Zwangssicherungshypothek

Ich habe eine generelle Frage. Wie kann eine Zwangssicherungshypothek am schnellsten ohne Aufgebot nach §1170 BGB (Gläubiger verstorben) gelöscht werden.

Ich habe eine generelle Frage. Wie kann eine
Zwangssicherungshypothek am schnellsten ohne Aufgebot nach
§1170 BGB (Gläubiger verstorben) gelöscht werden.

Wenn noch keine löschungsföhige Quittung vorliegt…

…indem die Erben des Gläubigers die Löschung bewilligen und der Eigentümer des Grundstückes den Löschumgsantrag stellt. Die Bewilligung und der Löschungsantrag (in diesem ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers auszulegen) bedürfen der notariellen Form. (§§ 876, 1183 BGB, 27 GBO).

ml.

Nachdem die Zwangssicherungshypothek im Grundbuch gelöscht wird, sieht sie gestrichen aus. Sie wird nicht aus dem Grundbuch ausgetragen sondern steht immer noch im Grundbuch durchgestrichen aus.

Handelt es sich bei der Immobilie um eine ETW oder ein Einfamilienhaus,oder Zweifamilienhaus?

Es gibt eine Möglichkeit wie eine gestrichene gelöschte Zwangssicherungshypothek auch komplett aus dem Grundbuch gelöscht werden kann.

Es gibt eine Möglichkeit wie eine gestrichene gelöschte
Zwangssicherungshypothek auch komplett aus dem Grundbuch
gelöscht werden kann.

Hallo,

warum sollte das den relevant sein?
Gelöscht ist gelöscht. Oder meinst du es wirft ein falsches Licht auf den Eigentümer wenn eine weitere Belastung eingetragen werden soll wenn zu dessen Lasten schon mal eine ZwaSi eingetragen war?

ml.

Wenn eine Sicherungshypothek oder andere Einträge gelöscht sind im Grundbuch sind diese ja nicht gelöscht sondern gerötet, sprich durchgestrichen.
Hierbei ist eine spätere Vorlage bei Banken negativ, da man sieht, es war was in der Vergangenheit.
Sinnvoll ist zu prüfen, ob es ein 2 Familien oder MFH ist.
Denn dann kann man mittels Teilung in mehrere ETW oder auch Rückgängig der Teilungserklärung wieder ein neues Grundbuch anlegen.
Nach Anlage neues Grundbuch ist dann das gestrichene Recht auch wirklich draussen.

Wenn eine Sicherungshypothek oder andere Einträge gelöscht
sind im Grundbuch sind diese ja nicht gelöscht sondern
gerötet, sprich durchgestrichen.

Jetzt hab ich aber was gelernt.

Sinnvoll ist zu prüfen, ob es ein 2 Familien oder MFH ist.
Denn dann kann man mittels Teilung in mehrere ETW oder auch
Rückgängig der Teilungserklärung wieder ein neues Grundbuch
anlegen.

Soweit so klar, aber wer nimmt in der Realität denn so etwas auf sich und begründet WEG oder hebt dies wieder auf nur das der Sichtvermerk zu einer materiell erloschenen Belastung auch gänzlich verschwunden ist. Das ist doch eher eine Utopie die mir in meiner beruflichen Praxis noch nie untergekommen ist…

ml.

Das ist eine Möglichkeit wie man einen gestrichenen Eintrag im Grundbuch gänzlich löschen kann. Nicht mehr und nicht weniger.