Hallo liebe Wissenden,
angenommen, ein 60-jähriger, schwerbehinderter, arbeitsloser Mensch mit GdB 60 aus Berlin möchte innerhalb von Berlin umziehen. Ich weiß, dass es für behinderte Menschen Möglichkeiten zur Anerkennung eines erhöhten Wohnraumbedarfs gibt und entsprechend höhere Mietobergrenzen gelten. Unter http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrec… steht zudem:
Absatz 5 gilt entsprechend für chronisch Kranke (zum Beispiel AIDS-Kranke) mit der Maßgabe, dass sich die Beurteilung der Angemessenheit an der Entscheidung des Wohnungsamtes hinsichtlich des Wohnraummehrbedarfes orientiert. Dem erhöhten Raumbedarf wird in der Regel durch Berücksichtigung des Richtwertes für eine um eine Person vergrößerte Bedarfsgemeinschaft Rechnung getragen.
Es ist für mich nicht ersichtlich, mit welcher Begründung der hier aufgeführte AIDS-Kranke einen Wohnraummehrbedarf zuerkannt bekommt. Deshalb habe ich weitergesucht und zum erhöhten Wohnraumbedarf Folgendes gefunden (http://www.berlin.de/lageso/behinderung/wohnen/index…):
Schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn die derzeitigen Wohnverhältnisse wegen der festgestellten Behinderungen für sie objektiv ungeeignet sind und sie deshalb eine andere oder eine eigene Wohnung benötigen, einen Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit anerkanntem besonderem Wohnbedarf.
Das ist immer noch sehr allgemein formuliert. Mich interessieren konkrete Beispiele dafür, in welchen Fällen bzw. mit welchen Begründungen das Jobcenter diesen erhöhten Wohnraumbedarf und damit eine erhöhte Mietobergrenze bewilligt.
Wie könnte man z.B. einen erhöhten Wohnraumbedarf für jemanden mit aus Wirbelsäulenproblemen resultierenden chronischen Schmerzen und großen medizinisch bedingten Sprachproblemen (also kein Rollstuhlfahrer) sowie Depressionen begründen (das oben erwähnte fiktive Beispiel mit GdB 60 und 60 Jahre alt)?
Wie begründet man den erhöhten Wohnraumbedarf bei den in der Regelung erwähnten AIDS-Kranken?
Könnte jemand ein paar zusätzliche Beispiele (außer Rollstuhlfahrer - da ist das offensichtlich) bringen, damit ich besser nachvollziehen kann, was mit diesen Regelungen gemeint ist?
Viele Grüße
Anja