Zu spät informiert?

Hallo in die Runde!

Meinen Arbeitskollegen interessiert folgendes Problem, dass natürlich rein hypothetisch ist…

Angenommen es gibt einen Mann, der Azubi ist, eine Frau hat, die Sozialhilfe bezieht und die beiden haben gemeinsames Kind, sind verheiratet… Angenommen, nach der Geburt des Kindes wird die Wohnung für die kleine Familie zu klein(nur ein Zimmer). Die Beiden suchen sich eine neue Wohnung, finden sie auch und die ist sogar günstiger, als die alte. Da beide nun nicht wirklich viel Geld zur Verfügung haben, beantragen sie beim Sozialamt Umzugskostenübernahme(oder wie auch immer es genau heißt). Das Amt weigert sich aber, die zu bezahlen, da die Beiden es nicht schon früher beantragt haben, bevor sie den Mietvertrag unterschrieben haben.

Ist es recht so? Oder hätten die Beiden noch eine Chance dagegen vorzugehen? Natürlich nur rein hypothetisch…

Vielen Dank im Voraus.

Ja.
Hi!

Da beide nun nicht wirklich viel Geld zur Verfügung haben, beantragen sie beim Sozialamt Umzugskostenübernahme (oder wie auch immer es genau heißt). Das Amt weigert sich aber, die zu bezahlen, da die beiden es nicht schon früher beantragt haben, bevor sie den Mietvertrag unterschrieben haben.

Ist es recht so?

Ja. Grundsatz ist: Antragstellung VOR Eintritt des Leistungsfalls (hier: Umzug).

Gruß
Jadzia

Hallo Jadzia!

Vielen Dank für deine Antwort!

Grüße, Seltsam.

Alle Anträge, die nur einen Tag zu spät eingehen ( Versendedatum reicht) darf die Arge nicht mehr übernehmen.

Es ist auch kommunenabhängig. Eine übernimmt die Tauffeierkosten oder Geburtstagskosten, dafür keine Umzugskosten und umgekehrt.

In dem Fall der ausstehenden Kosten haben die die a-Karten gezogen, aber so schnell schießen die Preußen nicht !

Caritas und andere kirchliche Institutionen legen meist in so einem dringenden Fall zusammen.

Marleen