Hallo,
angenommen ein MItglied einer GKV erhält heute ein Schreiben in welchem er gebeten wird, die erste fällige Zahlung zum 6.04.10 in Höhe von 37,50€ an die KK zu überweisen und ebenfalls für die Monate Jan bis März eine Einmalzahlung in Höhe von 112,50€ zu überweisen.
Entspricht das den gültigen Gesetzen?
Ich habe in Erinnerung, dass eine Beitragserhöhung rechtzeitig angekündigt werden muss, was ja hier für die Monate Jan-März eindeutig nicht der Fall ist.Da dies das erste Schreiben der Krankenkasse war!
Ist das Mitglied dazu verpflichtet, diesen Beitrag zu zahlen?
Wäre dankbar für Antworten
Gruß