Hallo,
wie berechnet man die Zeiten, welche man für den ALG I -Bezug benötigt? Gehören Krankengeldbezugszeiten ebenso dazu?
Vielen Dank.
Grüße
Lara
Hallo,
wie berechnet man die Zeiten, welche man für den ALG I -Bezug benötigt? Gehören Krankengeldbezugszeiten ebenso dazu?
Vielen Dank.
Grüße
Lara
Hi!
wie berechnet man die Zeiten, welche man für den Alg-I-Bezug
benötigt? Gehören Krankengeldbezugszeiten ebenso dazu?
Ja, wenn man unmittelbar* vor dem KRG-Bezug in einem Sozialversicherungspflichtverhältnis (z.B. SV-pflichtige Beschäftigung, Bezug einer Entgeltersatzleistung oder andere) stand. Denn nur dann ist auch das KRG SV-pflichtig und zählt somit für einen Alg-Anspruch!
*) unmittelbar = Zwischenraum zw. letzem SV-Pflichtverhältnis und KRG darf max. 1 Monat betragen
Gruß
Liza