Hi,
wir haben ein Konto für die Instandhaltungsrücklage, das auf
die WEG (Wohnungs Eigentümer Gemeinschaft) ausgestellt ist.
Auch von diesem Konto wird auf Zinsen die pauschale
Kapitalertragssteuer von der Bank an das FA abgeführt.
Kann man für ein WEG Konto auch einen Freistellungsauftrag
stellen, oder irgendwie sonst die Zinsen voll ausgezahlt
bekommen?
Ein Freistellungsauftrag für Gemeinschaften ist nicht möglich.
Bei der eigenen Steuererklärung kann man aber alle Zinsen und Dividenden (o.k. ich mach das selber- fürchtbar viel Arbeit), die man erhalten hat, auflisten und dabei auch den Anteil von der WEG. Dann erhält man die anteilige einbehaltene Steuer zurück. Zum Geltendmachen genügt eine Kopie der Orginalsteuerbescheinigung der Gemeinschaft und die Aufteilung innerhalb der Abrechnung der WEG.
Viel Arbeit, deshalb muss man sich überlegen, ob man sich das überhaupt antut. Oder keine Arbeit, wenn man sonst keine Zinsen hat 
Viele Grüße
Cirwalda