Hallo,
Eine Gebühr ist eine Geldleistung, die als Gegenleistung für das Inanspruchnahmen der öffentlichen Verwaltung erhoben wird. Ein Verein kann also keine Gebühren erheben. Wofür auch immer.
Ich habe eine Vermutung, was Du meinst (falls ich falsch liege, darfst Du mich gerne berichtigen):
Ein Verein veranstaltet ein Ereignis auf öffentlichem Grund. Für das Betreten des Ereignisses verlangt er Eintritt. Jemand möchte den öffentlichen Grund betreten, vielleicht um über ihn einen anderen Fußweg abzukürzen. Die vom Veranstalter bestellten Sicherungskräfte verweigern diesem Jemand den Zugang/ den Durchgang. Und jetzt will dieser Jemand den Zugang gerichtlich erstreiten?!
Man müsste sich den Mietvertrag der Vereins für das Gelände kennen. Vielleicht müsste man auch den Grund kennen, der das Recht des Veranstalters übersteigt.
Praktisches Beispiel: in Berlin fand gerade das Classic Open Air statt - eine Konzertserie. Dafür wird seit 26 Jahren der Gendarmenmarkt mitten im Zentrum großflächig abgesperrt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Gericht den Veranstalter dazu verpflichten würde, einen Fußgänger durch das Gelände zu lassen, nur damit der den Fußweg zum Regent-Hotel abkürzen kann.
Also: welches Interesse der Person aus Deiner Schilderung könnte das Hausrecht des Veranstalters überwiegen?
Grüße
Pierre
P.S.: ich weiß, dass Du nur nach dem Gerichtsurteil suchst, und dass meine Gegenfragen Dir bei der Lösung Deines Anliegens nicht offensichtlich helfen können. Vielleicht aber doch, wenn man einen gewichtigen Grund kennen würde…
P.P.S.: wir haben in Deutschland keine Präzedenzfall-Gerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass sich ein Richter nicht an ein anderes Urteil in ähnlicher Sache halten muss. In Deutschland haben wir formal die richterliche Freiheit. Zwei Richter in sehr ähnlichen Fällen können also diametrale Urteile fällen.