Zusammenveranlagung ohne Heirat?

Siehe auch: Unterstützung bedürftiger Personen
/t/entlastung-fuer-eheaehnliches-verhaeltnis/4587014/4

=> da stehet Einkünfte und Bezüge unter 624 € / Kj…
Zählt denn nicht das Erziehungsgeld als sonstiger Bezug? Allein wenn die Mutter ca. 800 € mtl. erhalten sollte, übersteigen die Bezüge das Maximum der abziehbaren Kosten von 7.680 € für den Mann, oder? Wie sieht es dann aus?