Zivilcourage kann teuer werden

Hallo.
Ständig wird von unseren Politikern von den Bürgern Zivilcourage angemahnt. Das kann aber neben dem großen Gesundheitstisiko oder gar Todesrisiko auch noch für den Helfer finanziell schwer zu Buche schlagen!
Lest mal hier:
http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/generator/…

Hier ein Auszug aus dem Artikel:
Trotz seiner Vorverurteilungen und »schädlichen Neigungen« bekommt der Angeklagte auch dieses Mal wieder zwei Jahre auf Bewährung. Als Bewährungsauflage soll er Benjamin F. 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Doch nun dreht der Täter den Spieß um und verklagt seinerseits das Opfer und dessen Freunde auf Schmerzensgeld. Wegen angeblich erlittener Prellungen und Schürfwunden fordert der Schläger mindestens 700 Euro.

»Wir haben eine Reihe von Zeugen, die den Sachverhalt bei McDonald’s völlig anders gesehen haben«, sagt sein Anwalt Christian Waltemate.

Weil Andrej K. für das Zivilverfahren selbst nicht genug Geld hat, gewährt ihm die Justiz Prozesskostenhilfe. Die Richterin weist zwar darauf hin, »dass wohl eine umfassende Beweisaufnahme nötig wird, die die Kosten der Klageforderung übersteigen könnten« und weiterhin »die Möglichkeit besteht, dass sich das hier streitgegenständliche Geschehen nicht umfassend aufklären lässt«.

Dennoch muss der Steuerzahler für die Verfahrenskosten aufkommen. 1000 Euro dürften es mindestens werden - die Arbeitszeit der Richterin nicht eingerechnet.

Da kriegt ein übler Schläger sogar noch Prozesskostenbeihilfe vom Staat.
Ich muß also damit rechnen, wenn ich jemandem zu Hilfe komme, daß der Schläger mit Hilfe des Staates mich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verklagt und evtl. der Staat diese von mir auch noch von mir eintreibt!
Ich verstehe die Welt nicht mehr!
Sollen doch die Juristen, die diesem üblen Schläger PKH gewährt haben, selber anderen zu Hilfe eilen. Ich nicht mehr!
Jochen

Und wie lautet die Frage?

Ich finde es immer wieder schön, wenn Leute etwas in der Zeitung lesen und völlig unreflektiert nachplappern.

Da hat die Zeitung dann ja erreicht, was sie wollte:

Den Volkszorn an den Stammtischen entzünden.

Armes Deutschland.

Das ist leider so. Wer sich wehr für Notwehr oder Nothilfe, wird noch bestraft. Dafür gibt es noch weitere Beweise.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31167/1.html

Wobei ich die Notwehrsache oft nicht verstehe beziehungsweise
wie unten schonmal geschrieben nicht in so einem Fall urteilen
wöllte.
Denn was war die Vorgeschichte?
Angenommen , nur angenommen, ich wöllte aus Mordlust jemanden
töten. Dann geh ich auf die Strasse, glotz eine gewisse Art Mensch
eine Weile lang an, der geht auf mich los, ich ramm ihm ein Messer
in den Bauch.
Klar, Notwehr, oder?

Oder dasselbe in grün, ich versuche den nachbarn, der seine Kinder
schlägt, aus ebendiesem Grund in eine Schlägerrei zu verwickeln,
damit ich ihn , mit Klitschkos Worten, schwer bestrafen kann.
Also Selbstjustiz.

Hier Grenzen zu ziehen ist so dermaßen schwer, da kommen sicher
auch Fehlurteile in den Bereich des Möglichen.

Ich muß also damit rechnen, wenn ich jemandem zu Hilfe komme,
daß der Schläger mit Hilfe des Staates mich zur Zahlung eines
Schmerzensgeldes verklagt und evtl. der Staat diese von mir
auch noch von mir eintreibt!
Ich verstehe die Welt nicht mehr!

Du hast den Artikel offenbar schon nicht verstanden, wie willst du dann die Welt verstehen. Dass der Schläger hier Prozesskostenbeihilfe beantragt und evtl. auch erhält, mag frech erscheinen - deswegen treibt aber doch der Staat bei dir bzw. beim Beklagten nichts ein. Dafür müsstest der zunächst verurteilt werden und dafür spricht im geschilderten Fall genau garnix.

Da kriegt ein übler Schläger sogar noch Prozesskostenbeihilfe
vom Staat.

Soweit, dass bestimmten Leuten ihre Rechte einfach grundsätzlich und dauerhaft entzogen werden, sind wir leider noch nicht wieder.

Sollen doch die Juristen, die diesem üblen Schläger PKH
gewährt haben, selber anderen zu Hilfe eilen. Ich nicht mehr!

Ich bin mir nicht sicher, ob ich im Notfall je auf dich oder Leute wie dich gezählt hätte. Eher nicht…

Gruß

Es ist jetzt mindestens das 3. Mal,
dass du diesen Artikel in die Diskussion einbringst.

Hier ging niemand darauf ein:
http://www.wer-weiss-was.de/app/archi

Und hier hat sich ein ganz langer Strang entwickelt, wo das Thema diskutiert wurde:
/t/schlaeger-verlangt-vom-opfer-schmerzensgeld/5434010

Was bezweckst du mit der Aufwärmaktion?

Gruß
Elke

Angenommen , nur angenommen, ich wöllte aus Mordlust jemanden
töten. Dann geh ich auf die Strasse, glotz eine gewisse Art
Mensch
eine Weile lang an, der geht auf mich los, ich ramm ihm ein
Messer
in den Bauch.
Klar, Notwehr, oder?

Jemanden anzuschauen sollte eigentlich noch kein rechtswidriger Angriff sein. Damit darfst du dich gegen jemand, der dich tätlich angreift, nur weil du ihn anschaust, in Notwehr verteidigen.
Allerdings wurde in München einer verurteilt, der seinen unbewaffenten Angreifer mit einem kleinen Messer in den Hals gestochen hatte. Hier sah das Gericht die Notwehr überschritten.

Oder dasselbe in grün, ich versuche den nachbarn, der seine
Kinder
schlägt, aus ebendiesem Grund in eine Schlägerrei zu
verwickeln,
damit ich ihn , mit Klitschkos Worten, schwer bestrafen kann.
Also Selbstjustiz.

Wenn er grade seine Kinder schlägt und die ihnen helfen willst, sollte das Nothilfe sein. Wenn du allerdings so boxen kannst wie Klitschko und dann voll zuschkägst, wird die Nothilfegrenze wohl überschritten sein.

Hier Grenzen zu ziehen ist so dermaßen schwer, da kommen
sicher
auch Fehlurteile in den Bereich des Möglichen.

Da hast du völlig recht. Zu dem Fall mit dem Messerstich in den Hals hat auch eine Juristin gesagt, dass dieses Thema so schwierig sei, dass man darüber ein halbes Jahr lang Vorlesungen halten könnte.

Alles ohne Gewähr, da mein Jurastudium sich auf 2 Semester beschränkt.

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Riechts hier nicht nach Troll?
o.t.