Zu schnell gefahren!

Hallo,

Ich greife mal den Klassiker raus, 30-Schild vor der Schule
ohne zeitliche Einschränkung.

Sicher könnte man daran denken die Gültikeit von 6 - 24 Uhr
einzuschränken,

Hat Nürnberg gerade gemacht (meist Mo-Fr, 7-17 Uhr). Und die
Moral von der Geschichte? Die Angelegenheit lag schon kurz
drauf beim Verwaltungsgericht und zwar nicht, weil da jemand
mit seinen gewohnten 70 km/h geblitzt wurde, sondern, weil
eine Aufsichtsbehörde (finde gerade nicht, wer das genau ist)
klagt.

Sofort die Mitarbeiterzahl halbieren, die Spinner haben zu viel Zeit…!

In München gibt es mindestens eine solche Regelung. Werktags Mo-Fr 7-19 Uhr 30 Km/h. Während der Ferien werden die Schilder zugeklappt und es gilt generell 50 Km/h.
Das wird meiner Erfahrung nach gut angenommen, ich selbst fahre dort oft und erlebe im Vergleich zu der Zeit vor dieser Regelung eine deutlich korrektere Fahrweise bei der großen mehrheit der dort Fahrenden.

M.

Wirklich?
Letztendlich bist du jemand der zweierlei Mass begrüsst.
Du sagst unerfahrene Faherer müssen deutlicher bestraft werden
und findest das gerechtfertigt.

So nicht richtig. Du unterstellst mir da etwas.

Einerseits geht es hier zunächst nur um junge Führerscheinneulinge im Vergleich zum Rest als ganze Gruppe.

Hier zeigen die Unfallzahlen, dass nicht etwas der Führerscheinneuling an sich das größere Problem ist, sondern die Kombination Alter+Führerscheinneuling. Die Zahlen sprechen eine wirklich drastische Sprache, so dass eine Maßnahme in meinen Augen geboten ist, zumal es hier sehr oft eben nicht nur um Blechschäden sondern um Tote und Schwerstverletzte (mit entsprechenden Langzeitfolgen) geht. Eine Maßnahme könnte sein, der Altersgruppe generell die Fähigkeit abzusprechen, ein Fahrzeug lenken zu dürfen. Oder man ergreift Maßnahmen, mit denen diese Gruppe unter strengere, konsequente Beobachtung gestellt wird, an die kurze Leine genommen wird, bis Erfahrung da ist. Der Führerschein auf Probe ist ein (wirksames!) Mittel, Begleitetes Fahren ein ebenfalls sehr wirksames, wenn nicht noch wirksameres. Wobei m.E. unterschiedliche Zielgruppen mit den Maßnahmen erreicht werden.

Das Problem der älteren Verkehrsteilnehmer ist hier zunächst nicht tangiert! Es ist typische K.O.-Masche, wenn man eine Problemlösung nicht will, auf andere zu verweisen. Das kann man immer und überall machen, dann gäbe es nie eine Lösung.

Trotzdem hier aber ein Einlass zu den Fakten: Problematisch werden erst die Verkehrsteilnehmer ab 75, die als Unfallverursacher zahlenmäßig mehr ins Gewicht fallen. Fakt ist aber auch, dass die daraus resultierenden Schäden nicht ansatzweise in die Nähe dessen kommen, was junge Fahrer verursachen. Das hat mit den Ursachen zu tun, daraus resultierend mit den Verkehrssituationen, aus denen die Unfälle entstehen und konkret, welch Zufall, damit, dass überhöhte Geschwindigkeit als Ursache für besonders schwere Unfälle bei älteren Verkehrsteilnehmer praktisch keine Rolle spielt.

Die Ursachen für die steigenden Unfallzahlen sind bei älteren Teilnehmern ganz andere als bei jüngeren. Gerade deshalb wäre es auch völlig unlogisch, hier mit gleichen Mitteln zu agieren. Da müssen treffsichere Lösungen her. Einen regelmäßigen med. Check fände ich gut, wobei Detailfragen gut zu überlegen sind.

Was man aber auf jeden Fall berücksichtigen muss: Der Führerschein auf Probe bestraft nur diejenigen, die sich nicht regelkonform verhalten! Wer vernünftig, unfallfrei (resp. nicht unfallverursachend) fährt, bleibt unbehelligt. Welche Lösung man auch immer für die Senioren vorsieht, sie muss nicht nur inhaltlich passend sein, sondern sie darf keinesfalls diejenigen bestrafen, die sich regelkonform verhalten und unfallfrei fahren, u.a. weil sie nicht nur angepasst zur Verkehrssituation fahren, sondern evt. körperlichen Einschränkung durch Erfahrung und / oder angepasste Fahrweise kompensieren!

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Moin,

In München gibt es mindestens eine solche Regelung. Werktags
Mo-Fr 7-19 Uhr 30 Km/h. Während der Ferien werden die Schilder
zugeklappt und es gilt generell 50 Km/h.
Das wird meiner Erfahrung nach gut angenommen

Und auch ein häufigeres Blitzen an der Stelle wird vermutlich akzeptiert - weil diese Regelung für alle als sinnvoll und gut erkennbar ist.

Grüße,
-Efchen

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Moin,

Wenn es kein (spezielles) Geschwindigkeitslimit gibt heißt das
nicht, dass es gar kein Geschwindigkeitslimit gibt!

Eine „umsichtige Fahrweise“ ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

heißt also: wer so schnell fährt, dass er nicht mehr in der
Lage ist Verkehrszeichen so rechtzeitig zu erkennen, dass die
Anordnungen befolgt werden können, fährt mit überhöhter
Geschwindigkeit.

Dann möge mir mal bitte jemand ausrechnen, wie hoch die zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen ist, weil man IMHO mit Tempo 200 Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen nicht so rechtzeitig erkennt, dass man spätestens am Schild die geforderte Geschwindigkeit nicht überschreitet.
Demnach wäre es faktisch nicht erlaubt, so schnell zu fahren und so ist es ja nun nicht.

Es ist eine persönliche Einschätzung - ich kann mich irren. Aber das mag mir mal jemand vorrechnen.

Danke,
-Efchen

Moin,

wie ich schon Tom antwortete, ist es meine Einschätzung, dass das so einfach nicht klappt - wobei ich Dir natürlich recht gebe, dass man - sieht man so ein Zeichen - einfach mal langsamer werden sollte. Würde ich genauso machen.

Ich hätts gerne mal vorgerechnet bekommen - faktisch gibts dann nämlich eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen, meine ich.

Es gibt hier in der Gegend übrigens eine ähnliche Situation, aber auf einer Landstraße außerorts. Hinter einer Rechtsurve mit Pappeln, die nicht so einsichtig ist, dass man das Verkehrszeichen, das kommen wird, sehen könnte, die man aber durchaus mit 70 oder 80 durchfahren kann (100 ist ja erlaubt), kommt eine plötzliche und für Ortsunkundige völlig unerwartete und nicht sinnvoll erscheinende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h! Von 100 (oder auch 80) auf 30! Da muss man schon fast eine Vollbremsung hinlegen, um rechtzeitig die Höchstgeschwindigkeit einhalten zu können.

An der Stelle frage ich mich regelmäßig - wenn mir mal wieder jemand im Kofferraum hockt - ob das überhaupt erlaubt ist, von 100 auf 30!

Grüße,
-Efchen

Servus, Efchen,

bei uns im Süden gibt es tatsächlich noch etliche Autobahnen fast ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, und ich bin da dann auch gerne etwas schneller unterwegs - sofern es die Verkehrssituation zuläßt, natürlich.

Ich mußte, auch mit 200 km/h, noch nie eine Vollbremsung wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung hinlegen.

Bei diesem Tempo muß man äußerst aufmerksam sein und weit vorausschauen, weswegen ich die runden Schilder, die i.d.R. auf der BAB eine Geschwindigkeitsbegrenzung darstellen, schon von weitem sehe und dann halt gleich schon mal vom Gas gehe.

Also eigentlich kein Problem, oder?

Gruß manu

Hallo!

Wenn es kein (spezielles) Geschwindigkeitslimit gibt heißt das
nicht, dass es gar kein Geschwindigkeitslimit gibt!

Eine „umsichtige Fahrweise“ ist keine
Geschwindigkeitsbegrenzung.

Oh doch, und eine wichtige noch dazu. Genau diese Frage spielt eine enorme Rolle bei Verkehrsunfallprozessen.

Da braucht man jetzt nur auf die Herbstunfälle im Nebel und Kreuzungsunfälle auf Vorrangstraßen warten: wie viele Leute werden beleidigt sein, dass die als Bevorrangte das Unfallverschulden kriegen, weil sie bei 50m Sichtweite 100km/h im Nebel auf der Freilandstraße gefahren sind. Ich höre schon: aber das ist doch eine Freilandstraße und da darf ich 100 fahren. Nein man darf es eben nicht, wenn man nur 50m sieht. Das ist Gesetz und wenn daraus ein Unfall resultiert, kriegt man auch das Unfallverschulden.

Dann möge mir mal bitte jemand ausrechnen, wie hoch die
zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen ist, weil man IMHO
mit Tempo 200 Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen nicht so
rechtzeitig erkennt, dass man spätestens am Schild die
geforderte Geschwindigkeit nicht überschreitet.

Das muss man nicht ausrechnen und hängt von vielen Faktoren ab.

Demnach wäre es faktisch nicht erlaubt, so schnell zu fahren
und so ist es ja nun nicht.

Was in aller Welt veranlasst dich zu der Annahme, dass man auf deutschen Autobahnen so schnell fahren darf wie man will? Die StVO kann es nicht sein.

Gruß
Tom

Hallo!

Ich hätts gerne mal vorgerechnet bekommen - faktisch gibts
dann nämlich eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit auf
deutschen Autobahnen, meine ich.

Die gibts nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich. Das war schon immer so und nie anders.

Es gibt hier in der Gegend übrigens eine ähnliche Situation,
aber auf einer Landstraße außerorts. Hinter einer Rechtsurve
mit Pappeln, die nicht so einsichtig ist, dass man das
Verkehrszeichen, das kommen wird, sehen könnte, die man aber
durchaus mit 70 oder 80 durchfahren kann (100 ist ja erlaubt),
kommt eine plötzliche und für Ortsunkundige völlig unerwartete
und nicht sinnvoll erscheinende Geschwindigkeitsbegrenzung auf
30km/h! Von 100 (oder auch 80) auf 30! Da muss man schon fast
eine Vollbremsung hinlegen, um rechtzeitig die
Höchstgeschwindigkeit einhalten zu können.

Dann ist man vorher zu schnell gefahren…

Gruß
Tom

Hallo!

Also ich seh das auch so. Wenn ich jetzt so an eigene Fahrfehler denke muss ich sagen, dass mir das Problem noch nicht passiert ist, dass ich nicht normal die Geschwindigkeit reduzieren hätte können.

Ich fahr in Deutschland so ca. maximal 170, mehr ist mir zu mühsam, aber noch nie hätte ich jetzt plötzlich stark bremsen müssen, weil eine Geschwindigkeitsbegrenzung auftaucht.

Gruß
Tom

Moin,

Ich hätts gerne mal vorgerechnet bekommen - faktisch gibts
dann nämlich eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit auf
deutschen Autobahnen, meine ich.

Die gibts nicht nur faktisch, sondern auch rechtlich. Das war
schon immer so und nie anders.

So? Ich kenne nur eine Richtgeschwindigkeit von 130, aber eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wäre mir neu.

Es gibt hier in der Gegend übrigens eine ähnliche Situation,

Dann ist man vorher zu schnell gefahren…

Quatsch. Das habe ich ja extra ausgeschlossen. Man kann nicht „zu schnell“ sein wegen etwas, was man gar nicht erfassen kann. „Angemessen“ kann man nur fahren, wenn man die Umstände beurteilen kann, denn von denen hängt das „angemessen“ ja schließlich ab.

Gruß,
-Efchen

Was in aller Welt veranlasst dich zu der Annahme, dass man auf
deutschen Autobahnen so schnell fahren darf wie man will? Die
StVO kann es nicht sein.

Gegenfrage: Zeig mir den Paragrafen, in dem eine explizite Höchstgeschwindigkeit für PKW aufgeführt ist. Von LKW und Gespannen reden wir ja erstmal gar nicht. Und bitte nicht wieder „angemessene Fahrweise“. Einen Paragrafen, in dem eine Zahl steht, bitte.

Danke,
-Efchen

Nachtrag

Was in aller Welt veranlasst dich zu der Annahme, dass man auf
deutschen Autobahnen so schnell fahren darf wie man will? Die
StVO kann es nicht sein.

StVO §3 (3) letzter Absatz:
„Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen“

Dann möge mir mal bitte jemand ausrechnen, wie hoch die
zulässige Geschwindigkeit auf Autobahnen ist, weil man IMHO
mit Tempo 200 Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen nicht so
rechtzeitig erkennt, dass man spätestens am Schild die
geforderte Geschwindigkeit nicht überschreitet.
Demnach wäre es faktisch nicht erlaubt, so schnell zu fahren
und so ist es ja nun nicht.

Es ist eine persönliche Einschätzung - ich kann mich irren.
Aber das mag mir mal jemand vorrechnen.

Die Rechnung sollte eigentlich jeder Verkehrsteilnehmer können! Und wenn er es nicht kann, dann hat er (imho) gefälligst keine 200 km/h zu fahren! Ich finde es schon bezeichnend, dass jemand für solche Geschwindigkeiten spricht, wenn er keine Ahnung davon hat, wie lange / wie weit er braucht, um die Karre zum Stehen zu bekommen. Und anstatt sich an die eigene Nase zu fassen, sind die Schilderaufsteller Schuld!

200 km / h bedeuten einen Bremsweg von 200 m Gefahrenbremsung und 400 m „normale“ Bremsung. Auf Null, nicht auf 30 oder 50 km/h. 400 m kann man auf einer normalen Autobahn locker gucken. Sollte wirklich eine schärfere Kurve oder ein Hügel diese Sichtweite nicht ermöglichen, dann ist Tempo 200 nicht die angemessene Geschwindigkeit. So simpel ist das.

Schreibt jemand, die selber auch mal 180-200 fährt, allerdings nur dann und wirklich nur dann, wenn die Verkehrsverhältnisse es zulassen. Und das ist selten genug der Fall. Dazu gehört nämlich auch, dass man realistisch damit rechnen muss, dass vorne jemand ausschert, wenn zwei Fahrzeuge hintereinander auftauchen.

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Hallo!

Gut, dann wird dir das vielleicht einmal ein Richter erklären. Manche glauben halt dass Einbildung auch Bildung ist.

Gruß
Tom

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Hallo!

„Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen“

„Diese“ gilt eh nicht, sondern eine andere. Gesetze liest man stets im Ganzen unter Anwendung aller anerkannten Auslegungsmethoden.

Gruß
Tom

Hallo!

Manches ist mir zu blöd, wenn du es mir nicht glaubst, dann lies von mir aus Rechtsprechung zur StVO.

Es muss nirgendwo eine Zahl stehen, damit die Geschwindigkeit begrenzt ist. Die angemessene Geschwindigkeit ist eine gültige Begrenzung und was das genau bedeutet lernt man in der Fahrschule (meint vor allem Fahren auf Sicht, halbe Sicht bzw. Gefahrensicht), nimm das endlich zur Kenntnis. Sonst solltest du allenfalls den Führerschein nochmal machen, wenn du das nicht mehr weißt.

Gruß
Tom

Tach,

Gegenfrage: Zeig mir den Paragrafen, in dem eine explizite
Höchstgeschwindigkeit für PKW aufgeführt ist. Von LKW und
Gespannen reden wir ja erstmal gar nicht. Und bitte nicht
wieder „angemessene Fahrweise“. Einen Paragrafen, in dem eine
Zahl steht, bitte.

Wozu eine Zahl? Paragraph 3 Absatz 1 ist bekannt? Da steht alles drin, was man wissen muss.

Gruss
Paul

Moin,

In München gibt es mindestens eine solche Regelung. Werktags
Mo-Fr 7-19 Uhr 30 Km/h. Während der Ferien werden die Schilder
zugeklappt und es gilt generell 50 Km/h.
Das wird meiner Erfahrung nach gut angenommen

Und auch ein häufigeres Blitzen an der Stelle wird vermutlich
akzeptiert - weil diese Regelung für alle als sinnvoll und gut
erkennbar ist.

Die übliche Abzocke ist an dieser Stelle nicht notwendig und auch nicht lukrativ.
Habe dort in den mindestens 10 Jahren, die diese Regelung nun existiert, noch keinen Blitzer gesehen.
Lohnt sich also nicht.

M.

Hi!

Du zitierst hier lediglich einen Teil dieses Absatzes der StVO, der lediglich Höchstgrenzen unter günstigsten Verhältnissen behandelt.
Der wesentlichste Abschnitt dieses dritten Paragraphen ist der Allererste: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Auch wenn keine Begrenzung vorhanden ist, können sogar 50km/h auf der Autobahn zu schnell sein, wie erst vor ein paar Wochen die Schlagzeilen wieder bewiesen haben.

Und bemerkst Du jetzt endlich was?

Grüße,
Tomh

Moin,

Die Rechnung sollte eigentlich jeder Verkehrsteilnehmer
können! Und wenn er es nicht kann, dann hat er (imho)
gefälligst keine 200 km/h zu fahren!

Ich hab da aber keine Lust zu, das auszurechnen und ich fahre auch keine 200 :smile: Das wollt ich nur mal loswerden.

Und anstatt sich
an die eigene Nase zu fassen, sind die Schilderaufsteller
Schuld!

Und ich habe eigentlich auch niemandem Schuld zugewiesen, zumindest war das nicht meine Absicht.

In Deiner Rechnung fehlt mir noch die Unbekannte „Sichtweite“. Ich habe im Moment keine Vorstellung aus welcher Entfernung man die Ziffern erkennen können muss. Aber Du hast recht, das mit dem Bremsweg hab ich vor 23 Jahren schonmal irgendwo gehört :wink:

Liebe Grüße,
-Efchen