Zuverdienst zur EU-Rente, danach ALG-I-Anspruch

Hallo Herr Herborn,

ich bin 09/09 rückwirkend ab 01/09 unbefristet voll EU-berentet worden. Bis Ende 03/10 habe ich meine alte Arbeitsstelle noch ausgeübt, somit hatte ich einen Zuverdienst zur vollen Rente und die Rente nur als 3/4-Rente erhalten. Ab 04/10 bin ich arbeitslos. Ich habe stets weiterhin in die Alo-.Versicherung eingezahlt, da mir die DRV die Auskunft gab, das dies eine Sozialversicherung sei und ich somit dazu verpflichtet sei. Nun meint die Agentur für Arbeit, ich hätte weder das Recht, mich arbeitslos zu melden, noch einen Anspruch auf ALG i, obwohl ich im Vorfeld mehrere Jahre (ohne Unterbrechung durch KG) gearbeitet habe.

Ich muss doch nicht für eine Versicherung bezahlen, die ich gar nicht in Anspruch nehmen kann?!

Viele Grüße

RF

sorry aber da mich ich als leihe einfach passen
gruss
david

Hallo Bogufinchen,
ich bin nicht Herr Herborn. Anfrage falsche? Falls nicht:
Wenn man Rente bekommt, bekommt man kein ALG I. Die Beiträge zum ALG zahlt man jedoch ja nicht nur für’s ALG I, sondern auch ALG II und zur Grundsicherung, früher Sozialhilfe.
Sollte mna also nicht mit der Rente auskommen, kann man zusätzlich Hartz IV oder Grundsicherung beantragen. Grundsicherung wird allerdings nur gewährt, wenn man eine unbefristete EU-Rente beansprucht. Wenn nicht, bleibt nur der Gang zur Arge.

Hallo Herr Herborn,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, aber der VDK Deutschland kann dir da vieleicht Unterstützung geben.

Viele Grüsse

Hallo,
ich bin zwar nicht der angeschriebene Herr Herborn, aber dennoch:
Wer eine 100%-ige EU-Rente bezieht, hat keinen Anspruch bei der ARGE. Eine EU-Rente (=Erwerbsunfähigkeitsrente)setzt logischerweise Erwerbsunfähigkeit voraus. Und ein 100 % Erwerbsunfähiger gilt arbeitsrechtlich als nicht vermittelbar, bzw. steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Man kann schließlich nicht die EU-Rente kassieren und noch zusätzlich ALG I oder ALG II.
Viele Grüße … siebengebirgler

Hallo!

Leider kann Deine Frage nicht beantwortet werden, weil Du Dich nicht an FAQ:1129 gehalten hast.

Bevor Du Deinen Artikel geschrieben hast, konntest Du folgenden Hinweis lesen:
"Beim Verfassen der Anfrage beachte folgende Grundsätze :
– […]
– Beachte unseren FAQ-Eintrag Fragen zu Steuern oder Recht (Link öffnet im neuen Fenster).
"
Wärest Du diesem Link gefolgt, hättest Du o. g. FAQ:1129 zu lesen bekommen, die eben nicht nur in den einschlägigen Brettern gilt, sondern auch bei der Expertenanfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Jadzia Dax

P. S.: Du kannst Deine Anfrage auch gerne im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ stellen, sofern Du FAQ:1129 beachtest!

Vielen Dank für den Hinweis, ich bin sozusagen ein Neuling in einem solchen Forum, ich muss noch viel lernen.

Ich kann da leider nicht weiterhelfen. Ein Anwalt (Arbeitsrecht) oder auch der VDK können da sicher gut beraten.

Bitte anwaltschaftlich nachfragen.

hallo
der herr herborn bin ich nicht

aber zu deiner frage.

natürlich kann jeder in jede versichrung einzahlen ob er was dafür bekommt ist ne andere frage.

es stellt sich mir die frage wer hat dir gesgt das du in die arbeitslosenversichrung einzahlen musst.

wenn das eine aussage der agentur für arbeit war kannst du dagegen klagen.

klage falsche beratung.

auch wenn du kein alg I bekommen solltest könntest du versuchen dein eingezahlten beiträge zurüch zu bekommen

gruss hasan

Hallo,

damit kenne ich mich leider gar nicht aus.
Gruß,DC

Die Alo-Versicher wurde automatisch weiter vom Lohn abgezogen. Damals wusste ich nicht, dass ich keinen Anspruch auf ALG I habe. Inzwischen habe ich auf der Website der DRV ein Formular gefunden, mit dem man die Beiträge für zu unrecht gezahlte Sozi-Versicherungsbeiträge zurückfordern kann. Schade, dass weder MA von DRV noch MA der Agentur für Arbeit sich damit auskennen.

Danke allen, die geantwortet haben!

Viele Grüße

Bogufinchen

Hallo,

ich bin zwar nicht Herr Herborn, hoffe aber ich kann ihnen trotzdem weiterhelfen.
Ich würde dazu raten mal bei der Rentenberatung nachzufragen, wie die das sehen, die müssten eigentlich Auskunft geben können.
Ich kenne mich leider nicht genau in diesem Gebiet aus.
MfG

Hallo,

ich bin zwar nicht Herr Herborn, hoffe aber ich kann ihnen trotzdem weiterhelfen.
Ich würde dazu raten mal bei der Rentenberatung nachzufragen, wie die das sehen, die müssten eigentlich Auskunft geben können.
Ich kenne mich leider nicht genau in diesem Gebiet aus.
MfG.

Eu-Rente heißt doch Erwerbsunfähigkeitsrente. Wie kann man diese bewilligt bekommen, und auch noch 100%, wenn man noch einer Erwerbstätigkeit nachgeht?

Sozialversicherungspflichtig ist, und dazu zählt auch die Arbeitslosenversicherung, jeder Arbeitnehmer . Diejenigen, die bis zur Rente arbeiten dürfen/müssen haben auch keinen Anspruch auf eventuelle Auszahlung der geleisteten Beiträge.

Die Agentur ist im Recht. Anspruch auf AlG hat nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Mit 100% Erwerbsunfähigkeit wird das sicher ausgeschlossen.

Gruß Caro

entschuldige aber da weiss ich auch nicht 100% bescheid
mfg