Zu dichtes Auffahren - Warnblinkanlage?

Moin, moin!

Dürfte ein genötigter Autofahrer auf der Autobahn bei zu dichtem Auffahren seines Hintermannes (weniger als 5 Meter bei bspw. 130 km/h) die Warnblinkanlage einschalten?

Gruß
Christian

Moin, moin!

Dürfte ein genötigter Autofahrer auf der Autobahn bei zu
dichtem Auffahren seines Hintermannes (weniger als 5 Meter bei
bspw. 130 km/h) die Warnblinkanlage einschalten?

Grundsätzlich darfst du die Warnblink-Anlage nur in einer Notsituation benutzen um auf dich aufmerksam zu machen, wenn du als stehendes Hindernis eine Gefahr für andere Motorfahrzeuge darstellst, darfst du die Warnblink-Anlage anmachen, sonst nicht.
In der Praxis wird die Warnblink-Anlage auch als Stauwarnung verwendet, aber sobald du gesehen wurdest, muss man sie abstellen.

Moin!

Dürfte ein genötigter Autofahrer auf der Autobahn bei zu
dichtem Auffahren seines Hintermannes (weniger als 5 Meter bei
bspw. 130 km/h) die Warnblinkanlage einschalten?

Der Fahrer dürfte alternativ auch das Rechtsfahrgebot beachten.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Der Fahrer dürfte alternativ auch das Rechtsfahrgebot
beachten.

schlechte Anmerkung gepaart mit Unkenntnis der genauen Sachlage. Besser gehts nicht.

Gruß
Rocco

6 Like

Was soll denn die Warnblinkanlage bewirken ??!

Anscheinend willst Du den nachfahrenden etwas lehrmeistern? Ich empfehle stattdessen rechts rüberfahren oder - was viele sich auch auf der Autobahn nicht trauen - das Gaspedal voll durchtreten.

ABER: falls der nachfolgende Pkw mit Abschleppseil an Dein Fahrzeug geknotet ist, bitte Warnblinklicht einschalten, Geschwindigkeit reduzieren und nächste Ausfahrt nehmen.

-)

ABER: falls der nachfolgende Pkw mit Abschleppseil an Dein
Fahrzeug geknotet ist, bitte Warnblinklicht einschalten,
Geschwindigkeit reduzieren und nächste Ausfahrt nehmen.

Und dabei hoffen, dass man nicht erwischt wird, denn das (Abschleppen auf der Autobahn) ist (für Otto Normalverbraucher) verboten, was scheinbar viele nicht wissen.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

denn das
(Abschleppen auf der Autobahn) ist (für Otto
Normalverbraucher) verboten,

Das ergibt sich woraus?
Gruß
loderunner

Hallo,

denn das
(Abschleppen auf der Autobahn) ist (für Otto
Normalverbraucher) verboten,

Das ergibt sich woraus?

Aus der StVO.
Quelle darfst Du Dir selber raussuchen. :smile:

Hallo,

denn das
(Abschleppen auf der Autobahn) ist (für Otto
Normalverbraucher) verboten,

Das ergibt sich woraus?

Okay, mea culpa.
Ich war der Meinung, dass das generell den Abschleppdiensten vorbehalten ist. Tatsache ist, dass das Auffahren auf die Autobahn verboten ist, und dass beim Abschleppen die nächste Ausfahrt zu benutzen ist, dann das Abschleppen erlaubt ist.

Hat sich das innerhalb der letzten 15 Jahre geändert? Ich war der Überzeugung, das so gelernt zu haben. Aber zugegeben, es sind oftmals die Kleinigkeiten, die es ausmachen…

Sorry,
-Efchen

Hi Christian,

also ganz ehrlich gesagt gibt es folgende Möglichkeiten wie der Vorausfahrende in diese Situation gekommen sein könnte

  1. er hat gepennt und rechts ist alles frei
  2. es ist aufgrund der Verkehrssituation so entstanden und er muss zunächst auf der linken Spur bleiben, derzeit führt kein Weg nach rechts

ad 1) eh klar, od’r?

ad 2) Wir sind uns glaub ich alle einig, dass das eine äusserst ungute und gefährliche Situation ist. Also nix wie raus. Das dumme ist nur, dass es hier nicht viele Auswege gibt. Wie einer meiner Vorposter schon schrieb bleibt - unter gewissen Bedingungen (Können, Verkehrssituation, Strassenbelag, Autoleistung) die „Flucht nach vorn“ also Vollgas und bei nächster Gelegenheit nach rechts. Geht das nicht isses noch blöder, denn bremsen - und ich denke auch hier sind wir uns alle einig - ist auch keine Lösung. Und ich denke, dass Du genau auf diese Situation anspielst, also „links gefangen, kein Ausweg nach rechts oder vorne“.

Was also tun? Wir düsen also mit 130 auf der Autobahn und haben hinten eine Briefmarke, eventuell eine die noch fröhliche Lichtzeichen sendet. Der Vorausfahrende braucht aber seine Konzentration um der Situation eben so schnell wie möglich nach vorne bzw. rechts zu entkommen. Und da bei vielen Autos die Warnblinkanlage etwas ausserhalb des direkten Sichtfeldes ist müsste man seine Aufmerksamkeit aus dieser angespannten Situation abwenden und nach dem passenden Schalter suchen. Das kostet meiner Meinung nach sehr viel Aufmerksamkeit, die man anderswo dringender braucht.

Was ich für meinen Teil tue bei sowas immer folgendes: ich fahre so schnell wie’s halt geht unter den Umständen und setze derweil den rechten Blinker und versuche bäldestmöglich nach rechts zu flüchten. Dem *Blümchenschenk* hinter mir wünsche ich noch ein reiches, erfülltes Leben samt einem reichen Kindersegen und lass mir den Tag von so einem doch echt nicht versauen.

*wink*

Petzi

Hi!

Der Fahrer dürfte alternativ auch das Rechtsfahrgebot
beachten.

schlechte Anmerkung gepaart mit Unkenntnis der genauen
Sachlage. Besser gehts nicht.

Getroffene Hunde bellen…

Grüße von der rechten Spur!

Mathias

Hallo,

  1. er hat gepennt und rechts ist alles frei
  1. es ist aufgrund der Verkehrssituation so entstanden und er
    muss zunächst auf der linken Spur bleiben, derzeit führt kein
    Weg nach rechts

alternativ gäbe es auch noch die Möglichkeit, das er in einer Kolonne fährt die sich an die Richtgeschwindigkeit hält, um eine Kolonne , die rechts mit 100 km/h fährt zu überholen.
Ich habe bis dato noch keinen Eintrag in der StVO gefunden, die vorschreibt, wegem einem Irren seinen Überholvorgang abzubrechen.

Offtopicerweise plädiere ich für ein generelles 130 auf Autobahnen.
Die Fahrweise so mancher Autobahnrambos, würde nach Verhängen drastischer Strafen erheblich entspannter sein.

Gruß
Rocco

3 Like

Moin!

Der Fahrer dürfte alternativ auch das Rechtsfahrgebot
beachten.

Gut, aber auch als Kleinwagenfahrer muss man manchmal die müden Mittelspurenthusiasten, die mit 100 dahin zockeln, links überholen. Rechts wird wohl sauteuer.

Gruß
Christian

Was soll denn die Warnblinkanlage bewirken ??!
Anscheinend willst Du den nachfahrenden etwas lehrmeistern?
Ich empfehle stattdessen rechts rüberfahren

angenommen, da ist vielleicht auch ein Verkehrsteilnehmer

sich auch auf der Autobahn nicht trauen - das Gaspedal voll
durchtreten.

mmmh, schon mal daran gedacht, dass es auch Fahrzeuge gibt, die keinen Tacho bis 250 haben?

o)

1 Like

Hi!

Der Fahrer dürfte alternativ auch das Rechtsfahrgebot
beachten.

Gut, aber auch als Kleinwagenfahrer muss man manchmal die
müden Mittelspurenthusiasten, die mit 100 dahin zockeln, links
überholen. Rechts wird wohl sauteuer.

Diese missachten ebenso das Rechtsfahrgebot.

Ferner wird wohl kaum jemand bedrängt, der einfach zügig überholt. Das geht auch mit einem Kleinwagen. Selbst mit einem Fiat Panda mit 750 cc /34 PS musste ich mir niemals Gedanken darüber machen, ob ich auf der linken Spur die Warnblinkanlage einsetzen müsste…

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

Ferner wird wohl kaum jemand bedrängt, der einfach zügig
überholt.

Das ist bestenfalls eine sehr kühne Behauptung! Du kannst einen LKW mit 170 km/h überholen und dabei noch bedrängt werden.

Ralph

Looooooool und Sternchen
Der gehört eigentlich ins Witzebrett!

wie kommt ihr nur darauf…
… dass das auf der linken Spur passiert???
Interessante Denkansätze hier - aber wahrscheinlich war hier noch nie jemand in Übereinstimmung mit den am Fahrbahnrand angebrachten Geschwindigkeitsbegrenzungen unterwegs.
Fakt ist: das ist auf deutschen Autobahnen -auch auf der rechten Spur- kaum möglich, ohne von hintern fast angeschubst zu werden.

Ulli - die sich statt der grundsätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung einfach mehr Kontrollen wünscht!

Moin,

… dass das auf der linken Spur passiert???

Ähem, wo sonst? In der Mitte? Dann könnte der Drängler links vorbei.
Rechts? Auch dann könnte der Drängler überholen.

Interessante Denkansätze hier - aber wahrscheinlich war hier
noch nie jemand in Übereinstimmung mit den am Fahrbahnrand
angebrachten Geschwindigkeitsbegrenzungen unterwegs.
Fakt ist: das ist auf deutschen Autobahnen -auch auf der
rechten Spur- kaum möglich, ohne von hintern fast angeschubst
zu werden.

Meine Erfahrung ist eher das Gegenteil. Nachdem ich kaum noch bedrängt werde stelle ich eine deutliche Tendenz zum Mittelspurblockieren fest.
Immer das gleiche Bild. Rechts alles frei und alle fahren schön halbschlafend in der Mitte.

Ulli - die sich statt der grundsätzlichen
Geschwindigkeitsbegrenzung einfach mehr Kontrollen wünscht!

Für beides, Drängeln und das Blockieren der mittleren Spur, ja, eindeutig.

Gruss Jakob

Moin,

Nein, siehe §16 Abs.2 StVO.
Es mag zwar Leute geben die 130km/h als langsam bezeichnen, langsam im Sinne des §16 ist 130km/h aber sicher nicht :wink:

Gruss Jakob