Mahlzeit, liebe Gemeinde!
Z.Zt. erhalte ich ALG II (seit 01.01.05). Nun wurde mir ein fachfremder Job angeboten; Zeitvertrag, sechs Monate. Bezahlung etwas besser als ALG II. Eine spätere Übernahme/Weiterbeschäftigung ist von der Auftragslage abhängig.
Fragen dazu:
hätte dieser Vertrag, wenn ich nach sechs Monaten NICHT übernommen würde, Auswirkungen auf meine ALG II-Bezüge?
Wie lange muss man unter Vertrag stehen, um Anspruch auf ALG I zu haben?
Wie lange muss man unter Vertrag stehen, um im Anschluss Übergangsgeld (bei Selbständigkeit) beantragen zu können?
Vielen Dank im Voraus!
Vince.
P.S.: Um „Querschlägern“ vorzubeugen: JA, ich will vorrangig arbeiten!!! Aber ich würde auch ganz gern die Miete für mich und meine fast vierjährige Tochter zahlen können, für die ich nebenher auch noch unterhaltspflichtig bin, weil die Mutter … [andere Geschichte]. Merci.
Hallo Vincent!
Z.Zt. erhalte ich ALG II (seit 01.01.05). Nun wurde mir ein
fachfremder Job angeboten; Zeitvertrag, sechs Monate.
Bezahlung etwas besser als ALG II. Eine spätere
Übernahme/Weiterbeschäftigung ist von der Auftragslage
abhängig.
Fragen dazu:
hätte dieser Vertrag, wenn ich nach sechs Monaten NICHT
übernommen würde, Auswirkungen auf meine ALG II-Bezüge?
Da bin ich mir nicht ganz sicher, weil ich kein Alg-II-Experte (mehr) bin. Aber (soweit ich mich zurückerinnern kann) ich glaube nicht.
Wie lange muss man unter Vertrag stehen, um Anspruch auf ALG I
zu haben?
Nach dem letzten Alg- Neu anspruch 12 Monate (SV-versicherungspflichtig).
Wie lange muss man unter Vertrag stehen, um im Anschluss
Übergangsgeld (bei Selbständigkeit) beantragen zu können?
Dasselbe. Du musst nach dem letzten Alg-Neuanspruch 12 Monate SV-Pflicht vorweisen (sei es durch ein Arbeitsverhältnis oder durch ein anderes Vers.pflichtverhältnis (z.B. vers.pflichtiger Krankengeldbezug).
Denn Anspruch auf Überbrückungsgeld (nicht Übergangsgeld; das gibt’s vom RV-Träger bei med. oder berufl. Reha) hat nur, wer rein theoretisch oder tatsächlich auch einen Alg-Anspruch hat.
(ÜG bekommt man in Höhe des (fiktiven oder tats. bezogenen) Alg.)
Bei der zweiten Möglichkeit, eine Beihilfe zur Selbstständigkeit zu bekommen - dem Existenzgründerzuschuss -, musst du sogar de facto mind. einen Tag tatsächlich Alg bekommen haben.
(Der EXGZ beträgt sogar nur 600 €/Monat (im 1. Jahr; im 2. und im 3. wird’s jeweils nochmal weniger).)
Du hättest aber als Alg-II-Bezieher noch eine dritte Möglichkeit. Ich weiß nicht genau, wie es heißt (ich glaube Eingliederungshilfe?), aber für Alg-II-Empfänger gibt es ebenfalls einen Zuschuss zur Selbstständigkeit. Erkundige dich mal bei deiner Alg-II-Behörde!
Gruß
Liza
Hallo,
Du hättest aber als Alg-II-Bezieher noch eine dritte
Möglichkeit. Ich weiß nicht genau, wie es heißt (ich glaube
Eingliederungshilfe?), aber für Alg-II-Empfänger gibt es
ebenfalls einen Zuschuss zur Selbstständigkeit. Erkundige dich
mal bei deiner Alg-II-Behörde!
Das heißt Einstiegsgeld und variiert in der Höhe und Dauer bei jedem Leistungsträger. Die Dauer und Höhe kann individuell von jedem Träger selbst festgelegt werden, Voraussetzung ist AlgII-Bezug.
Holger
Ich weiß nicht genau, wie es heißt (ich glaube
Eingliederungshilfe
Das heißt Einstiegsgeld
Ich wusste doch, dass es was mit „Ein“ war…