Die Rechnung sollte eigentlich jeder Verkehrsteilnehmer
können! Und wenn er es nicht kann, dann hat er (imho)
gefälligst keine 200 km/h zu fahren!
Ich hab da aber keine Lust zu, das auszurechnen und ich fahre
auch keine 200
Das wollt ich nur mal loswerden.
Das hat nichts mit Tempo 200 zu tun. Auch wer 100 km/h fährt sollte wissen, wie lange er braucht, um anzuhalten. Und zwar der Verkehrssituation angepasst, sonst:
http://www.youtube.com/watch?v=TtwM3iFXLqA
Und ich habe eigentlich auch niemandem Schuld zugewiesen,
zumindest war das nicht meine Absicht.
Das klang aber so, zumal du sowohl hartnäckig ein eindeutiges Geschwindigkeitsgebot forderst, als auch generell die Verantwortung weg vom Fahrer versuchst zu schieben.
In Deiner Rechnung fehlt mir noch die Unbekannte „Sichtweite“.
Ich habe im Moment keine Vorstellung aus welcher Entfernung
man die Ziffern erkennen können muss.
Du hast das Grundprinzip immer noch nicht verstanden: Es geht nicht darum, was man pauschal erkennen können muss, sondern darum, was der Fahrer erkennt! Er hat nur so schnell zu fahren, dass er die Schilder erkennen UND daraufhin angemessen fahren kann. Der Rückschluss ist da ganz einfach: Ist er, aus welchen Gründen auch immer (weil er subjektive Einschränkungen hat, weil es regnet, nebelt, etc.) nicht in der Lage, ein Schild auf 400 m Entfernung zu erkennen, hat er seine Geschwindigkeit so weit zu drosseln, dass es passt.
Der Gesetzgeber hat das sehr eindeutig formuliert:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html
(Abs. 2)
und vor allem:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html
„Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.“