Hallo
Zählen Zinsen avon Girokonten und Bausparverträgen als Einkommen aus Kapitalvermögen auch, wenn sie unter dem Sparerfreibetrag liegen?
Ja.
Es kann aber sein, dass sie nicht zählen, wenn sie (insgesamt) 50,- im Jahr nicht überschreiten (bin mir nicht 100-%-ig sicher).
Zählen beim Bausparvertrag nur die Zinsen oder uch die Zuschüsse und Boni vom staat als Einkommen?
Weiß nicht, glaub aber eher, dass diese Boni und Zuschüsse zweckbestimmte Zuwendungen sind und deshalb nicht zählen.
Würden für die Werbungskosten pauschal angesetetzt, auch wenn man sonst eine genaue Abrechnung der Werbungskosten macht? Würde dieser Pauschbetrag also draufgezählt?
Es gibt ja diesen Pauschbetrag von 100,- monatlich auf Erwerbsarbeit. Darin sind auch Werbungskosten enthalten. Wenn die Werbungskosten diese 100,- monatlich übersteigen, lohnt es sich, eine genaue Abrechnung zu machen. In diesen 100,- sind übrigens auch Pauschal Versicherungsbeiträge abgedeckt, man kann also auch verschiedene Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherungen, Riesterrente u.a.) dazurechnen.
Muss man die Nachweise für jedes Konto seperat aufführen? Was macht man, wenn einem einige Kontoauszüge fehlen?
Man kriegt doch immer eine Jahresabrechnung für die Steuer, wo sowas draufsteht. Die müsste eigentlich reichen.
Wie würde das Amt verfahren, wenn man bemerkt, dass in den vergangenen Jahren keine Zinsen angeführt wurden, wenn diese Angaben nicht zu einem unberechtigtem Anspruch geführt haben?
Weiß nicht, aber Angaben, die nicht leistungsrelevant sind, müssen meiner Meinung nach nicht unbedingt gemacht werden. Dürfte imho kein Problem sein.
Man könnte es dem Sachbearbeiter aber erzählen, um seinen guten Willen und seine Ehrlichkeit zu dokumentieren. Wenn das aber einer ist, der das Haar in der Suppe sucht, dann besser unter den Tisch fallen lassen, das kann viel Arbeit verursachen.
Viele Grüße