Zinsen für WEG Konto

Hallo zusammen,

mich würde es interessieren, wie man sich zuviel gezahlte Steuern bezüglich Rücklagen eines WEG-Kontos (Konto einer (Wohnungs Eigentümer Gemeinschaft) über den Freibetrag zurückholen kann.

Ich weiß, dass man dies wohl über das Steuerformular Anlage KAP geltend macht, doch wo trägt man es genau ein?

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Zeile 15 und Zeilen 49 + 50

in Zeile 7 bis 14 usw. aber alle weiteren Zinsen, die freigestellt waren, eintragen!

E.

Vielen Dank.

Mal angenommen es wären folgende Einkünfte:

  • z1: Zinsen von Bank 1
  • z2: Zinsen von Bank 2
  • d1: Dividende aus Geschäftsanteil von Bank 1

Freibeträge wurden zwar zu 100% (801 Euro) eingereicht, jedoch nicht voll ausgeschöpft.

Nun soll der Rest des noch nicht ganz ausgeschöpften Freibetrages auf das WEG-Konto angewendet werden auf:

  • Kapitalertragssteuer (anteilig) k1
  • Soli-Zuschlag (anteilig) s1

Wo müsste man nun was eintragen?

Ich vermute mal folgendermaßen:
Zeile 7: z1 + z2 + d1
Zeile 8: wie Zeile 7
Zeile 9: leer, da keine Aktien
Zeile 10: leer, da keine Stillhalterprämie
Zeile 11: leer, da keine Ersatzbemessungsgrundlage
Zeile 12: k1 + s1 (nicht ausgeglichene Verluste)
Zeile 13: leer, da keine Aktien
Zeile 14: z1 + z2 + d1
Zeile 15: leer, da ausschließlich inländische Konten bei dt. Banken
Zeile 49 + 50: lt. Bescheinigung Bank 1 + Bank 2

Sorry, dass ich ein wenig unbeholfen Frage, habe leider (noch nicht) allzu viel Ahnung von der Materie…

MfG.
Horst

Hallo, bis 2008 gab es die eigene Zeile 9 dafür. Jetzt gehören die
Beträge m.E. in Zeile 7. Gruß

wie ich geantwortet habe: alle anderen Zinsen in Zeile 7 und der in Anspruch genommene FB in Zeile 14!

Wenn Zeile 7 + 15 unter 801,–: bekommt man die gezahlten Steuern zurück!

E.

ok, vielen Dank.