Zuschuss/ Förderung Existenzgründung

Hallo,

war heute bei der Agentur für Arbeit. Dort wurde mir gleich gesagt das ich keine Zuschüsse oder Förderungen von denen bekommen werde. Da sich die Gesetzeslage seit diesem Jahr geändert haben soll und sie nicht mehr bei jeden einem Gründungszuschuss genehmigen können.
Weiss jemand etwas darüber oder welche Möglichkeiten ich noch hätte Förderungen zu erhalten?

Danke im voraus…

Maue Aussichten, leider :frowning:
Hallo,

ohne eine Rechtsberatung geben zu wollen: Ich kenne die Reformen nicht en detail, aber ich meine, dass der GZ zu einer Kann-Leistung wurde. Das impliziert zwar, dass man keinen Anspruch mehr auf eine Förderung hat (den man vorher aber auch nicht hatte), aber zumindestens denke ich, dass die Agentur die Bewilligung erstmal prüfen sollte, bevor sie solche Aussagen trifft.

Vermutlich hat deine zuständige Agentur ihr Budget schon ausgegeben und keine Mittel mehr? Zumindest geht in Berlin schon seit Jahren das Gerücht, dass man aus diesem Grund meist am Ende des Jahres kaum noch Chancen hat, eine Weiterbildungsmaßnahme bewilligt zu bekommen.

Ich würde dir raten, dich mal bei einer Existenzgründungsberatung vorzustellen. Oft ist das Erstgespräch kostenlos oder zumindest sehr günstig. Dort wird man einige Erfahrungen mit der aktuellen Situation haben.

Allerdings weiß ich aus einigermaßen sicherer Quelle, dass die Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit der Reform von 2011 um 93% zurückgegangen sein sollen. Ob das für Deutschland oder nur einen bestimmten Ortsteil gilt, kann ich allerdings nicht sagen.

Viele Grüße
sgw

[MODJadzia] Hinweis wg. GZ (Brettwahl) + FAQ:1129
Hallo!

aber ich meine, dass der GZ zu einer Kann-Leistung wurde. Das impliziert zwar, dass man keinen Anspruch mehr auf eine Förderung hat (den man vorher aber auch nicht hatte), aber zumindestens denke ich, dass die Agentur die Bewilligung erstmal prüfen sollte, bevor sie solche Aussagen trifft.

Das ist im Großen und Ganzen korrekt! Deswegen meine Bitte an UP Lena3010 :

Solltest Du (z. B. aufgrund dieser Information von schwarzgrauweiss) nun doch auch noch Fragen speziell zum Gründungszuschuss (GZ) haben (egal, um was genau es dabei geht), dann stelle diese bitte 1. stattdessen im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ und 2. unbedingt unter Beachtung von FAQ:1129 (bzw. der Vorschaltseite)!

Vielen Dank!

MfG
MOD Jadzia

Guten Tag,
aus der Sicht eines Gründungsberaters kann ich dazu Folgendes sagen:

  1. In der Tat versuchen die Arbeitsagenturen Geld zu sparen und potenzielle Gründer abzuweisen. Der ehemalige „Anspruch“ auf einen Gründungszuschuss ist einer „Ermessensentscheidung“ gewichen. Dennoch ist der Gründungszuschuss (GZ) eine Maßnahme, die Anwendung findet. Die Grundlagen sind die gleichen geblieben:

i) ein tragfähiges und finanzierbares Geschäftskonzept
ii) ein geeigneter und qualifizierter Gründer

Ist Beides durch einen Businessplan plausibel und realistisch belegt, kann der GZ nur verwehrt werden, wenn eine Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis die Zahlungen der Sozialleistung ALG1 bzw. GZ schneller beendet als die prognostizierten Gewinne aus der Selbständigkeit. Deshalb lautet die Empfehlung:

i) Antrag auf Gründungszuschuss in jedem Fall stellen.
ii) Realistischen und plausiblen Businessplan erarbeiten.
iii) Bei Ablehnung des GZ-Antrages Widerspruch einlegen und Begründung verlangen.

  1. Weitere Informationen zu möglichen Förderungen gibt es u.a. auf den Seiten

i) des BMWi
ii) der KfW
iii) www.foerderdatenbank.de

und bei allen Existenzgründerberatern.

  1. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
    Eine mangelhafte Gründereignung leiten manche Arbeitsagenturen schon aus dem Umstand ab, dass sich potenzielle Gründer von der lapidaren Aussage „Sie bekommen eh nix.“ abschrecken lassen. Und damit haben sie auch recht!