Zuschüsse und Unterstützung vom Staat?

Hallo, ich habe da ein paar fragen über finanzielle Unterstützung vom Staat.

Ich verdiene netto ca. 800€,habe ein Auto und eine Wohnung,ich möchte nichts von beiden aufgeben und wollte fragen ob ich möglichkeiten habe das ich finanziell Unterstützung bekomme.

Auf mein Auto bin ich wegen meiner Arbeit drauf angewiesen.

Einen Wohngeldantrag habe ich schon gestellt und bekomme jetzt monatlich 18€ Wohngeld Unterstützung,nicht viel,aber wenigstens etwas!

Hinzu kommt noch das mein Freund mit dem ich zusammen wohne zur zeit Zivi ist und danach erst mal Arbeitssuchen…

Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen!

Danke im vorraus!

Hallo Michi

Hallo, ich habe da ein paar fragen über finanzielle
Unterstützung vom Staat.

als 1. solltest du paar €s für die Modrechnung wegen Nichteinhaltung der FAQ:1129 zuücklegen

Ich verdiene netto ca. 800€,habe ein Auto und eine Wohnung,ich
möchte nichts von beiden aufgeben und wollte fragen ob ich
möglichkeiten habe das ich finanziell Unterstützung bekomme.

Auf mein Auto bin ich wegen meiner Arbeit drauf angewiesen.

Einen Wohngeldantrag habe ich schon gestellt und bekomme jetzt
monatlich 18€ Wohngeld Unterstützung,nicht viel,aber
wenigstens etwas!

Hinzu kommt noch das mein Freund mit dem ich zusammen wohne
zur zeit Zivi ist und danach erst mal Arbeitssuchen…

Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen!

Ein Hartz IV Single bekommt 347€s + Miete, wenn der Freund nicht mehr Zivi ist und sonst nix bekommt könnte man evtl. aufstockend HartzIV beantragen. Ansonsten bliebe nur: Sich einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob suchen

LG
Mikesch

Danke im vorraus!

Hallo

Es schadet nie, einfach mal einen Antrag als Bedarfsgemeinschaft auf ergänzendes ALG II zu stellen. Das gesamte Einkommen wird dann natürlich berücksichtigt, wenn der Lebensgefährte zur Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html) zählt. Gemäß § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst.b SGB II gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft die Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft leben. Mit dem Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft knüpft der Gesetzgeber an § 193 Abs 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und an § 122 des früheren Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) an. Das Bundessozialgericht definiert den Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft im Wesentlichen als eine Lebensgemeinschaft, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner für einander begründet. Entscheidend dabei ist zur Abgrenzung von übrigen Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaften, ob unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles eine ehetypische Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht.

Dem Einkommen/Vermögen wird der Bedarf unter Berücksichtigung von verschiedenen Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Unterhaltspflichten) gegenüber gestellt, und die Differenz ergibt dann einen Anspruch oder eben nicht. Derzeit vorhandenes Vermögen sollte vor Antragsstellung zum Beispiel zur Schuldentilgung genutzt werden.

Gruß,
LeoLo

MOD: Ursprungsthread ist okay, aber…

als 1. solltest du paar €s für die Modrechnung wegen
Nichteinhaltung der FAQ:1129 zuücklegen

… ich verweise hier mal auf meine Meinung bei einer ähnlichen Fragestellung: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Dies mag auch hier so gelten!

Gruß
MOD Liza

Hallo Liza

der Kater fällt langsam vom Glauben ab:wink: oder gibts noch ne 2. 1129 die ich übersehen hab? Im Ursprungsthread gehts ja wohl klar um einen Einzelfall mit den ziemlich persönlichen konkreten Fakten und Zahlen

LG
Der Kater

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MOD: Gegenwiderspruch
Hallo Kater :wink:

der Kater fällt langsam vom Glauben ab:wink: oder gibts noch ne 2.
1129 die ich übersehen hab? Im Ursprungsthread gehts ja wohl
klar um einen Einzelfall mit den ziemlich persönlichen
konkreten Fakten und Zahlen

Aber nur, weil es sich um einen konkreten Einzelfall handelt, muss es ja nicht unbedingt um eine Rechtsfrage handeln.
Und ich habe kein Problem damit, wenn jemand fragt: „Das und das ist meine Situation; gebt mir Tipps, was ich nun tun kann!“
Das kann auf Rechtsberatung hinausführen, muss es aber nicht. (Siehe hierzu meine Ausführungen in dem Link (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv….))

Zwar gebe ich zu, dass es auch andere Fragen gibt (weiß grade kein konkretes Beispiel) - wahrscheinlich sogar die überwiegende Menge - die nicht konkret nach Rechtsberatung rufen, es aber in 90% der Fälle (Antworten) darauf hinauslaufen wird, dass genau diese (notwendigerweise) gegeben wird/gegeben werden muss, um die Frage adäquat zu beantworten. (Diese Fragen werden selbstversändlich gelöscht!)

Dies ist hier meiner Meinung nach nicht notwendigerweise der Fall. (Und für den Fall, dass der Ursprungsposter dann doch konkrete Rechtsfragen hat, habe ich auch eine Ansage in meinem verlinkten Artikel gemacht (die natürlich auch für Antworter gilt, die versucht sind, die FAQ:1129 zu missachten; so viel Transferleistung kann ich ja wohl erwarten…).)

Und als jemand, der 1. schon länger als MOD tätig ist und 2. - meiner Meinung nach - beruflich bedingt das richtige Hintergrundwissen hat, um beurteilen zu können, ob es sich nun um Kategorie I oder II handelt, nehme ich mir auch mal die Freiheit, so einen konkreten Einzelfall stehenzulassen.

Nebenbei bemerkt: Das was jetzt erst das 2. Mal, dass ich mich bei so einem „Grenzfall“ (grenzwertig - das gebe ich zu!) gegen das Löschen wg. FAQ:1129 entschieden habe - und das meiner Meinung nach begründet (s. Link)! Da fällst Du gleich vom Glauben ab?? An wen oder was? An die FAQ, an mich, an die Gerechtigkeit? :wink:

Ich hoffe, Du kannst meine Argumente nachvollziehen. Wenn nicht, bitte ich Dich (oder wer auch immer nicht mit meiner Entscheidung einverstanden ist), per Mail mit mir weiterzudiskutieren, weil das eindeutig off-topic ist 8-).

Gruß
MOD Liza