Hallo liebe Sprachexperten,
ich bin mir unsicher was korrekt und/oder im Gebrauch ist: a) zu Händen von Herrn X, b) zu Händen Herrn X, c) zu Händen Herr X? Habe heute in Korrespondenz jede dieser Formen gesehen und bin nun etwas verwirrt. Wahrscheinlich gibt es noch andere Varianten. Ich schreibe jetz mal, wie in dem Witz mit dem Polizisten und der Leiche auf dem Trottoir lieber „Herrn Müller“ und basta.
Dank und liebe Grüße
Ama
Hallo, Ama,
ich bin mir unsicher was korrekt und/oder im Gebrauch ist: a)
zu Händen von Herrn X, b) zu Händen Herrn X, c) zu Händen Herr
X?
in DIN 5008 ist keins von beiden aufgeführt:
http://www.tastschreiben.de/p0400130.htm
Gruß
Kreszenz
Hi!
In Österreich sagen wir „zu Handen“, schreiben tun wir allerdings nur die Abkürzung „z.H.“
Hab auf meiner eingehenden Post auch nur immer den z.H.-Vermerk gesehen.
Grüße Dusan
ich bin mir unsicher was korrekt und/oder im Gebrauch ist:
a) zu Händen von Herrn X
b) zu Händen Herrn X
c) zu Händen Herr X?
in DIN 5008 ist keins von beiden aufgeführt:
http://www.tastschreiben.de/p0400130.htm
Hi!
Kreszenz hat recht. „Zu Händen“ bzw. die Abkürzung „z.Hd.“ ist nicht mehr gebräuchlich und wurde schon vor einigen Jahren ersatzlos gestrichen. (Ich bin bei einer Behörde und muss mich täglich mit alten Briefvorlagen rumärgern, in denen noch sowohl „z.Hd.“ als auch „Betreff“ steht…) Bei Bewerbungsschreiben wird dir das als Stilfehler angekreidet.
Falls du diese Wendung trotzdem gebrauchen willst, muss es (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit…) korrekt „z.Hd. Herrn XY“ lauten.
Gruß
Liza
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herzlichen dank! wie gut, dass man diesen blöden zusatz, genauso wie betreff: weglassen kann!
viele grüße
ama