verlorene Sätze und unordentliche Ordnung
Ist sicher interessant, aber das Problem ist ja eben, dass in
diese Sache in der Geschäftordnung nicht geregelt ist. Wichtig
erscheint mir aber folgende §47(1):
Während einer Sitzung entscheidet der Präsident
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der
Geschäftsordnung dieser Sitzung.
Genau. Wie oft hast Du von diesem Satz in den letzten Tagen hier im Forum oder in der Presse gehört?
Nächster spannender Punkt aus §30 (1) S. 2.: „Auch in allen anderen Fällen, in denen eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, muss die Abstimmung eindeutig ergeben, ob der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen die Zustimmung erteilt.“
Dummerweise ist der problematisch keiner von den „anderen“ gewesen. Bei den „anderen“ steht aber, daß die Abstimmungsfragen so zu fassen sind, daß sich aus der Abstimmung zweifelsfrei ergibt, ob der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen zugestimmt hat. Also eine völlig andere Sache.
Mit anderen Worten: Die Geschäftsordnung ist totaler Schrott und regelt eine objektiv wichtige Sache nicht. Herzlichen Glückwunsch.
Nun ist Wowereit ja nicht blöd, ahnte das Drama und hat sich am Vorabend der Abstimmung mit der Bundesratsverwaltung abgestimmt und sich seine Vorgehensweise absegnen bzw. empfehlen lassen.
Dummerweise scheint er da was nicht ganz mitbekommen zu haben:
Berlin (dpa) - Der Direktor des Bundesrates, Georg-Bernd Oschatz, hält das Vorgehen von Bundesratspräsident Klaus Wowereit bei der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz für nicht verfassungsgemäß. Wowereit habe einen entscheidenden Halbsatz in seinem Vermerk an ihn weggelassen, sagte Oschatz der dpa. Er müsse klarstellen, dass Herr Wowereit sich nicht auf ihn berufen könne. Wowereit hatte zuvor betont, er habe sich bei der Abstimmung exakt an einen vom Bundesratsdirektor verfassten Vermerk gehalten Veröffentlicht von RZ-Online am 25.03.2002 11:24
Das sieht Wowereit jedoch anders:
Berlin (dpa) - Bundesratspräsident Klaus Wowereit hat die Kritik des Bundesratsdirektors Georg-Berndt Oschatz an seinem Verhalten bei der Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz zurückgewiesen. Es gebe keinen Widerspruch zwischen ihm und dem Vermerk der Bundesratsverwaltung, sagte Wowereit der dpa. (…)Veröffentlicht von RZ-Online am 25.03.2002 13:57
Es bleibt spannend.
Gruß
Christian