Zwangs-Versicherung Berufsgenossenschaft

Guten Morgen,
folgendes Problem:

  • Freiberuflerin hat einen Angestellten, Verdienst 420 E, Gleitzone
  • auf der Jahresmeldung für die Krankenversicherung taucht auf einmal ein Feld für Unfallversicherung auf, das ausgefüllt werden muss
  • der Versicherungsträger ist (wohl zwangsweise) eine Berufsgenossenschaft
  • diese meint, dass der Angestellte schon immer hätte bei ihr unfallversichert sein hätte müssen
    Ist das richtig? Müssen die Beiträge für die vergangen Jahre nachbezahlt werden? Gibt es Alternativen?
    Vielen Dank
    Tina

Beschäftigte waren schon immer und zu jeder Zeit bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu unserem Sozialversicherungssystem dazu wie Arbeitslosenversicherung, Krankenkasse und Rentenversicherung. Es gibt keine Ausnahmen und keine anderen privaten Versicherungen, die das ersetzen.

Und wer das nicht weiss, sollte sich das mit seiner Selbständigkeit noch mal wirklich überlegen. Es scheint da doch sehr große Wissenslücken zu geben.

  • der Versicherungsträger ist (wohl zwangsweise) eine Berufsgenossenschaft

So ist es.

  • diese meint, dass der Angestellte schon immer hätte bei ihr unfallversichert sein hätte müssen

So ist es.

Ist das richtig?

Ja.

Müssen die Beiträge für die vergangen Jahre nachbezahlt werden?

Ja.

Gibt es Alternativen?

Sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse, also Lohn 400 € statt 420 €.

Guten Morgen,

die Angestellte „hätte nicht sein müssen“, sondern war kraft Gesetzes (§ 2 SGB VII) von Arbeitsbeginn an unfallversichert. Versicherungsträger ist nach § 114 die Berufsgenossenschaft. Beitragspflichtig sind nach § 150 die Arbeitgeber.

Wie lange zurückwirkend Beiträge erhoben werden, bin ich jetzt zu faul, herauszusuchen. Aber tendenziell würde ich sagen, dass die Mehrzahl der Arbeitgeber, die ihren Pflichten nachkommen, nicht schlechter gestellt werden darf als die Minderheit, die all die Jahre nichts bezahlt hat, denn die Beitragszahler haften für diese Minderheit mit. Also würde ich sagen: Ja, rückwirkend für die ganze Zeit der Beschäftigung. Und dabei hat die Arbeitgeberin noch Glück, dass man ihr keine Absicht unterstellt…

Gruß
smalbop

Wie lange zurückwirkend Beiträge erhoben werden, bin ich jetzt
zu faul, herauszusuchen.

Es sind vier Jahre ( 25 SGB IV ) wobei die BG ihre Beiträge nachträglich für das abgelaufene Kalenderjahr erhebt.

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Hallo Nordlicht.

es gibt keine sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnisse in der gesetzlichen Unfallversicherung. Jeder Arbeitnehmer ist unabhängig der Höge seines Gehaltes der Berufsgenossenschaft zu melden !!!

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Schlecht geschlafen? Auf einen Sieg Deutschlands getippt? Mit dem Wetter ein Problem? Oder sonst einfach auch „so drauf“?

Ich seh bei der Frage keinen Grund, die üblichen Höflichkeitsformel wegzulassen oder sonstige bissigen Nebenmerkungen zu machen. Wenn alle alles wüssten, dann gäbe es solche Foren nicht und dann würde Dir eine wichtige Plattform zur Selbstdarstellung fehlen.

Danke an alle, die einfach so geantwortet haben, ohne Seitentritte.

Tina

Hallo Martin,

es gibt keine sozialversicherungsfreien
Beschäftigungsverhältnisse in der gesetzlichen
Unfallversicherung. Jeder Arbeitnehmer ist unabhängig der Höge
seines Gehaltes der Berufsgenossenschaft zu melden !!!

Danke für die „Nachhilfe“, es war mir neu, dass Mini-Jobber bei der BG angemeldet werden müssen.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

ist aber wirklich so. Ich habe damit täglich zu tun :smile:))

Viele Grüße aus Hamburg

Achtung
Die BG neigt nach meiner Erfahrung dazu, Dich in eine höhere Gefahrenklasse einzustufen, als sinnvoll wäre. Prüfe das unbedingt, und lege gegen den ersten Bescheid Widerspruch ein.

Und:
Ja, natürlich gilt BG- Zwang ab dem ersten Angestellten (und wenn dieser nur 1€ Brutto verdient).

Quark mit Sosse?!?
Hoi.

Die BG - wer ist das Bitte? Noch gibt es 11 BGen.

Und dann neigt die BG zur falschen Einstufung…tja, da habe ich andere Erfahrungen gemacht.

ABER: bei nur ca. 5040 Euro Jahresarbeitsentgelt kommt man schnell zum Mindestbeitrag - und da ist dann die Gefahrklasse/Einstufung egal.

Ciao
Garrett

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ABER: bei nur ca. 5040 Euro Jahresarbeitsentgelt kommt man
schnell zum Mindestbeitrag - und da ist dann die
Gefahrklasse/Einstufung egal.

Das mag für die derzeitige Situation gelten. Wenn irgendwann mal mehr Angestellte dazukommen, welche richtig Geld verdienen, ist eine falsche Einstufung teuer. Die läßt sich dann ggf. auch nicht mehr ändern (Widerspruchsfrist zum Bescheid längst abgelaufen).

Manchmal macht es Sinn, etwas weiter zu denken…

Ciao
Garrett

Erdbeerzunge

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Hallo,
hier eine Zentralnummer der gesetzlichen Unfallversicherung:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/0__Home/n…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/0 Home/news/09 08 03 uv.html)

Das kann die Suche nach der zuständigen Berufsgenossenschaft erleichtern.

Gruß
RHW

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Hoi.

Doch, die Einstufung kann auch später noch geändert werden. Sicherlich mit etwas Schreibkram verbunden, aber schon öfter geschehen.

Nur als kurze Wegbeschreibung: §160 Abs.2 Nr.2 SGB VII i.V.m. §44 Abs.2 SGB X.

Natürlich ist es am Besten gleich von Anfang an die richtige Einstufung zu haben - aber der pauschale Vorwurf passt (mir) eben nicht.

Auch Unternehmen entwickeln sich und durch den Markt kann es zu Tätigkeitsverlagerungen oder Schwerpunktveränderungen kommen, die mensch nicht vorhersehen konnte.
Wenn ich alleine an die Wach- und Sicherheitsfirmen denke - die machen mittelerweile alles was Geld bringt: Callcenter, Facilitymanagement, Bankendienstleistungen etc.
Solchen Entwicklungen kann die Einstufung immer angepasst werden. Aber da sind wir schon leicht off-topic…

Ciao
Garrett

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Danke für die „Nachhilfe“, es war mir neu, dass Mini-Jobber
bei der BG angemeldet werden müssen.

Gruß

Nordlicht

Nur zur Klarstellung:
Die Minijobber werden mit Stundenzahl und ihrem Lohn im Kalenderjahr in der Jahresmeldung aufgeführt. Sie werden nicht namentlich gemeldet.
Bezahlt werden muss aber für alle - wäre ja ziemlich daneben wenn ausgerechnet diese Gruppe bei einem Unfall nicht versichert wäre.

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Achtung! FAQ:1129 gilt auch für Antworten!
Hi!

Die BG neigt nach meiner Erfahrung dazu, Dich in eine höhere Gefahrenklasse einzustufen, als sinnvoll wäre.

Zitat Vorschaltseite: „_ antworte nicht in der Du-Form _“! Somit hast Du FAQ:1129 missachtet und müsstest eigentlich gelöscht werden (und das, wo sich ein UP ausnahmsweise mal an FAQ:1129 gehalten hat…).

Gruß
Jadzia

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