Hallo,
hätte zwei Frage bezüglich des Zivildienstes.Ich lege in den nächsten Tagen mein Abitur ab und bin anerkannte Kreigsdienstverweigerer,also dazu verpflichtet Zivildienst abzuleisten.
Erste Frage: Bin ich nach dem Ablauf meiner Schulzeit arbeitslos solange ich keinen Zivildienstplatz habe?
Zweite Frage: Was ist wenn ich jetzt mit dem Zivildienst anfange und dann beschlossen wird 2011 den Ersatzdienst abzuschaffen.(darf ich dann den Zivildienst beenden?)
Danke für die Antworten im Voraus.
Gruß0 Hans
Hi!
Bin ich nach dem Ablauf meiner Schulzeit arbeitslos, solange ich keinen Zivildienstplatz habe?
Nicht automatisch. Arbeitslos ist nur, wer sich persönlich bei der AA arbeitslos meldet und sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.
Alle eventuellen weiteren Fragen dazu bitte unter Beachtung von FAQ:1129 im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?T…) stellen!
Was ist, wenn ich jetzt mit dem Zivildienst anfange und dann beschlossen wird, 2011 den Ersatzdienst abzuschaffen? (Darf ich dann den Zivildienst beenden?)
Ja. Eine solche Gesetzesänderung würde frühestens für GWD-/ZD-Leistende gelten, die ihren GWD/ZD nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen würden.
Alle eventuellen weiteren Fragen hierzu bitte unter Beachtung von FAQ:1129 im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?T…) stellen!
Gruß
Jadzia
Hallo,
… und bin anerkannte Kreigsdienstverweigerer,
also dazu verpflichtet Zivildienst abzuleisten.
So weit schon mal OK.
Erste Frage: Bin ich nach dem Ablauf meiner Schulzeit
arbeitslos solange ich keinen Zivildienstplatz habe?
Wenn dieser Zeitraum >4 Monate ist, sollte man sich beim Arbeitsamt „ausbildungsplatzsuchend“ melden, um problemlos weiter Kindergeld zu erhalten.
„Arbeitslos“ (und Geld deswegen) geht nur, wenn man schon genügendlange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
… solange ich keinen Zivildienstplatz habe?
Nicht warten bis das Bundesamt Dich vielleicht irgendwo hinsetzt - selbst das Leben planen und selbst Ort und Zeit für den Zivildienst beeinflussen!
Tipps zur ZD-Stellensuche: http://www.klicktipps.de/zivildienst.php
Dort gibt es auch Infos zum Kindergeld.
Zweite Frage: Was ist wenn ich jetzt mit dem Zivildienst
anfange und dann beschlossen wird 2011 den Ersatzdienst
abzuschaffen.
(darf ich dann den Zivildienst beenden?)
Das ist für Zivis, die gerade im Dienst sind eher unwahrscheinlich.
… und dann beschlossen wird 2011 den Ersatzdienst abzuschaffen.
Noch unwahrscheinlicher: Darüber wird seit über 30 Jahren diskutiert und nichts passiert.
Gruß JK
Veto: arbeit-/ausbildungsuchend vs. arbeitslos
Hi!
Bin ich nach dem Ablauf meiner Schulzeit arbeitslos, solange ich keinen Zivildienstplatz habe?
Wenn dieser Zeitraum >4 Monate ist, sollte man sich beim Arbeitsamt „ausbildungsplatzsuchend“ melden, um problemlos weiter Kindergeld zu erhalten.
Falsch! Um weiter KG zu bekommen, reicht eine Ausbildungsuchendmeldung (wie der korrekte Begriff ist) nicht aus! Da muss eine Arbeitslosmeldung erfolgen!
Siehe dazu auch http://www.arbeitsagentur.de/nn_173062/Dienststellen…
„Arbeitslos“ (und Geld deswegen) geht nur, wenn man schon genügend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Falsch! Man kann sich auch arbeitslos ohne Leistungen melden! Der Unterschied zur bloßen Arbeitsuchend- oder Ausbildungsuchendmeldung ist nicht, dass man Geld bekommt, sondern dass man sich verpflichtet, dem Arbeitsmarkt bzw. den Vermittlungsbemühungen der AA zur Verfügung zu stehen.
Wenn Du dazu im Archiv suchst, wirst Du sehen, dass ich zu dem Thema auch schon einiges (mit Paragraphen!) geschrieben habe.
Gruß
Jadzia
„Arbeitslos“ (und Geld deswegen) geht nur, wenn man schon genügend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.
Falsch! Man kann sich auch arbeitslos ohne Leistungen
melden! Der Unterschied zur bloßen Arbeitsuchend- oder
Ausbildungsuchendmeldung ist nicht, dass man Geld bekommt,
sondern dass man sich verpflichtet, dem Arbeitsmarkt bzw. den
Vermittlungsbemühungen der AA zur Verfügung zu stehen.
Ich hatte geschrieben bzw. gemeint: „Arbeitslos UND Geld“. Arbeitslos ohne Bezüge geht natürlich.
Wichtiger aber die Kindergeldsicht: „Arbeitslos“ ist nur bis zum 21. Geburtstag eine Voraussetzung für KGeld. Ab dem Monatsende des Geburtstagsmonats reicht „arbeitslos“ nicht als vorraussetzung. Da gilt dann (außer natürlich in einer Ausbildung, Praktikum usw. zu sein) höchstens „_Ausbildungs_suchend“.
Falsch! Um weiter KG zu bekommen, reicht eine Ausbildungsuchendmeldung
(wie der korrekte Begriff ist) nicht aus!
Diese Meldung reicht. Selbst mehrfach erlebt.
Gruß
JK
Hi!
Wichtiger aber die Kindergeldsicht: „Arbeitslos“ ist nur bis zum 21. Geburtstag eine Voraussetzung für KGeld. Ab dem Monatsende des Geburtstagsmonats reicht „arbeitslos“ nicht als Voraussetzung.
Sondern? Was meinst Du? Arbeitslos ist quasi die „höchstmögliche“ Stufe.
Da gilt dann (außer natürlich in einer Ausbildung, Praktikum usw. zu sein) höchstens „_Ausbildungs_suchend“.
Arbeit- und ausbildungsuchend ist aber „weniger“, weil man sich da gegenüber der AA zu nichts verpflichtet (wie z. B. zur Verfügbarkeit, was nur bei Arbeitslosigkeit der Fall ist).
Falsch! Um weiter KG zu bekommen, reicht eine Ausbildungsuchendmeldung (wie der korrekte Begriff ist) nicht aus!
Diese Meldung reicht. Selbst mehrfach erlebt.
Komisch. Da hat sich dann anscheinend jemand nicht an die Gesetze gehalten (hast Du den AA-Link (der die Rechtslage wiedergibt) mal gelesen?) oder aber wir reden hier gerade karacho aneinander vorbei.
Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht.
Gruß
Jadzia
Sondern? Was meinst Du? Arbeitslos ist quasi die
„höchstmögliche“ Stufe.
Tja, aber um es vereinfacht zu sagen:
Ab 21 gibt es für „arbetslos“ kein Kindergeld mehr. Ab da nur noch für in Ausbldung oder Ausbildungsplatzsuchend.
oder aber wir reden hier gerade karacho aneinander vorbei.
Vermutlich.
Für mich sind das Gesetz und die Dienstanweisung
http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/010_kinderge…
der Maßstab - und halt das, was ich erlebe.
Gruß JK