Zusätzlicher Wohnraumbedarf bei Schwerbehinderung

Hallo liebe Wissenden,

angenommen, ein 60-jähriger, schwerbehinderter, arbeitsloser Mensch mit GdB 60 aus Berlin möchte innerhalb von Berlin umziehen. Ich weiß, dass es für behinderte Menschen Möglichkeiten zur Anerkennung eines erhöhten Wohnraumbedarfs gibt und entsprechend höhere Mietobergrenzen gelten. Unter http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrec… steht zudem:

Absatz 5 gilt entsprechend für chronisch Kranke (zum Beispiel AIDS-Kranke) mit der Maßgabe, dass sich die Beurteilung der Angemessenheit an der Entscheidung des Wohnungsamtes hinsichtlich des Wohnraummehrbedarfes orientiert. Dem erhöhten Raumbedarf wird in der Regel durch Berücksichtigung des Richtwertes für eine um eine Person vergrößerte Bedarfsgemeinschaft Rechnung getragen.

Es ist für mich nicht ersichtlich, mit welcher Begründung der hier aufgeführte AIDS-Kranke einen Wohnraummehrbedarf zuerkannt bekommt. Deshalb habe ich weitergesucht und zum erhöhten Wohnraumbedarf Folgendes gefunden (http://www.berlin.de/lageso/behinderung/wohnen/index…):

Schwerbehinderte Menschen erhalten, wenn die derzeitigen Wohnverhältnisse wegen der festgestellten Behinderungen für sie objektiv ungeeignet sind und sie deshalb eine andere oder eine eigene Wohnung benötigen, einen Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit anerkanntem besonderem Wohnbedarf.

Das ist immer noch sehr allgemein formuliert. Mich interessieren konkrete Beispiele dafür, in welchen Fällen bzw. mit welchen Begründungen das Jobcenter diesen erhöhten Wohnraumbedarf und damit eine erhöhte Mietobergrenze bewilligt.

Wie könnte man z.B. einen erhöhten Wohnraumbedarf für jemanden mit aus Wirbelsäulenproblemen resultierenden chronischen Schmerzen und großen medizinisch bedingten Sprachproblemen (also kein Rollstuhlfahrer) sowie Depressionen begründen (das oben erwähnte fiktive Beispiel mit GdB 60 und 60 Jahre alt)?

Wie begründet man den erhöhten Wohnraumbedarf bei den in der Regelung erwähnten AIDS-Kranken?

Könnte jemand ein paar zusätzliche Beispiele (außer Rollstuhlfahrer - da ist das offensichtlich) bringen, damit ich besser nachvollziehen kann, was mit diesen Regelungen gemeint ist?

Viele Grüße

Anja

Hallo,

hast du etwas gegen AIDS-Kranke ???..liest sich irgendwie so…

Um auf den Passus

  1. Absatz 5 gilt entsprechend für chronisch Kranke
    (zum Beispiel AIDS-Kranke)

zurück zu kommen…das „Zauberwort“ lautet Chronische
Erkrankung…was sagt uns das Lexikon dazu ???

Unter einer chronischen Erkrankung versteht man eine :langwierige,schwer oder gar nicht heilbare Krankheit…

Ab einem Grad der Behinderung von 60 % zählt man daher zu den
schwer chronisch Kranken

laut der Definition des Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen.

off-topic
Hi,

hast du etwas gegen AIDS-Kranke ???..liest sich irgendwie so…

dann scheinst Du irgendwie einen anderen Artikel gelesen zu haben als ich.

Ich finde ebenfalls, dass es sich auf den ersten Blick nicht unbedingt erschließt, wieso zum Beispiel AIDS-Kranke einen erhöhten Wohnraumbedarf haben.
Und genau das war es: ein Beispiel (das dem des fiktiven Betroffenen gegenübergestellt wurde)! Und in meinen Augen ein (zu)treffendes. Ich kann jedenfalls nirgendwo auch nur im Ansatz aus dem UP herauslesen, dass die UP in irgendeiner Form etwas gegen diese Personengruppe hätte. Im Gegenteil! Ich finde das UP sehr sachlich und wertneutral formuliert.

Wollte ich nur kurz gesagt haben.

Gruß
Jadzia

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Hallo Frank,

hast du etwas gegen AIDS-Kranke ???

wo hast du das herausgelesen?

…liest sich irgendwie

so…

Dann lies bitte mein Posting noch einmal, um den Sinn meiner Frage zu verstehen und den Kontext, in dem ich die AIDS-Erkrankung erwähne.

Um auf den Passus

  1. Absatz 5 gilt entsprechend für chronisch Kranke
    (zum Beispiel AIDS-Kranke)

zurück zu kommen…das „Zauberwort“ lautet Chronische
Erkrankung…was sagt uns das Lexikon dazu ???

Der von dir zitierte Lexikoneintrag geht leider mit keinem Wort darauf ein, warum manchen chronisch Kranken und Behinderten erhöhter Wohnraumbedarf zuerkannt wird und anderen nicht. Ich fürchte, die Klärung solcher Fragen ist grundsätzlich nicht Gegenstand von Lexikoneinträgen.

Ab einem Grad der Behinderung von 60 % zählt man daher zu den
schwer chronisch Kranken

laut der Definition des Gemeinsame Bundesausschuss der
Krankenkassen.

Danke für diese wertvolle Information, auf die ich sonst nicht gekommen wäre. Es wäre schön, wenn du in Zukunft auf die eigentlichen Anfragen antworten würdest, statt krampfhaft nach vermeintlichen Beleidigungen AIDS-Kranker zu suchen, wo es keine gibt.

Grüße

Anja

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Und wie passt das

Es ist für mich nicht ersichtlich, mit welcher Begründung der hier
aufgeführte AIDS-Kranke einen Wohnraummehrbedarf zuerkannt bekommt.
Deshalb habe ich weitergesucht und zum erhöhten Wohnraumbedarf
Folgendes gefunden

zu deiner gerade vorgenommen Bemerkung ?

Der an AIDS-Erkrankte wurde hier vom Gesetzgeber als Beispiel für eine
Chronische Erkrankung mit wenig Aussichten auf dauerhafte Heilung
gewählt.Grundsätzlich hat die Behörde im Rahmen der Einzelfallprüfung zu untersuchen,ob ein Mehrbedarf aufgrund einer chronischen Erkrankung vorliegt.Und wie der Vorposter schon richtig geschrieben hat,gilt bei einem GdB von 60% und mehr dieser Tatbestand als
von Amts wegen erfüllt.
Ansonsten gibt es aber keinen Automatismus,das Behinderte (mit weniger als 60%) oder AIDS-Kranke usw. Wohnraummehrbedarf bekommen.

Hallo Benny,

Der an AIDS-Erkrankte wurde hier vom Gesetzgeber als Beispiel
für eine
Chronische Erkrankung mit wenig Aussichten auf dauerhafte
Heilung
gewählt.Grundsätzlich hat die Behörde im Rahmen der
Einzelfallprüfung zu untersuchen,ob ein Mehrbedarf aufgrund
einer chronischen Erkrankung vorliegt.Und wie der Vorposter
schon richtig geschrieben hat,gilt bei einem GdB von 60% und
mehr dieser Tatbestand als
von Amts wegen erfüllt.

nach Recherche in zahlreichen Internetforen sieht es so aus, als würde diese Regelung in erster Linie für Rollstuhlfahrer, stark Gehbehinderte (Merkzeichen G), Blinde/stark Sehbehinderte und nur in seltenen Fällen anderen Gruppen von Behinderten (z.B. bei Dialysepatienten, die einen extra Raum benötigen, oder Pflegebedürftigen, bei denen ein großes, von allen Seiten zugängliches Bett und ein mehrere Personen umfassendes Bad benötigt wird) gelten. In den oben aufgeführten Fällen, die ich im Internet gefunden habe, ist es für mich klar ersichtlich, warum zusätzlicher Wohnraum unerlässlich ist bzw. wofür er medizinisch verwendet wird. Den meisten anderen chronisch Kranken oder Schwerbehinderten wird der zusätzliche Wohnraum bei Umzug nicht bewilligt, folglich ist der Tatbestand durch das alleinige Vorliegen einer schweren Behinderung eben nicht von Amts wegen erfüllt.

Da die Behörde aber in dem zitierten Text keine der oben beschriebenen Gruppen als Beispiel anführt, sondern sich explizit auf AIDS-Kranke bezieht, interessiert mich die Begründung, mit der für diese Personengruppen und auch für andere Personengruppen, bei denen die Notwendigkeit des zusätzlichen Wohnraums nicht sofort ersichtlich wird, der Antrag bewilligt wird. Es interessiert mich auch, inwiefern ähnliche Argumente auch für Menschen mit anderen Erkrankungen gelten könnten, ein Beispiel dafür habe ich in meinem Beitrag gebracht.

Nochmals: es geht mir nicht explizit um AIDS-Kranke, sondern ich habe dieses Beispiel aufgegriffen, da es in dem offiziellen Text als Beispiel erwähnt wurde und für mich die Begründung nicht klar ersichtlich ist (für das Amt aber anscheinend schon). Vielleicht gibt es ja vom Amt anerkannte Gründe, die auch für Betroffene mit anderen Erkrankungen gelten, bei denen sie aber glauben, dass das Amt sie für unerheblich halten würde.

Ansonsten gibt es aber keinen Automatismus,das Behinderte (mit
weniger als 60%) oder AIDS-Kranke usw. Wohnraummehrbedarf
bekommen.

Wahrscheinlich habe ich eine deiner Aussagen falsch verstanden, aber in meinen Augen widerspricht diese Aussage derjenigen, die du zuvor getätigt hast (mit „vom Amts wegen“).

Grüße

Anja

PS: Selbstverständlich wird es auch AIDS-Kranke geben, die zum Beispiel durch fortgeschrittenes Stadium der Erkrankung pflegebedürftig sind oder unter eine andere der oben aufgezählten Kategorien fallen, aber dann würde die Wohnraumbewilligung eben nicht an der Erkrankung liegen, sondern an der Pflegebedürftigkeit, und diese Menschen würden nicht mehr „nur“ zu chronisch Kranken zählen, sondern hätten auch einen Schwerbehindertenstatus, und somit wäre die explizite Erwähnung dieser Personengruppe in dem genannten Kontext nicht sinnvoll.

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Hallo,

doch doch…du hast offensichtlich was gegen AIDS-Kranke…ganz im Sinne der Russischen Führung…wenn ich mir deine Webseite
http://advita.ru/de/
so ansehe…

Aber zurück zur Ausgangsfrage…anscheinend willst du es nicht verstehen,das der Gesetzgeber hier Aids nur Beispielhaft für eine Vielzahl von chronischen Erkrankungen genannt hat,weil es nun einmal die bekannteste Krankheit ohne dauerhafte Heilungsmöglichkeit ist.
Alkoholismus wäre ein anderes Beispiel,welche ebenfalls zu den chronischen Krankheiten zählt…usw.

Es ist Sache der jeweiligen Sozialbehörde,also entweder ARGE oder Sozialamt,im Einzelfall festzustellen,ob ein Wohnraummehrbedarf besteht oder nicht.

Vielfach wird aber nicht so von den Behörden gehandelt,sondern erst einmal abgelehnt,weil das natürlich kostengünstiger für die jeweilige Kommune ist,denn die berufen sich gerne auf die

„Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private
Fürsorge (DV)“

Die aber keinesfalls Rechtswirksam sind,da solch eine Regelung nur durch Bundesgesetz möglich wäre…

Hier hilft dann nur der Klageweg…denn die Bundesregierung hat ja ausdrücklich den entsprechenden Paragraphen
„weit“ gefasst,damit jeder Einzelfall geprüft werden kann.

Hallo Frank,

doch doch…du hast offensichtlich was gegen
AIDS-Kranke…

na wenn du offensichtlich besser als ich weißt, gegen wen ich „was habe“ und gegen wen nicht, will ich dich mal nicht bei solchen Selbstgesprächen stören…

ganz im Sinne der Russischen Führung…wenn
ich mir deine Webseite
http://advita.ru/de/
so ansehe…

??? Ist meine Hilfe für eine NGO, die krebskranken Menschen hilft, ein Beweis dafür, dass ich „was gegen AIDS-Kranke habe“ ???

Und was hat ebenjene NGO mit der Führung Russlands zu tun? Glaubst du im Ernst, NGOs wären in Russland regierungsnah? Glaubst du im Ernst, der Kreml würde Organisationen unterstützen, die sich für kranke, behinderte, alte, arme oder sonstwie benachteiligte Menschen einsetzen? Dann solltest du dich lieber erst einmal über die Situation in dem Land informieren. In diesem Forum ist das wohl offtopic. Aber nur als Hinweis: dem Kreml ist es egal, ob sich eine NGO für krebskranke Menschen, für geistig Behinderte, für AIDS-Kranke, für Pflegebedürftige, für Senioren oder für Menschenrechte (Meinungsfreiheit, Rechte von Gefangenen, Homosexuellen usw.) einsetzt - der Kreml legt allen dieselben Steine in den Weg.

Aber zurück zur Ausgangsfrage…anscheinend willst du es
nicht verstehen,das der Gesetzgeber hier Aids nur Beispielhaft
für eine Vielzahl von chronischen Erkrankungen genannt
hat,weil es nun einmal die bekannteste Krankheit ohne
dauerhafte Heilungsmöglichkeit ist.
Alkoholismus wäre ein anderes Beispiel,welche ebenfalls zu den
chronischen Krankheiten zählt…usw.

Da ja nicht alle chronisch Kranke zusätzlichen Wohnraumbedarf zuerkannt bekommen, würde ich davon ausgehen, dass der Gesetzgeber ein repräsentatives Beispiel angibt, bei dem die Behörde im Normalfall den zusätzlichen Wohnraum bewilligt. Wenn der Gesetzgeber „Angewiesenheit auf eine Gehhilfe“ oder „Dialysepatienten“ geschrieben hätte, wäre das Beispiel im Kontext des Wohnraums sofort ersichtlich gewesenl, bei „AIDS“ oder „Alkoholismus“ ist die Begründung weniger ersichtlich. Deshalb frage ich ja nach weiteren weniger offensichtlichen Beispielen und deren konkreten Begründungen.

Es ist Sache der jeweiligen Sozialbehörde,also entweder ARGE
oder Sozialamt,im Einzelfall festzustellen,ob ein
Wohnraummehrbedarf besteht oder nicht.

Richtig, und genau hier hake ich nach: Ich frage nach Beispielen für vom Amt anerkannte Begründungen bei Menschen, die keinen auf den ersten Blick offensichtlichen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum haben, seien es AIDS-Kranke, Alkoholiker, Hörgeschädigte, Krebskranke, geistig Behinderte, Depressive und, und, und.

Vielfach wird aber nicht so von den Behörden gehandelt,sondern
erst einmal abgelehnt,weil das natürlich kostengünstiger für
die jeweilige Kommune ist,

… und gegen solche Ablehnungen kann man Widerspruch einlegen. Hier ist meine Frage wieder - kennt hier jemand konkrete Beispiele für Formulierungen des Widerspruchs, die erfolgreich waren?

denn die berufen sich gerne auf die

„Empfehlungen des Deutschen Verein für öffentliche und private
Fürsorge (DV)“

Die aber keinesfalls Rechtswirksam sind,da solch eine Regelung
nur durch Bundesgesetz möglich wäre…

Hier hilft dann nur der Klageweg…denn die Bundesregierung
hat ja ausdrücklich den entsprechenden Paragraphen
„weit“ gefasst,damit jeder Einzelfall geprüft werden kann.

Dazu muss man aber zuerst wissen, was man vor einer Klage unternehmen kann (z.B. wie man bestimmte Sachverhalte korrekt ins „Behördendeutsch“ übersetzt). Und nicht jeder Betroffene wird bereit (oder in der Lage) sein, den Weg der Klage zu gehen, dazu ist häufig die Hemmschwelle (und vielfach sind auch die Hürden) zu groß.

Grüße

Anja

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so pauschal nicht
Hallo,

Ab einem Grad der Behinderung von 60 % zählt man daher zu den
schwer chronisch Kranken

laut der Definition des Gemeinsame Bundesausschuss der
Krankenkassen. http://www.g-ba.de/institution/sys/faq/12/

Richtig lesen, Auszug: Dies sind Personen, die sich nachweislich wegen derselben Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung befinden und eines der folgenden Kriterien erfüllen: 1 bis 3

Ein Beinamputierter z.B., GdB (ohne %), sicher 100, benötigt keine ärztliche Dauerbehandlung. Paralympics!!!

Grß
Otto

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