Hi,
Muss man da anhalten?
JA!
Auf welcher Rechtsgrundlage? .
Entweder §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
oder 163b StPO oder Polizeirecht oder…etc.
Ein KFZ mit einer blauen
Rundumkennleuchte und zwei Zivilpersonen ohne jegliche weitere
Merkmale ist in keinster Weise als Polizeifahrzeug erkennbar,
die Insassen in keinster Weise als Polizisten.
Aha, wenn dass so ist, warum gehen dann alle hier davon aus dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Polizisten gehandelt hat? Wohl weil jeder weiss, dass die Polizei so ausgerüstet ist und auftritt, somit hat der Verkehrsteilnehmer ersteinmal von Polizei auszugehen.
Da könnte ja jeder kommen.
Darf aber nicht
Es gibt zahlreiche Personengruppen, die blaue
Rundumkennleuchten zu Recht einsetzen dürfen und kein Recht
haben, mich anzuhalten.
Ja genau, deshalb würden diese Personen sich auch u.U. strafbar machen.
Davon ab besagt eine blaue
Rundumkennleuchte _überhaupt nichts_, außer der Aussage
„Warnung vor einer Gefahrensituation“ bzw. „Einsatzfahrt“
(vgl. StVO §38
Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit
ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder
sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der
Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden
verwendet werden.
- das gleich könnte man bei einem
Uniformierten auf der Straße annehmen, er hätte sich die
uniform auf unlauterem wege erschlichen.
DER gibt sich aber eindeutig als Polizist zu erkennen.
Blaulicht und eine vage Geste sind da nichts dagegen.
Was ist denn eindeutig als Polizist zu erkennen geben? Wenn ich ohne Ausweisvorzeigen - weil ich gerade einkaufen bin und den nicht immer mitschleppe - eine Person bei einer Straftat beobachte und diese unter Zuruf halt Polizei festnehme, habe ich mich bereits eindeutig zu erkennen gegeben - zumindest genügt es um bei Widerstandshandlungen als strafbaren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte iSd StGB gelten zu lassen. Hätte ich rein zufällig eine Dienstmütze dabei (- is zwar Quatsch, aber nur mal Analog zum Blaulicht
, würde sich der gleiche Effekt ergeben. Das Zurufen ist jedoch aus einem Auto schwer möglich - und selbst wenn, es könnte ja vorgetäuscht sein…
Ich selbst war letztens auf dem weg zur Polizeibibliothek, in Zivil, ohne Ausrüstung, mit einem Zivilwagen. Direkt vor mir hat ein Radfahrer nchts anderes zu tun als über Knallrot zu fahren, was mich veranlasste, das Blaulicht aufs Armaturenbrett zu stellen und den Mann anzusprechen und anzuhalten - ohne Kelle und Uniform und alles ist rechtmäßig.
Was passiert, wenn man in einen sicheren Bereich weiterfährt,
zB. Tankstelle?
Das kommt drauf an. Ist die Tankstelle gleich in der Nähe und
Du singnalisiert durch langsamfahren und Blinker rechts
anhaltebereitschaft wahrschenlich gar nichts. Ist die
Tankstelle noch weit weg, wird man vermutlich andere Wege
beschreiten um ein Anhalten zu erwirken.
Welche denn, und inwiefern ist dann noch die
Verhältnismäßigkeit gewahrt?
Einschalten des Signalhorns, heranziehen weiterer Kräfte …etc., bis hin zum von der Straße drängen.
Ums nochmal deutlich zu machen - niemand wird jemandem winken und ihn dann sofort rammen.
Wie ist das eigentlich nach Deiner „Logik“ wen eines Streife unterwegs ist und -mal ganz blöd dargestellt- die Kelle kaputtgeht - dürfen die dann keine Autos mehr anhalten??? Natürlich dürfen Sie Autos anhalten, denn die Kelle ist nicht vorgeschrieben und die kann sich auch fast jeder besorgen.
M.