Zu schnell gefahren!

Doch, das weiß ich. Und Du bestätigst meine Aussage.
Es gibt keine festgelegte Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. „Angemessen“ kann auch bei gerader Fahrbahn ohne Verkehr 400 km/h heißen, wenn Du einen Untersatz hast, der das hergibt.

Ich habe Dir ja nicht widersprochen, dass man angemessen fahren muss, aber eine explizite Höchstgeschwindigkeit wie in den meisten unserer Nachbarländer gibt es bei uns nicht.

Wozu eine Zahl? Paragraph 3 Absatz 1 ist bekannt? Da steht
alles drin, was man wissen muss.

Wozu eine Zahl? Weil DAS meine Frage war. Um §3 (1) ging es mir nicht, das ist eh klar. Die Behauptung war, es gäbe eine explizite Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen Autobahnen. Die gibt es nicht.

„Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen“

„Diese“ gilt eh nicht, sondern eine andere. Gesetze liest man
stets im Ganzen unter Anwendung aller anerkannten
Auslegungsmethoden.

Hättest Du ja machen können. Lesen, meine ich. Hab ich vorher auch gemacht. Hier habe ich aber nur was geschrieben. Nämlich das Wichtigste. Was mit „diese“ gemeint ist, liest man ja im entsprechenden Paragraf nach.

Moin,

Und bemerkst Du jetzt endlich was?

Ihr habt alle Spaß am Diskutieren :smile:

Ich habe doch mehrmals geschrieben, dass es mir nicht um die angemessene Fahrweise geht, sondern um eine explizite Zahl für die Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Sowas gibt es nicht.

Innerorts gibt es sowas. Da ist die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Aber auch hier kann es natürlich erforderlich sein, langsamer zu fahren, in entsprechenden Situationen ist vielleicht auch mal eine angemessene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erforderlich

Aber - darum - geht - es - nicht. Das sind ja alles Sonderfälle und Ausnahmen. Die Regel ist aber: Auf deutschen Autobahnen gibt es keine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.

Jede weitere Diskussion sollte überflüssig sein.

Gute Nacht,
-Efchen

@MOD: Thread schließen
Hallo MOD,

ich glaube ab hier kann man den Thread schließen. Hier wird nur noch darüber diskutiert, was man selbst gemeint hat, ohne darauf einzugehen, was der andere gemeint hat. Mich eingeschlossen. Der Teil des Threads hilft niemandem in einem Expertenforum.

Grüße an alle,
-Efchen

Die Rechnung sollte eigentlich jeder Verkehrsteilnehmer
können! Und wenn er es nicht kann, dann hat er (imho)
gefälligst keine 200 km/h zu fahren!

Ich hab da aber keine Lust zu, das auszurechnen und ich fahre
auch keine 200 :smile: Das wollt ich nur mal loswerden.

Das hat nichts mit Tempo 200 zu tun. Auch wer 100 km/h fährt sollte wissen, wie lange er braucht, um anzuhalten. Und zwar der Verkehrssituation angepasst, sonst:
http://www.youtube.com/watch?v=TtwM3iFXLqA

Und ich habe eigentlich auch niemandem Schuld zugewiesen,
zumindest war das nicht meine Absicht.

Das klang aber so, zumal du sowohl hartnäckig ein eindeutiges Geschwindigkeitsgebot forderst, als auch generell die Verantwortung weg vom Fahrer versuchst zu schieben.

In Deiner Rechnung fehlt mir noch die Unbekannte „Sichtweite“.
Ich habe im Moment keine Vorstellung aus welcher Entfernung
man die Ziffern erkennen können muss.

Du hast das Grundprinzip immer noch nicht verstanden: Es geht nicht darum, was man pauschal erkennen können muss, sondern darum, was der Fahrer erkennt! Er hat nur so schnell zu fahren, dass er die Schilder erkennen UND daraufhin angemessen fahren kann. Der Rückschluss ist da ganz einfach: Ist er, aus welchen Gründen auch immer (weil er subjektive Einschränkungen hat, weil es regnet, nebelt, etc.) nicht in der Lage, ein Schild auf 400 m Entfernung zu erkennen, hat er seine Geschwindigkeit so weit zu drosseln, dass es passt.

Der Gesetzgeber hat das sehr eindeutig formuliert:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__1.html
(Abs. 2)

und vor allem:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html

„Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.“

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Ihr habt alle Spaß am Diskutieren :smile:

Du bist es doch wohl eher, die da Spaß dran zu haben scheint. Jedenfalls stellst du dich sturer wie ein Ochs.

Ich habe doch mehrmals geschrieben, dass es mir nicht um die
angemessene Fahrweise geht, sondern um eine explizite Zahl für
die Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Sowas gibt
es nicht.

Das hat auch keiner behauptet. Das ist auch nicht das Problem! Das Problem ist DEIN Rückschluss aus dieser fehlenden Höchstgeschwindigkeit. Du behauptest, dass wegen dieser fehlenden Höchstgeschwindigkeit Autofahrer Geschwindigkeitsschilder missachten dürfen müssen, weil sie sie nicht rechtzeitig erfassen und angemessen reagieren können. Und diese Behauptung ist schlicht falsch.

Jede weitere Diskussion sollte überflüssig sein.

Stimmt.

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Wozu eine Zahl? Weil DAS meine Frage war. Um §3 (1) ging es
mir nicht, das ist eh klar. Die Behauptung war, es gäbe eine
explizite Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen
Autobahnen. Die gibt es nicht.

Wer hat das behauptet?

DU hast behauptet!

Da man auf der Autobahn auch 200 oder mehr fahren darf, ist es
gar nicht möglich, zu Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung
diese geforderte Geschwindigkeit zu erreichen, wenn man so
schnell unterwegs ist. Solche Adleraugen hat wohl kaum einer
oder niemand, dass man von Tempo 200 oder mehr auf 130 oder
weniger runterbremsen kann. Oder?

Das mit der „Höchstgeschwindigkeit“ kam dann auch von dir:

Ich hätts gerne mal vorgerechnet bekommen - faktisch gibts dann nämlich eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen, meine ich.

Das ist dir auch bestätigt worden, nur dass damit keine starre Grenze, sondern eine den Verhältnissen angepasste Grenze gemeint ist.

Da hilft jetzt aber auch nicht, dass du das so rum und andersrum gedreht haben willst.

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Tach,

Wozu eine Zahl? Weil DAS meine Frage war. Um §3 (1) ging es
mir nicht, das ist eh klar. Die Behauptung war, es gäbe eine
explizite Geschwindigkeitsbeschränkung auf deutschen
Autobahnen. Die gibt es nicht.

da traut der Gesetzgeber dem einfachen Autofahrer ausnahmsweise Mal zu, selbst nachzudenken, aber das ist dann auch nicht OK.

Dabei ist es so einfach: auf trockener Fahrbahn hat der ideale Autofahrer (also der, der am Steuer nicht pennt sondern hochkonzentriert und Blablubb dabei ist) mit 200km/h einen Anhalteweg von knapp 300 Meter. Bei nasser Fahrbahn koennen es je nach Untergrund 400-500 Meter sein. Gefahrenbremsung wohlgemerkt. Diese Strecke muss ueberschaubar sein, ist die Sicht schlecht, darf man eben nicht so schnell fahren und fertig.

Du kannst doch nicht ernsthaft verlangen, dass man Dir fuer jeden moeglichen Fahrbahnbelag und jede moegliche Witterung eine explizite Zahl vorschreibt. Ab 3 Tropfen Regen pro mm^2 pro 10 Sekunden nur noch 140 km/h oder so?

Gruss
Paul

Ich habe doch mehrmals geschrieben, dass es mir nicht um die
angemessene Fahrweise geht, sondern um eine explizite Zahl für
die Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen. Sowas gibt
es nicht.

Interessant finde ich, daß Du an anderer Stelle in diesem Forum bei gleicher Sachlage (kein fixes Tempolimit) bei Radfahrern zu einem genau gegenteiligen Ergebnis kommst: Radfahrer dürfen (obwohl das Ortsschild kein Tempolimit für Radfahrer bedeutet) innerorts niemals nicht 70 km/h, nicht 50 km/h oder auch nur 30 km/h fahren. Viel zu schnell.

Aber - darum - geht - es - nicht. Das sind ja alles
Sonderfälle und Ausnahmen. Die Regel ist aber: Auf deutschen
Autobahnen gibt es keine vorgeschriebene
Höchstgeschwindigkeit.

Also so wie §3 StVO
_(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

  1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,_
    kein Tempolimit für Nicht-Kraftfahrzeuge Innerorts kennt.

Gruß

osmodius

Hallo!

Nun ich sags mal so, ich hab sogar Rechtswissenschaften studiert und mich dabei durchaus mit mehr als ein paar Paragraphen beschäftigt.

Ich bin arrogant genug mich jetzt einfach auf meine Qualifikation zu berufen und steig daher auf das Diskussionsniveau nicht ein.

Gruß
Tom

Hallo!

Das Dumme ist nur, dass hier niemand, weder ich noch irgendjemand anderer, behauptet hat, dass es in Deutschland auf Autobahnen ein ziffernmäßig bestimmtes einheitliches Geschwindigkeitslimit gibt. Davon war nirgendwo die Rede, das hat niemand behauptet, du musst daher auch nicht immer themenverfehlend darauf rumreiten.

Du diskutierst destruktiv: Einer sagt: heute regnet es, du antwortest: völlig falsch, heute ist Donnerstag…

Gruß
Tom

Hallo!

da traut der Gesetzgeber dem einfachen Autofahrer
ausnahmsweise Mal zu, selbst nachzudenken, aber das ist dann
auch nicht OK.

…und weil das viele nicht können kommt es zu dem Regelungsdickicht.

Gruß
Tom