Zinsen für WEG Konto

HAllo zusammen,
wir haben ein Konto für die Instandhaltungsrücklage, das auf die WEG (Wohnungs Eigentümer Gemeinschaft) ausgestellt ist.
Auch von diesem Konto wird auf Zinsen die pauschale Kapitalertragssteuer von der Bank an das FA abgeführt.
Kann man für ein WEG Konto auch einen Freistellungsauftrag stellen, oder irgendwie sonst die Zinsen voll ausgezahlt bekommen?

Christof.

Hi,

wir haben ein Konto für die Instandhaltungsrücklage, das auf
die WEG (Wohnungs Eigentümer Gemeinschaft) ausgestellt ist.
Auch von diesem Konto wird auf Zinsen die pauschale
Kapitalertragssteuer von der Bank an das FA abgeführt.
Kann man für ein WEG Konto auch einen Freistellungsauftrag
stellen, oder irgendwie sonst die Zinsen voll ausgezahlt
bekommen?

Ein Freistellungsauftrag für Gemeinschaften ist nicht möglich.

Bei der eigenen Steuererklärung kann man aber alle Zinsen und Dividenden (o.k. ich mach das selber- fürchtbar viel Arbeit), die man erhalten hat, auflisten und dabei auch den Anteil von der WEG. Dann erhält man die anteilige einbehaltene Steuer zurück. Zum Geltendmachen genügt eine Kopie der Orginalsteuerbescheinigung der Gemeinschaft und die Aufteilung innerhalb der Abrechnung der WEG.

Viel Arbeit, deshalb muss man sich überlegen, ob man sich das überhaupt antut. Oder keine Arbeit, wenn man sonst keine Zinsen hat :wink:

Viele Grüße
Cirwalda

hi christof,

m.E. muss die WEG als Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine gesonderte und einheitliche Erklärung abgeben.

ihr müsst also in einer extra steuererklärung (einer für die WEG) die zinsen erklären und nach schlüssel verteilen (kopf, einzahlungen, wohnfläche, weiss der fuchs…).

dann wird in einem gesonderten bescheid festgestellt auf welchen steuerpflichtigen wieviel zinsen und anrechenbare steuer entfällt.

die anrechenbare steuer wird dann hiernach AUTOmatisch vom finanzamt in den einkommensteuerbescheiden der anwohner angerechnet.

die sache mit der kopierten zinsbescheinigung geht m.E. nicht!

mfg vom

showbee

Hi Showbee,

die sache mit der kopierten zinsbescheinigung geht m.E. nicht!

Ich habe das bisher immer in meiner Steuererklärung so angegeben und da ich Verwaltungsbeiratsvorsitzende bin, weiß ich ganz genau, dass die Gemeinschaft keine gemeinsame Steuererklärung abgibt.

Ist so eine Vereinfachungsregelung, da Kleinbeträge.

viele Grüße
Cirwalda

BMF Erlass zum Thema
Hi Showbee,

der BMF Erlass vom 5.11.2002 IV C -S 2400-27/02 „Einzelfragen bei Entrichtung, Abstandnahme und Erstatung von Kapitalertragsteuer“ bestätigt meine Rechtsauffassung.

Viele Grüße
Cirwalda

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