Zulassung Neuwagen Bj. 1994

Es geht um einen Opel Combo Bj. 94 Fahrgestell-Nr. 0…0002, d.h. der 2. der je vom Band lief. Die ersten Fahrzeuge eines neuen Typs werden generell an gemeinnützige Einrichtungen gespendet bzw. übergeben. So auch dieser Combo. Er war noch nie zugelassen, besitzt auch wg. der Übergabe gemeinnützige Einrichtung keinen Brief (hat jedoch wie jedes Auto alle Nummern, dort wo sie hingehören), hat echte 100km auf der Uhr und ist werksneu, so auch der Gesamtzustand Note 1.

Der Wagen hat eine Vollabnahme bekommen nach §21 bekommen. der TÜVer wollte keinen Brief sehen. Opel kann mir an Hand der Nummer sagen das es sich um einen Combo B handelt, jedoch bei der Ausstellung eines Briefes nicht weiterhelfen „das Auto gibt es offizill gar nicht, wie sind Sie daran gekommen?“ heißt es von denen nur. --> heißt ich muss irgendwie das alte neue Auto ohne Brief zulassen, und das mit Euro2.

Habt Ihr Tips zur Zulassung? Schon mal ähnlichen Fall gehabt?

Einen Brief neu ausstellen sei wohl kein Problem. Eine Neuzulassung scheitert wohl schon an der Schadstoffklasse Euro2.
Kann ich den Combo, obwohl er noch zu zugelassen wurde und neu ist irgendwie als Gebrauchtwagen deklarieren?

Hallo,

das kein Brief erstellt wurde wundert mich zwar, sollte aber kein Problem sein. Da wird man wohl nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA brauchen. Damit und mit dem Gutachten müsste das Straßenverkehrsamt einen Brief ausstellen können.

Das größere Problem wird in der Tat die Schadstoffeinstufung sein.
Es gab zwar mal Ausnahmegenehmigungen, aber für ein Fzg., dass nur Euro 2 erfüllt, wird da sicherlich nichts mehr zu machen sein.
Und da Du nicht belegen kannst, dass das Fzg. schon mal zugelassen war, gilt es halt als Neufahrzeug.

Ich gehe mal davon aus, dass sich das Fzg. nicht irgendwie auf Euro 4 umrüsten lässt?

Trotz - oder besser wegen - der wenigen KM habe ich allerdings meine Befürchtungen, dass der Wagen jetzt so einfach in Betrieb genommen werden kann. Auch ist der für einen normaler Alltagseinsatz irgendwie zu schade, oder?
Also ich würde den Wagen an Sammler oder Museen zum Kauf anbieten.
Der Sammlerwert ist doch sicherlich höher als der Nutzwert, oder?

Beste Grüße
Guido

Hallo

Autohersteller machen sowas. Die verschenken hin und wieder Autos bzw. verkaufen sie zu symbolischen Preisen von 1 DM oder so mit der Auflage, daß sie nie zugelassen werden. Daher gibt es vermutlich auch keinen Brief dazu. An Deiner Stelle würde ich versuchen eine Brief oder eine unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA zu beantragen, wenn das nicht klappen sollte gäbs da noch die nicht ganz legale Variante sich eine passende Fahrgestellnummer vom Schrottplatz zu besorgen, aber das will ich hier mal nicht geschrieben haben.

Horst

Hallo,

da das Fahrzeug die aktuell für eine Erstzulasung vorgeschriebene Abgasvorschrift Euro 5 nicht erfüllt, kannst Du den Wagen zunächst mal nicht neu zulassen. Eventuell wäre das möglich, wenn Du per Einzelgutachten nachweisen kannst, dass der Wagen diese Anforderung (eventuell mit Modifikationen) erfüllt.
Ob es technisch möglich ist, kann ich Dir nicht sagen, bezweifle es aber, da damals (1994) noch nicht einmal Euro 2 vorgeschrieben war.
Ob sich überhaupt der Aufwand lohnt, müsstest Du selbst einschätzen.
Du kannst ihn aber eventuell mit einer (roten) Händlernummer oder einem Überführungskennzeichen bewegen.

Gruß
hps

Hallo,

da das Fahrzeug die aktuell für eine Erstzulasung
vorgeschriebene Abgasvorschrift Euro 5 nicht erfüllt,

Euro 4 reicht momentan noch, sonst hätten manche Hersteller jetzt schon Probleme mit ihren aktuell gebauten Autos.
Ansonsten fürchte ich, dass Du Recht hast, dass sich der Umbau nicht lohnen wird.
Alleine ein Einzelgutachten für die Abgasvorschrift kostet locker einen 4-stelligen Eurobetrag.

Du kannst ihn aber eventuell mit einer (roten) Händlernummer
oder einem Überführungskennzeichen bewegen.

Beide sind aber nur für Überführungs- Probe- und Prüfungsfahrten erlaubt, nicht zum „spazieren fahren“.

Beste Grüße
Guido