Zu schnell gefahren!

daher mein Verweis auf die „Mittäterschaft“ der Mutter…

Hallo,

um Mittäter zu sein muss es erst einmal einen Täter geben. Da die Mutter höchst persönlich den Bogen ausfüllt, gibt es keine Straftat nach §164 StGB. Selbstbezichtigung ist im Ordnungswidrigen-Verfahren keine Straftat, dabei spielt es keine Rolle ob Mama, oder ein beliebiger Ersatzfahrer sich selber einträgt.

Wäre etwas anderes wenn Sohnemann oder Papa die Mutter, eintragen würde.

Gruß

Nostra

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muss man auch garnicht.
die netten damen/herren gehen mit fotos vom blitzer und mit
bildern vom ema (einwohnermeldeamt) in der nachbarschaft von
haus zu haus und fragen ob jemand den abgebildeten kennt.

Hallo,

sollen sie doch, bedeutet aber nicht das die Nachbarn jemanden erkennen, ich habe da so meine Schwäche Personen auf Bilder zu erkennen. Und bevor ich jemanden falsch bezichtige, kenne ich keinen. Ist immer gut wenn man sich streng konform mit dem Gesetz stellt.

da sollte sich doch ein nachbar finden der dann sagt jaaaaaa
das ist der sohn vom xxxx.

Den Nachbarn muss man erst finden.

das zeugs was du nimmst, ist aber auch nicht viel besser.

Ich trink ja nicht mal Alkohol, hilft klar zu blicken.

Gruß

Nostra

Hallo,

sollen sie doch, bedeutet aber nicht das die Nachbarn jemanden
erkennen, …

glaubst Du wirklich, die Polizei ist zu dämlich, das Foto einfach mit denen der für die Familie ausgegebenen Personalausweise und Führerscheine zu vergleichen?
Wir sind doch nicht im Witzbrett, oder?
Gruß
loderunner

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der tiefere Sinn der Probezeit ist es doch zu beurteilen ob
die betreffende Person zum Führen eines Fahrzeuges geeignet
ist.

Hallo,

ist nicht der Sinn, es geht einzig darum die jungen Leute strenger bestrafen zu können als die „erwachsenen“ Verkehrsteilnehmer.

Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Also, zur Sache
stehen, und die Konsequenzen tragen.

Und jetzt würde ich mich dafür interessieren, warum ein Führerscheinneuling weniger geeignet sein soll wie ein alter Hase der auch einen Punkt kassiert. Wenn dann müssten doch die Konsequenzen gleich sein.

Mal abgesehen davon, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung einen
tieferen Sinn hat.

Deinen Glauben möchte ich haben.

Was ist Dir lieber? verlängerte Probezeit/Nachschulung/Lappen
weg oder dass sich der Junge irgendwann um einen Baum wickelt
oder noch schlimmer das Leben anderer gefährdet.

Gilt das nicht auch für die anderen VT welche außerhalb der Probezeit sind? Glaubst Du das die Besucher der Nachschulung wenn sie die Stunden abgesessen haben geläutert sind? Das ist eine Pflichtveranstaltung die schlafend absolviert wird, durchfallen geht nicht.

Gruß

Nostra

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glaubst Du wirklich, die Polizei ist zu dämlich, das Foto
einfach mit denen der für die Familie ausgegebenen
Personalausweise und Führerscheine zu vergleichen?

Hallo,

wenn sie das immer könnten, dann wäre die Befragung der Nachbar usw. hirnlose Beamtenbeschäftigung. Zudem können nur die Paßbilder verglichen werden, nicht die vom Führerschein.

Wir sind doch nicht im Witzbrett, oder?

Bei manchen Antworten hier bin ich mir nicht so sicher. Jedenfalls, manche qualifizierten Äußerungen zu Rechtsfragen bringen mich doch zum schmunzeln.

Gruß

Nostra

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ich habe da so meine Schwäche

auf deine schwäche musst du hier nicht hinweisen, die kann man ja lesen.

JWIII

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Zunächst einmal geht der Anhörungsbogen ja an den Besitzer (B)
um also die Mutter (M) zu benennen müsste dieser erst mal die
Mutter als Fahrer melden.

Geht es bei der berüchtigten Methode aber nicht gerade darum, dass nicht der Halter einen Fahrer benennt, sondern der berühmte Ersafa sich selbst einträgt? So zumindest hatte ich es immer verstanden.

Zugegeben, ich hatte länger keinen Anhörungsbogen in den Händen, und weiss nicht, ob dies so vorgesehen ist.

Da haben wir also den STGB 164 in Bezug auf B.

Eben das zweifle ich ja an, sofern der Halter den Ersafa nicht nachgewiesenermaßen angestiftet hat…

Da M allerdings zumindest irgendeinen Tatbeitrag durch ihre
Teilnahme an dieser Tat beteiligt ist kommt der STGB 25 ins
Spiel wonach sie als Mittäterin genauso zu bestrafen wäre wie
der Haupttäter B.
Somit wird es irrelevant dass sich die falsche Verdächtigung
gegen sie richtet.

Wie gesagt, ich denke, der Halter macht sich keiner falschen Verdächtigung schuldig sofern er sich nicht persönlich äussert.

Nicht hoch wahrscheinlich dass dies ein Gericht zwingend so
sehen würde, aber möglich und auch schon so vorgekommen.

Das wiederum wäre doch mal eine ausführlichere Berichterstattung wert und sicher auch für die Protagonisten des Ersafa interessant?!

Gruss HighQ

Grüße!

ist nicht der Sinn, es geht einzig darum die jungen Leute
strenger bestrafen zu können als die „erwachsenen“
Verkehrsteilnehmer.

Und jetzt würde ich mich dafür interessieren, warum ein
Führerscheinneuling weniger geeignet sein soll wie ein alter
Hase der auch einen Punkt kassiert.

Könnte der Grund möglicherweise darin liegen, dass die Unfallstatistiken hier eine sehr eindeutige Sprache sprechen? Übrigens auch, was das Thema Geschwindigkeit in dem Zusammenhang angeht.

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Die Führerscheinstelle des Ordnungsamtes hat durchaus auch die Bilder iom FS?Jedenfalls eher als Passbilder.

Grüße

Tach!

der tiefere Sinn der Probezeit ist es doch zu beurteilen ob
die betreffende Person zum Führen eines Fahrzeuges geeignet
ist. Dies ist offensichtlich nicht der Fall. Also, zur Sache
stehen, und die Konsequenzen tragen.

Das ist der dümmste aller Vorschläge.

Mal abgesehen davon, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung einen
tieferen Sinn hat.

Das ist sehr häufig unwahr.

Was ist Dir lieber? verlängerte Probezeit/Nachschulung/Lappen
weg oder dass sich der Junge irgendwann um einen Baum wickelt
oder noch schlimmer das Leben anderer gefährdet.

Nicht weinen, Klappe halten, wenn man nichts Vernünftiges beizutragen hat.

@TE: ich empfehle dringend die Konsultation eines Rechtsanwalts. Die Frist für einen Einspruch dürfte 2 Wochen sein, also sollte man sich beeilen.

M.

Moin!

ist nicht der Sinn, es geht einzig darum die jungen Leute
strenger bestrafen zu können als die „erwachsenen“
Verkehrsteilnehmer.

Und jetzt würde ich mich dafür interessieren, warum ein
Führerscheinneuling weniger geeignet sein soll wie ein alter
Hase der auch einen Punkt kassiert.

Könnte der Grund möglicherweise darin liegen, dass die
Unfallstatistiken hier eine sehr eindeutige Sprache sprechen?

Ja, das finde ich auch. Von 40.000 auf 4.000 Unfalltote im Straßenverkehr in 40 Jahren. Find´ ich gut. Oder welche Statistik meinst Du?

Übrigens auch, was das Thema Geschwindigkeit in dem
Zusammenhang angeht.

Die Polizei trägt meist als Unfallursache „überhöhte Geschwindigkeit“ ein. Zutreffend ist das oft nicht.

Insofern kann man das vergessen.

M.

Die Führerscheinstelle des Ordnungsamtes hat durchaus auch die
Bilder iom FS?Jedenfalls eher als Passbilder.

Hallo,

dennoch werden nur die Bilder vom Einwohnermeldeamt verglichen. Alles andere wäre einmal vom Datenschutz her nicht möglich, zudem auch unsinnig wenn uralte Bilder zum Vergleich hergezogen werden müssten.

Gruß

Nostra

hallo leute,

wenn ich mir alles durchlese,komme ich zu der auffassung, es geht garnicht um das problem an sich sondern nur sich gegenseitig für blöd darzustellen.
das hier aufgeführte problem ist allseits bekannt.
erst einmal zur probezeit.
die probezeit dient ähnlich wie die probezeit im arbeitsvertrag dazu, beurteilen zu können, ob jemand in der lage ist, sich im sozialem umfeld wie dem straßenverkehr zu bewegen. da alle, die den fe beantragen ja meist noch nie mit punkten in kontakt kamen, sind sie ein weisses blatt für die behörde. wer sich rücksichtslos und ohne gegenseitige rücksichtnahme dann bewegt, ist natürlich sofort den lappen wieder los.er hat bewiesen, dass er nicht im system straßenverkehr zurecht kommt und die gefährdung unschuldiger wahrscheinlich macht.

die sache mit der strafe auf sich nehmen geht nur, wenn es um bagatellsachen geht, die nicht in den straftatbereich ragt.
für die behörde ist es meist egeal wer bezahlt hauptsache es wird gezahlt. wenn jemand ähnlich aussieht gehts sowieso. aber meist macht sich die behörde garnicht die arbeit.im straftatbereich siehts anders aus. dort ist das öffentliche interesse größer, den wahren täter zu finden, dann werden schon andere register gezogen.

die verfahrensweise muss jeder selbst entscheiden.

hauptmann

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Moin!

Moin Mathias,

Die Polizei trägt meist als Unfallursache „überhöhte
Geschwindigkeit“ ein. Zutreffend ist das oft nicht.

I.d.R doch. Die Polizei bezieht sich jedoch immer auf die den Verkehrssituationen angepassten Geschwindigheiten…und hat damit naürlich -und schlecht zu widewrlegen- recht.

M.

Gruß
rollifern

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Könnte der Grund möglicherweise darin liegen, dass die
Unfallstatistiken hier eine sehr eindeutige Sprache sprechen?
Übrigens auch, was das Thema Geschwindigkeit in dem
Zusammenhang angeht.

Hallo,

Geschwindigkeit ist eine von vielen Unfallursachen, in allen Altersklassen. Bei jungen Fahranfängern kommen noch Unerfahrenheit und leider Gottes auch Risikobereitschaft dazu. Um es mal knapp zu sagen, in dem Alter glauben viele sie sind unsterblich. Bei vielen fehlt es auch noch an der geistigen Reife, bis weit über die Probezeit hinaus.

Da nur den Punkt Geschwindigkeit herauszugreifen, greift einfach zu kurz.

Gruß

Nostra

Da nur den Punkt Geschwindigkeit herauszugreifen, greift
einfach zu kurz.

Habe ich auch nicht behauptet. Es geht vordergründig um das junge Alter und ->auch

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Moin,

Das ist der dümmste aller Vorschläge.

Kannst Du das irgendwie begründen?

Das ist sehr häufig unwahr.

Ich greife mal den Klassiker raus, 30-Schild vor der Schule ohne zeitliche Einschränkung.

Sicher könnte man daran denken die Gültikeit von 6 - 24 Uhr einzuschränken, da dann kaum Schulveranstaltungen stattfinden, aber sonst finden eben auch außerhalb der „normalen“ Schulzeiten AGs statt, ebenso in den Schulferien. Natürlich ist die Häufigkeit solcher Veranstaltungen nicht so groß, aber wer soll stündlich die Schilder kontrollieren und zuhängen, wieder frei machen usw.

Nicht weinen, Klappe halten, wenn man nichts Vernünftiges
beizutragen hat.

Ich übernehme jetzt Deine Wortwahl, das ist die dümmste Antwort, die ich hier gelesen habe.

Mit kopfschüttelnden Gruß

Volker

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Ja, das finde ich auch. Von 40.000 auf 4.000 Unfalltote im
Straßenverkehr in 40 Jahren. Find´ ich gut. Oder welche
Statistik meinst Du?

Mmhhhh, lass mich mal tief überlegen. Welche Statistiken könnte man meinen, wenn es um diese Problematik geht? Vielleicht jene Statistiken, die auch das Alter der Unfallversursacher aufführen?

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Wenn du aber auch Unerfahrenheit und erhöhte
Risikobereitschaft in der Altersgruppe erkennst als Grund für
ein tatsächlich höheres Risiko, dann bleibt die Frage, warum
du strengere Konsequenzen ablehnst.

Hallo,

gegen Unerfahrenheit und Risikobereitschaft helfen keine Sanktionen. Und was ich strickt ablehne sind Dinge wie Nachschulung und Probezeitverlängerung, wenn sie nur eine bestimmte Gruppe betreffen. Weder Nachschulung, noch Probezeitverlängerung, noch freiwillige psychologische Beratung als Hilfsangebot getarnt bringt was.
Es macht keinen Sinn jemanden in einen Kurs rein zusetzen der zwischen 250-400€ kostet, und keinerlei Nutzen hat. Frage mal die jungen Leute die so einen Kurs hinter sich haben. Da wird im Smartphone gesurft, irgendwie geht die Zeit rum.

Auch präventiv ist der Nutzen den Probezeit recht bescheiden. Für Prävention bräuchte es Aufklärung welche die Folgen bei Verstößen sind. Da hapert es aber schon bei den Fahrlehrern denen das Wissen selber fehlt.

Wenn schon strengere Sanktionen, dann bitte für Alle. Für jemand in der Probezeit bedeuten 3 A-Verstöße innerhalb 4 Jahre den Verlust der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate. Warum verliert ein Probezeitler mit 3 Punkten in 4 Jahren die Fahrerlaubnis, und andere dürfen mit 17 Punkten in kürzerer Zeit, nur weil sie aus der Probezeit sind, noch munter weiterfahren?

Was die Verstöße angeht, bleiben wir mal nur bei der Geschwindigkeit, bedeuten nicht gleich eine Gefährdung. Auf der AB in einen Geschwindigkeitstrichter mit +21km/h rein fahren kann jedem passieren, deswegen ist derjenige kein Raser, und bis zur Gefahrenstelle sind es dann viele Meter, ist doch nichts.

Die Verkehrsüberwachung, so wie wir sie jetzt haben ist recht untauglich, sie beschränkt sich überwiegend auf leicht zu beweisende Verstöße, sprich Massengeschäft. Aber schwer zu belegende Verstöße, und auch Verstöße mit einem erhöhten Risiko, wie Vorfahrtverletzungen bleiben völlig ungesühnt. Das passt eben nicht.

Also meinetwegen, härtere Sanktionen für Alle, aber für alle Verkehrsverstöße, und gestuft nach der Gefährdung, und nicht nach dem Alter.

Um nochmal auf die Fahranfänger zurückzukommen, imho gehört Verkehrserziehung in den Schulunterricht, zumindest der theoretische Teil. 14 Doppelstunden Theorie, sprich 21 echte Stunden für so ein komplexes Thema wie Verkehrsregeln und Verhalten im Straßenverkehr reichen einfach nicht aus. Dazu gehört auch noch eine Gefahrenschulung. Das wäre der Ansatz um bessere Fahranfänger zu bekommen. Besser Prävention als Repression, und wenn sie auch getarnt ist.

Gruß

Nostra

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Korrektur
soll natürlich heißen:

da außerhalt der Zeit kaum Schulveranstaltungen stattfinden

Gruß Volker