Zigarettenrauch im Bus

Hallo allerseits,

angenommen, ein Fahrgast nimmt einen tiefen Zigarettenzug , bevor er in einen Bus einsteigt, und stößt den Qualm dann vorsätzlich im Innern des Busses wieder aus. Handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz? Falls nicht, gibt es ja praktisch keine Möglichkeit, sich gegen diese niederträchtige Boshaftigkeit zu wehren.

Gruß vom florhof

Falls nicht, gibt es ja praktisch keine Möglichkeit, sich
gegen diese niederträchtige Boshaftigkeit zu wehren.

Genau so ist es. Böse, niederträchtige Welt.

Gruß
NR

Falls nicht, gibt es ja praktisch keine Möglichkeit, sich
gegen diese niederträchtige Boshaftigkeit zu wehren.

Genau so ist es. Böse, niederträchtige Welt.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Erweitert würde das ja heißen, dass man zu jedem Zigarettenzug nach draußen gehen kann und langsam aber sicher die Raumluft verpestet. Im Bundesnichtraucherschutzgesetz (das im ÖPNV greift), wird „Rauchen“ verboten. Was „Rauchen“ genau ist, ist dort nicht beschrieben, ich denkeaber das Ausatmen von Rauch(!) fällt durchaus darunter.

Gruß

Anwar

Dann müsste sich ein Raucher ja jedes Mal extra vergewissern, ob er nicht doch vielleicht noch etwas Rauch ausatmet. Wo willst du denn da die Grenze setzen?

Zum einen ist die Vorgehensweise, dass man vor dem Betreten des Fahrzeugs die Zigarette ausmacht und dann einsteigt, längst vor Erlass der Nichtraucherschutzgesetze üblich gewesen. Auch damals galt in den meisten Verkehrsmitteln des ÖPNV schon ein Rauchverbot. Zum anderen dienen die Gesetze hauptsächlich dem Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Diese gehen in erster Linie von dem kälter verbrannten Rauch der Zigarette aus, wenn man nicht daran zieht. Der inhalierte Rauch basiert auf einer heißeren Verbrennung.

Daneben führte deine Einschätzung zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Dies ist sehr schwierig. Heute saß einer neben mir im Bus, dessen Kleidung stank nach Rauch. Das hätte mich theoretisch auch stören können, nur ist das nicht der entscheidende Faktor, um jemandem einen Gesetzesverstoß vorwerfen zu können.

Die Beschreibung des TE, in der er den Begriff vorsätzlich hervorhebt, klingt eher nach einer anderen Rechtsfrage, nämlich der Frage einer möglichen Körperverletzung.

Hallo,

kommt auf das Bundesland und den nachweislichen Vorsatz an.

Franz

Dann müsste sich ein Raucher ja jedes Mal extra vergewissern,
ob er nicht doch vielleicht noch etwas Rauch ausatmet. Wo
willst du denn da die Grenze setzen?

Es wäre beispielsweise möglich, vor besteigen des Verkehrsmittels noch ein bis zwei Atemzüge mit der Umgebungsluft zu machen. Mir passiert das häufig im Taxi, das Fahrgäste wie beschrieben den letzten Zug nehmen, die Zigarette wegwerfen, einsteigen und dann ausatmen. Das ist sehr unangenehm.

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Hallo,
Das würde in der Praxis ohnehin schwierig. Solche Behinderten gibt es immer und überall und ist auch nicht auf Raucher begrenzt. Ich denke mal, der gesundheitliche Schaden ist geringer, als wenn man sich über sowas sinnlos aufregt. Einfach so sehen wie jeden anderen Behinderten und freuen, dass man selbst nicht behindert ist. So kann man sich mehrmals am Tag freuen, anstatt sich aufzuregen. Ist besser für die eigene Gesundheit.

Grüße

Hallo,

kommt auf das Bundesland […] an.

Da dieser Fall vom Bundes nichtraucherschutzgesetz erfasst ist, würde mich das stark wundern…

Gruß

Anwar

Hallo

Falls nicht, gibt es ja praktisch keine Möglichkeit, sich gegen diese niederträchtige Boshaftigkeit zu wehren.

Ich glaube, da wäre eine Informationskampagne z. B. der Bundesregierung hilfreich.

Was ich häufig erlebe ist, dass in Räumen mit Rauchverbot zwar nicht geraucht wird, aber direkt vor deren Tür, oder die Zigarette nur mit einer Hand aus der Tür hinausgehalten wird. Besonders im Winter zieht der Rauch sofort in den Raum und es ist fast unangenehmer, als wenn drinnen geraucht würde.

Um das zu ändern, müsste man bei jedem Einzelnen Überzeugungsarbeit leisten, und das immer wieder von vorne, und das, wo sich die Raucher immer diskriminiert fühlen und empfindlich und abwehrend reagieren.

Ich würde mir wirklich mal eine Aufklärungskampagne wünschen, so dass es jeder weiß und nicht mehr so tun könnte, als wüsste er es nicht. Oder die rauchfreien Zonen bekommen jeweils noch eine Pufferzone von 10 m um sich herum.

Viele Grüße

Hallo,

angenommen, ein Fahrgast nimmt einen tiefen Zigarettenzug ,
bevor er in einen Bus einsteigt, und stößt den Qualm dann
vorsätzlich im Innern des Busses wieder aus.

ich verstehe die Unterscheidung nicht. Wäre es etwas anderes, wenn der Qualm im Rahmen des lebenserhaltenen atmens die Lunge verließe?

Falls nicht, gibt es ja praktisch keine Möglichkeit, sich
gegen diese niederträchtige Boshaftigkeit zu wehren.

Also ich fahre zumeist Fahrrad, da kommt der Qualm dann primät nicht von (menschlichen) Rauchern.

Aber gut, werfen wir Mal einen Blick ins BNichtrSchG:
§ 1 Rauchverbot

(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten

  1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
  2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
  3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.
    […]

§ 3 Hinweispflicht

Auf das Rauchverbot nach § 1 ist in geeigneter Weise hinzuweisen.

§ 4 Verantwortlichkeit

Die Einrichtung der Raucherbereiche und die Erfüllung der Hinweispflicht nach § 3 obliegen dem Inhaber des Hausrechts oder dem Betreiber des Verkehrsmittels.

§ 5 Bußgeldvorschrift

(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Abs. 1 raucht.
[…]

Beginnend bei § 5 hat laut der Schilderung niemand im Bus geraucht, somit kein Verstoß.

Nehmen wir einmal an, daß Bloße ausatmen von Rauch würde zum Rauchen gezählt, so stellt sich die Frage, wie der Betreiber des Verkehrsmittels gemäß § 4 in geeigneter Weise darauf hingewiesen hat. Ein textlicher Hinweis im Sinne von „Das Ausatmen von Rauch im Fahrzeug ist nicht gestattet.“ dürfte schon deshalb an seine Grenzen stoßen, da es mehrsprachig sein müsste. Vermutlich würde es aber in rein textlicher Form einen Verstoß gegen das AGG darstellen.

In letzter Konsequenz müsste einzustellendes Personal jeden Zusteigewilligen vor Zutritt mehrere Male tief ein- und ausatmen lassen, auf daß kein Schadstoff aus dem Bereich der Tabakwaren in das Fahrzeug gelangt.
Gut, die Fahrtzeit würde sich verdoppeln, der Fahrpreis wohl auch. Aber das wäre es wert. :smile:

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osmodius