Hallo zusammen,
seit wann darf die Behörde, die einen Zwangsgeldbescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch einfach entscheiden? Wo ist das geregelt?
Vielen Dank für Antworten.
Schöne Grüße mki
Hallo zusammen,
seit wann darf die Behörde, die einen Zwangsgeldbescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch einfach entscheiden? Wo ist das geregelt?
Vielen Dank für Antworten.
Schöne Grüße mki
Hallo,
das micht Sinn, denn die Behörde soll die Möglichkeit haben, im Rahmen des Widerspruchs zu prüfen, ob die Behörde selber einen Fehler gemacht hat (aber Behörden und Beamten machen keine Fehler).
Wenn der Widerspruch abgelehnt wurde, ergibt sich aus dem Ablehnungsbescheid die weiteren rechtlichen Möglichkeiten des Beschwerdeführers, sofern eine weitere rechtliche Möglichkeit gegeben wird.
lG
Wer für den Widerspruch zuständig ist, steht in den jeweiligen Gesetzen.
In NRW sind z.B. die Gemeinden ist selbstverwaltungsaufgaben das selbst - sonst die Aufsichtsbehörde.
(abgesehen davon, dass der Widerspruch in der Sache meist abgeschafft ist)
Hi!
seit wann darf die Behörde, die einen Zwangsgeldbescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch einfach entscheiden?
Schon immer! Ist bei deutschen Behörden Usus.
Gruß
Jadzia