbeschluss oder so einbehalten, oder doch? Ansonsten bestanden keine Forderungen aus dem Arbeitsverhältniss (z.B. Vorschüsse, Fahrgeld)…
Wäre nett wenn jemand nen passendes Urteil finden würde