Zwangsstillegung eines KFZ

Hallo zusammen. Mir wurde ein Fahrzeug zwangsweise still gelegt.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe weder eine Rechnung, noch eine Mahnung von der Versicherung erhalten. Bitte nicht auf die Idee kommen, das es eine Ausrede ist, nein, wirklich keine Post erhalten.
…Ich habe Probleme mit Post, die von „Brief und mehr“ zugestellt wird. Das nicht nur ich, sondern unsere gesamte Straße. Kann man nachweisen.

Ich bekam Post von der Zulassungsstelle bzgl. de Zwangsstillegung und habe dann, aufgrund des Zeitraumes, den Beitrag aus der „„alten Rechnung““ überwiesen. Die neue kannte ich ja nicht.
Die Versicherung hat der Zulassungsstelle eine EVB gesendet. Nun erhalte ich die Kosten der Behörde aufs Auge gedrückt.
Hätte die Versicherung mich nicht vorher anschreiben müssen das die die Zwangsstillegung beantragen werden? Meine Meinung ist, das es per „eingeschriebener Brief“ sein müsste. Oder täusche ich mich da?

Eine Schande, dass Behörden und Firmen mit einem Unternehmen wie „Brief und mehr“ zusammenarbeiten, wenn man sich deren Rezensionen durchliest.

…wir haben den Zusteller schon mal darauf angesprochen, der zeigte uns lediglich den Stinkefinger.
Mein, aber auch Briefkästen von Nachbarn, werden als „„Sammelbriefkästen““ genutzt. Es landet dann ALLES was in der Straße zu verteilen ist in einem Briefkasten. Brief und mehr reagiert auf Beschwerden erst gar nicht.

Werdet Ihr parallel auch noch durch die Deutsche Bundespost beliefert? Bei uns war das der Fall mit der Maximail/SHP (Südhessen Post GmbH).

Sieh es doch mal aus Sicht der Versicherung: jeder weiß wann seine Kfz-Versicherung fällig ist. Du bist dafür verantwortlich, dass Dir Deine Briefpost zugestellt werden kann. Außerdem ist man als Kfz-Halter, soweit ich weiß, für die Versicherung bringschuldig.
Für die ist das einfach eine Kostenfrage, wenn sie jeden säumigen Zahler per Einschreiben anschreiben würden. Die normal zahlenden Kunden müssten das dann
im Versicherungsbeitrag mitbezahlen.

Du kannst natürlich versuchen die Post für die Nichtzustellung haftbar zu machen. Ob sich das aber lohnt?

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Es handelt sich hier offenbar um einen Zusteller, bei dem die Zustellung mit mehreren Wochen Verzögerung erfolgt (wenn überhaupt)! Im Fall von Maximail/SHP wurde zumindest das Porto an den Absender zurückerstattet bei verspäteter Zustellung (sofern der Empfänger es reklamiert hat). Die sind dann entsprechend auch pleite gegangen.

Wenn man nachweisen kann, dass die Post von diesem Zustand wusste, würde ich dort schon mal anklopfen und nachfragen wie sie das mit der Haftung sehen.

Du täuscht Dich !

Vielleicht hat sie es gemacht vielleicht auch nicht, sie muss es nicht.
Und nicht die VS hat die Zwangsstilllegung beantragt, sie hat gemeldet dass der Wagen nicht mehr versichert ist. Mehr nicht. Dazu ist sie verpflichtet vom Gesetz. Und das geschieht ganz automatisch wenn das Geld nicht in einer bestimmten Frist bezahlt wurde. Die Zulassungsstelle veranlasst dann die Stilllegung.
Und die Kosten musst Du tragen, Du bist allein zuständig.

Für vergessliche gibt es Dauerauftrag bzw. Einziehungsauftrag, da vergisst man nichts mehr.

MfG
duck313

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…ich denke, das Du dich da täuscht.
Es handelte sich um einen Halbjahresbeitrag. Nicht jede Mahnung muss- oder sollte per Einschreiben erfolgen!
Es geht hierbei darum, das die VS evtl. „gemahnt“ hat, a b e r, der Kunde, also ich, nicht reagiert hat. Konkret an der Stelle bin ich der Meinung, muss ein Einschreiben erfolgen. War zumindest sonst so. Auch das ist nicht erfolgt.

Moin,
machst du das beim Brötchenkaufen auch so? Dass du erst nach mehrmaliger Bitte und nach einer weiteren lauteren und deutlicheren Aufforderung deinen Geldbeutel zückst und 92% des geforderten Betrages zahlst - und erwartest, dass du selbstverständlich schon vor der ersten Bitte, zu bezahlen, deine Brötchentüte in der Hand hältst?
Grüße

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Spätestens bevor man irgendetwas bezahlt, wäre ein Anruf bei der Versicherung angebracht gewesen. Bei einer der heutigen Handy-Flatraten für 6,99 hätte das nicht mal was gekostet.

Gruß T

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Vielleicht bin ich ja altmodisch. Aber wenn sich Deine Versicherung dazu verpflichtet haben sollte, solltest Du das eigentlich auch in den Versicherungsbedingungen nachlesen und entsprechend der Versicherung gegenüber nachweisen können.

Grüße
Pierre

…ich denke Du kannst Dir derartige Beiträge hier sparen. Unqualifizierte Beiträge sind hier auch nicht erwünscht.

Ich hab mich auch schon oft darüber geärgert, dass ich hier nicht die Antworten erhielt, die ich gern hätte lesen wollen.

Du bist Immobilien- und Finanzierungsexperte?
Damit solltest du die allgemeinen Gepflogenheiten, und eine KFZ-Versicherung ist eine Alltagsangelegenheit, doch kennen.

Fazit aller Antworten:

Versicherungsbeiträge sind eine Bringschuld, bei Verzug drohen Konsequenzen und schriftlicher Mahnungen bedarf es nicht.

…auch zu einer „Bringschuld“ gehört, das der, der zu bekommen hat, zuerst mitteilen MUSS, was man denn bringen muss!!!
Oder kann man ahnen, wie der nächst fällige Beitrag ausfällt?
Also, für die Zukunft, bitte erst Kopf und Geist einschalten, dann poltern…

Dann ruft man an!

Und genau deshalb schreibt mir meine Versicherung für jedes Fahrzeug und auch für sonstige Sachen einen Brief, in dem drin steht, was wann von mir erwartet wird. Danach kann es sein, dass noch eine Mahnung kommt.
Glücklicherweise kommen diese Briefe bei mir immer an.

P.S.: Ich wundere mich immer wieder, dass „wichtige“ Briefe häufig nicht ankommen, während jede ungewollte Werbung, die sowieso zum Altpapier kommt, die Briefkästen voll macht. Man kann auch hier immer wieder lesen, dass das so ist.
Ich habe für dieses Phänomen noch keine plausible Erklärung gefunden

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Im Versicherungsvertrag steht ziemlich sicher drin, wann die Beiträge fällig sind. Und zwar mit einem Datum und nicht „jedes Jahr in einem andern Monat, und immer erst dann, wenn der Kunde einen Brief von uns erhalten hat“

Also hat man in seinen Finanzunterlagen einen Merker „31. Februar - Versicherung fällig“. Wenn man bis dahin die Beitragsrechnung nicht bekommen hat, ruft man an oder schreibt eine E-Mail. Ggf. weist man auf die Probleme mit der Briefpost hin und bittet, eine Kopie der Rechnung per E-Mail zu erhalten.

Wenn man das verpasst hat und erst daran erinnert wird, wenn die Versicherung eine Meldung an die Behörde gemacht hat, dann überweist man auch nicht einfach irgendeinen Betrag, sondern ruft an, schildert den Sachverhalt und bespricht gemeinsam, wie das Versäumte am besten nachzuholen ist. Ich habe sogar schon die Erfahrung gemacht, dass die Gegenseite durchaus kulant sein kann, wenn man höflich ist.
Mit „alles eure Schuld, weil ihr mir kein Einschreiben geschickt habt“ kommt man eher nicht weiter. Insbesondere, wenn es nicht stimmt.

…höflich bleiben. Genau. Ausdrucken und an den Spiegel kleben.

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Mit privaten Postdienstleistern gibt es allerorten mehr oder weniger große Probleme. Alle, ausnahmslos alle Versicherungen, mit denen ich zu tun habe, versenden jedoch per DPAG (oder auch per E-Mail).

Bis zur genannten ultimativen Zwangsmaßnahme dürften bestimmt ein bis zwei Schreiben ergangen sein und dass die alle nicht beim Empfänger angekommen sein sollen, glaubt noch nicht einmal der Herr Vorsitzende beim Königl.Bayerischen Amtsgericht.

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Als Überlegung für die Zukunft, bevor du hier ein Thema einstellst, ist das ein guter Vorsatz.