Ist folgendes Szenario möglich: Ein männlicher ausländischer Staatsangehöriger heiratet eine weibliche Person mit Aufenthaltserlaubnis in der BRD und kommt, unter der Möglichkeit der Familienzusammenführung, nach Deutschland. Er übt dort 12 Monate eine reguläre Arbeitstätigkeit aus (bzw. kann eine solche belegen), meldet sich dann als arbeitslos und beantragt Hartz4 für sich, seine Frau und evtl. bereits vorhandenen Nachwuchs. Die Auflagen bezüglich der eigenen Bemühung um einen neuen Arbeitsplatz sowie der Annahme durch die zuständige Behörde angebotener Arbeit, kann er in der Folge erfolgreich umschiffen. Kann der Betreffende bis an sein Lebensende für sich und seine Familie Hartz4 plus Nebenleistungen beziehen?
[MOD] Artikel bis zur Beantwortung von Nachfragen…
… (per E-Mail) abgeschlossen.