Zinsen und Kindergeld

Guten Tag

Zählen Zinsen avon Girokonten und Bausparverträgen als Einkommen aus Kapitalvermögen auch, wenn sie unter dem Sparerfreibetrag liegen?

Zählen beim Bausparvertrag nur die Zinsen oder uch die Zuschüsse und Boni vom staat als Einkommen?

Würden für die Werbungskosten pauschal angesetetzt, auch wenn man sonst eine genaue Abrechnung der Werbungskosten macht? Würde dieser Pauschbetrag also draufgezählt?

Muss man die Nachweise für jedes Konto seperat aufführen? Was m,acht man, wenn einem einige Kontoauszüge fehlen?

Wie würde das Amt verfahren, wenn man bemerkt, dass in den vergangenen Jahren keine Zinsen angeführt wurden, wenn diese Angaben nicht zu einem unberechtigtem Anspruch geführt haben? Kann ja passieren, dass jemand diese 30€ wirklich vergessen hat aufzuführen.

Vielen Dank für alle gutgemeinten Hinweise!

Hallo

Zählen Zinsen avon Girokonten und Bausparverträgen als Einkommen aus Kapitalvermögen auch, wenn sie unter dem Sparerfreibetrag liegen?

Ja.
Es kann aber sein, dass sie nicht zählen, wenn sie (insgesamt) 50,- im Jahr nicht überschreiten (bin mir nicht 100-%-ig sicher).

Zählen beim Bausparvertrag nur die Zinsen oder uch die Zuschüsse und Boni vom staat als Einkommen?

Weiß nicht, glaub aber eher, dass diese Boni und Zuschüsse zweckbestimmte Zuwendungen sind und deshalb nicht zählen.

Würden für die Werbungskosten pauschal angesetetzt, auch wenn man sonst eine genaue Abrechnung der Werbungskosten macht? Würde dieser Pauschbetrag also draufgezählt?

Es gibt ja diesen Pauschbetrag von 100,- monatlich auf Erwerbsarbeit. Darin sind auch Werbungskosten enthalten. Wenn die Werbungskosten diese 100,- monatlich übersteigen, lohnt es sich, eine genaue Abrechnung zu machen. In diesen 100,- sind übrigens auch Pauschal Versicherungsbeiträge abgedeckt, man kann also auch verschiedene Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherungen, Riesterrente u.a.) dazurechnen.

Muss man die Nachweise für jedes Konto seperat aufführen? Was macht man, wenn einem einige Kontoauszüge fehlen?

Man kriegt doch immer eine Jahresabrechnung für die Steuer, wo sowas draufsteht. Die müsste eigentlich reichen.

Wie würde das Amt verfahren, wenn man bemerkt, dass in den vergangenen Jahren keine Zinsen angeführt wurden, wenn diese Angaben nicht zu einem unberechtigtem Anspruch geführt haben?

Weiß nicht, aber Angaben, die nicht leistungsrelevant sind, müssen meiner Meinung nach nicht unbedingt gemacht werden. Dürfte imho kein Problem sein.

Man könnte es dem Sachbearbeiter aber erzählen, um seinen guten Willen und seine Ehrlichkeit zu dokumentieren. Wenn das aber einer ist, der das Haar in der Suppe sucht, dann besser unter den Tisch fallen lassen, das kann viel Arbeit verursachen.

Viele Grüße

Vielen Dank.
Dann sind ja viele Fragen geklärt.

Noch was

Habe gerade erst die Überschrift bewusst wahrgenommen: Zinsen und KINDERGELD.

Kindergeld ist Einkommen. Leider.

Hä, wie? Kindergeld ist Einkommen? Für wen? Für das Kind oder für die Berechtigte?

Hä, wie? Kindergeld ist Einkommen?

Ja, komisch nicht wahr? Ist es sonst ja nirgends, hier aber wohl.

Für wen? Für das Kind oder für die Berechtigte?

Je nachdem, wie es gerade gebraucht wird …

Eigentlich für die Berechtigte, denn es geht ja auf ihr Konto.

Wenn das Kind aber genügend eigenes Einkommen hat, um aus dem ALG-2-Empfang rauszukommen, kann dem Kind das Kindergeld teilweise oder ganz zugesprochen werden, genau in der Höhe, die es bräuchte, um den ‚Bedarf‘ (=ALG-2-Satz) abzudecken. Das was dann noch übrig ist, wird der Mutter als Einkommen angerechnet.

Auf diese Weise kann es passieren, dass das Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört, indem es genug eigenes Einkommen hat, aber trotzdem immer sein Einkommen nachweisen muss, weil die Verwendung des Kindergeldes ja leistungsrelevant ist. Ganz raus wäre das Kind erst dann, wenn es kein Kindergeld benötigt, um auf seinen Bedarf zu kommen.

Übrigens: Die Miete wird bei der Arge zwischen allen Personen zu gleichen Teilen aufgeteilt, auch wenn einer ein Erwachsener, der andere ein Baby ist.

Wenn es um Zinsen aus Sicht der Einkommensgrenze vom Kindergeld geht - Das ist hier beschrieben:
http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#einkommensgr…

Muss man die Nachweise für jedes Konto seperat aufführen?

Man sollte es zumindest mal für sich selbst exakt machen.
Der Familienkasse dürfte zunächst die Summe reichen.
Wenn die es genauer wissen wollen, kann die Liste geschickt werden.

Was m,acht man, wenn einem einige Kontoauszüge fehlen?

Die Bank muss (spatestens aufAnforderung des Kunden) einen Jahresnachweis schreiben bzw. schicken.

Wie würde das Amt verfahren, wenn man bemerkt,
dass in den vergangenen Jahren keine Zinsen angeführt wurden,
wenn diese Angaben nicht zu einem unberechtigtem Anspruch geführt haben?

Wenn die Zinsen die Einkünfte nicht an die Grenze bringen, werden sie sich vermutlich nicht drum kümmern.

Kann ja passieren, dass jemand diese 30€ wirklich vergessen hat aufzuführen.

Passiert vermutlich häufig.

Gruß JK

Wieder ein Missverständnis?
Hi!

Wenn das Kind aber genügend eigenes Einkommen hat, um aus dem ALG-2-Empfang rauszukommen

Wo steht denn, dass hier irgendjemand Alg II bekommt???

Etwas verwirrt :smile:
Liza

Hi

Wo steht denn, dass hier irgendjemand Alg II bekommt???

Eigentlich nirgends, aber ich wüsste nicht, was die Fragen sonst sollen.

Viele Grüße
Simsy

Konten des Kindes oder der Kinder?!

ich wüsste nicht, was die Fragen sonst sollen.

Es ergibt (für mich) nur Sinn, wenn die im Ursprungsposting angesprochenen Konten/der Bausparvertrag dem Kind oder den Kindern gehören. So hatte ich das zumindest von Anfang an verstanden – vielleicht falsch?

@christiansimon: Wer von uns liegt richtig? (Wäre ja auch für eine korrekte Antwort wichtig zu wissen.)

LG
Liza