Auch damit hast Du recht… aber Regen kannst Du entweder gegen das schlechte Wetter protestieren, oder einen Schirm aufspannen. Ich neige zu letzterem, Du zu ersterem.
Ich finde eher, dass jeder Mensch, der einen Führerschein
besitzt, schonmal was von Rücksichtnahme gehört haben sollte.
Ich glaube, das ist unstrittig. Nur leider sind die Menschen eben nicht alle so. Die Diskussion geht meines Wissens auch nicht um Drängler. Dass die falsch liegen, ist klar. Es geht eher darum, ob es Sinn macht, diesen Menschen auf welche Art auch immer disziplinieren zu wollen. Das ist dann meist gefährlicher, als wenn man dem Drängler einfach aus dem Weg geht. Dass dieses eben nur unter Beachtung der entsprechenden Regeln (rechts sollte frei sein und man behindert niemanden beim Spurwechsel), versteht sich von selbst.
Ich habe mich lange sowohl über Drängler als auch über notorische Links- und Mittelspurwechsler aufgeregt. Vor ein paar Wochen habe ich testweise mich quasi gezwungen, mich darüber nicht aufzuregen, sondern dem einfach schnellstens aus dem Weg zu gehen. Es bedurfte anfangs einer gehörigen Selbstbeherrschung. Aber mittlerweile bin ich wesentlich entspannter. Das einzige, was mich heute noch ärgert, ist die Panik mancher Autofahrer bei Reissverschlußsystemen, die schon kilometerweit vor dem Ende der Spur in Panik alles ausbremsen, weil sie rüber schwenken wollen, obwohl noch reichlich Platz und Zeit auf der aktuellen Spur ist. Aber auch das kriege ich noch hin.
In MEINEN „Glanzzeiten“ hätte ich Dich danach gejagt und zur
Strecke gebracht. Ohne Polizei.
haettest du NICHT!!
der effekt war immer der gleiche: wuschwuschwusch mit dem eigenen scheibenwischer die pampe auf der scheibe verschmiert - der abstand zu mir wurde schon DEUTLICH groesser!
was dann passierte, kann ich nur ahnen, da ich in der anfangsphase meine spritzduesen nicht verstellt hatte, also selbst „opfer“ dieser heimtueckischen pampe war…
mit einem gut gefuellten vorratsbehaelter mit beigefuegten spuelmittel liess sich das ganze dann auch noch waehrend der fahrt entfernen, mit kleinem vorrat aus purem wasser allerdings nicht.
In MEINEN „Glanzzeiten“ hätte ich Dich danach gejagt und zur
Strecke gebracht. Ohne Polizei.
haettest du NICHT!!
der effekt war immer der gleiche: wuschwuschwusch mit dem
eigenen scheibenwischer die pampe auf der scheibe verschmiert
der abstand zu mir wurde schon DEUTLICH groesser!
Klar. Putzen, dann jagen und erlegen…
was dann passierte, kann ich nur ahnen, da ich in der
anfangsphase meine spritzduesen nicht verstellt hatte, also
selbst „opfer“ dieser heimtueckischen pampe war…
dumm gelaufen, aber fair…
mit einem gut gefuellten vorratsbehaelter mit beigefuegten
spuelmittel liess sich das ganze dann auch noch waehrend der
fahrt entfernen, mit kleinem vorrat aus purem wasser
allerdings nicht.
der weg ist das ziel… ( laotse )
…nur wenn Leute wie Du (früher) den Weg derart gefährlich gestalten, sollte man überholen… (Mathias)
Dürfte ein genötigter Autofahrer auf der Autobahn bei zu
dichtem Auffahren seines Hintermannes (weniger als 5 Meter bei
bspw. 130 km/h) die Warnblinkanlage einschalten?
Grundsätzlich darfst du die Warnblink-Anlage nur in einer
Notsituation benutzen um auf dich aufmerksam zu machen, wenn
du als stehendes Hindernis eine Gefahr für andere
Motorfahrzeuge darstellst, darfst du die Warnblink-Anlage
anmachen, sonst nicht.
In der Praxis wird die Warnblink-Anlage auch als Stauwarnung
verwendet, aber sobald du gesehen wurdest, muss man sie
abstellen.
Das ist nicht nur Praxis, das ist Gesetz:
„Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.“
Man könnte durchaus argumentieren, dass ich einen anderen vor einer Gefahr warnen will, in dem ich den Warnblinker einschalte.
Ich kann mich daran erinnern, dass es ein Urteil gegeben hat, wo ein Verkehrsteilnehmer sich gegen einen Drängler gewehrt hat, indem er das Bremspedal antippte (also ohne zu Verzögern, aber mit Aufleuchten der Bremslichter). Das galt als zulässig!
Ich kann mich daran erinnern, dass es ein Urteil gegeben hat,
wo ein Verkehrsteilnehmer sich gegen einen Drängler gewehrt
hat, indem er das Bremspedal antippte (also ohne zu Verzögern,
aber mit Aufleuchten der Bremslichter). Das galt als zulässig!
Hallo,
mein Fahrlehrer brachte mir bei, dass die Nebelleuchte dieselbe Wirkung hat.
Dürfte ein genötigter Autofahrer auf der Autobahn bei zu
dichtem Auffahren seines Hintermannes (weniger als 5 Meter bei
bspw. 130 km/h) die Warnblinkanlage einschalten?
Grundsätzlich darfst du die Warnblink-Anlage nur in einer
Notsituation benutzen um auf dich aufmerksam zu machen, wenn
du als stehendes Hindernis eine Gefahr für andere
Motorfahrzeuge darstellst, darfst du die Warnblink-Anlage
anmachen, sonst nicht.
In der Praxis wird die Warnblink-Anlage auch als Stauwarnung
verwendet, aber sobald du gesehen wurdest, muss man sie
abstellen.
Das ist nicht nur Praxis, das ist Gesetz:
Also bis 1998 war es eine verbotene Praxis !!!
„Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim
Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur
einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder
andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung
an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit
auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.“
Man könnte durchaus argumentieren, dass ich einen anderen vor
einer Gefahr warnen will, in dem ich den Warnblinker
einschalte.
Nein, kann man nicht. Der Wortlaut heisst ja, bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit. Aber es ist nicht deine Sache, einen Raser oder
Drängler vor dir zu warnen, weil du NUR 120 Sachen fährst.
Entweder du lebst mit der Angst abgeschossen zu werden, oder aber du verlässt die linke Spur.
Ich kann mich daran erinnern, dass es ein Urteil gegeben hat,
wo ein Verkehrsteilnehmer sich gegen einen Drängler gewehrt
hat, indem er das Bremspedal antippte (also ohne zu Verzögern,
aber mit Aufleuchten der Bremslichter). Das galt als zulässig!
Du darfst jederzeit auf die Bremse, wenn du es mit Bremsen nicht
übertreibst und es für nötig hältst. Aber grundsätzlich hast du
die linke Fahrbahn zu verlassen, wenn es dir möglich ist, auf der
rechten Fahrbahn zu fahren. Auf keinen Fall, darfst du deswegen die
Warnblinkanlage anstellen.
mein Fahrlehrer brachte mir bei, dass die Nebelleuchte
dieselbe Wirkung hat.
Dann benötigt Dein Fahrleher dringend eine Nachschulung.
Die Nebelschlußleuchte darf ausschließlich dann verwendet werden, wenn die Sicht unterhalb von 50m beträgt. Und wenn man weiter denkt, auch nur bei geschwindikeiten unterhalb von 50km/h - denn die sind maximal zugelassen, wenn die Sicht so gering ist. http://www.nebelschlussleuchte.de/
Gruß
loderunner
Gut, aber auch als Kleinwagenfahrer muss man manchmal die
müden Mittelspurenthusiasten, die mit 100 dahin zockeln, links
überholen.
Das muß aber im Gegensatz zur oft erlebten Praxis nicht mit 101 km/h passieren. Und nicht wenige Mittelspurschleicher fahren nach einem zaghaften Lichthüpchen rechts rüber und entschuldigen sich für ihre Gedankenlosigkeit. Der Ton macht halt die Musik. Nicht jede „Erinnerung“ an das Rechtsfahrgebot ist eine Nötigung. Andererseits glauben anscheinend viele, die rechte Spur sei ausschließlich für LKW. Auch habe ich schon eine Kolonne von einem halben Dutzend Polizei-Kleinbussen mit 96 km/h über viele Kilometer auf der mittleren Spur fahren sehen, obwohl rechts niemand (!) fuhr.
Um die mit sieben Tüten an jeder Hand in der Mitte der weihnachtlich überfüllten Fußgängerzone Im-Weg-Steher mache ich auch nicht wortlos einen großen Bogen, sondern frage (nett und freundlich), ob sie ihre Unterhaltung nicht an einem anderen, eher am Rand des Geschehens gelegenen Ort fortführen möchten. Bis auf einige unbelehrbare Pissköpfe gehen die dann auch beiseite.
Ich kann mich daran erinnern, dass es ein Urteil gegeben hat,
wo ein Verkehrsteilnehmer sich gegen einen Drängler gewehrt
hat, indem er das Bremspedal antippte (also ohne zu Verzögern,
aber mit Aufleuchten der Bremslichter). Das galt als zulässig!
Hallo,
mein Fahrlehrer brachte mir bei, dass die Nebelleuchte
dieselbe Wirkung hat.
Mein Fahrlehrer brachte mir das Rechtsfahrgebot bei und dass die Nebellampen nur bei Sichtweiten unter 50m und bei bis zu 50 Km/h eingesetzt werden dürfen…
Ich fürchte, Dein Fahrlehrer ist wohl auch so ein unverbesserlicher Linksschleicher.
Klar, igrendwoher muss ja auch der NAchwuchs in dieser Gattung kommen…
Es ist mir wirklich vollkommen unbegreiflich, was so schwer daran sien kann, rechts zu fahren und sich vor einem Überholvorgang genau zu vergewissern, dass man durch das Überholen niemanden behindert oder gefährdet.
Ich verstehe es nicht.
Das ganze Land scheint voller impotenter, neidgetriebener Schwachköpfe zu sein, die ihr kleines Ego nur noch darüber aufhellen können, andere zu ärgern.
Dabei ist es absolut keine hochgeistige Aufgabe, ein Auto vernünftig über die Autobahn zu steuern. Die StVO regelt das alles und es reicht aus, sich zunächst einmal daran zu halten.
Wer dann noch bereit ist, ein wenig mitzudenken, hat es geschafft. Aber soweit möchte ich gar nicht mal gehen. Es reicht vollkommen aus, wenn man sich an das Rechtsfahrgebot und die Regeln für zügiges Überholen hält.
Dann könnt Ihr von mir aus alle gemütlich mit 75 Km/h über die Autobahn schippern…
genau. Wenn einer von hinten drängelt und nötigt hat der
Vorausfahrende natürlich der Nötigung sofort Folge zu leisten
in dem er sich hetzen lässt und die Geschwindigkeit umgehend
erhöht oder sofort (!!) die linke Spur räumt.
Wo kämen wir denn hin, wenn Lichthupe und dichtes Auffahren
nicht mehr als Druckmittel beachtet werden würden?
Gruß
*Räusper* Die Lichthupe ist kein Druckmittel, sondern u.a. genau dafür da, seine Überholabsicht kundzutun.