Ich war auf der Suche nach einem neuen Domizil und habe mein Traumhaus gefunden. Leider „steckt“ es in einem Zwangsversteigerungsverfahren „fest“. Ein erster Termin hat bereits stattgefunden. Das Amtsgericht beteuert, „an uns liegt es nicht“ und zeigt sich verwundert, dass nach mittlerweile über 7 Monaten kein zweiter Termin anberaumt wurde. Meine Frage: Kann es jemanden geben, der das Verfahren absichtlich verschleppt. (z.B. die betreibende Gläubigerbank) Wenn ja: Warum? Gibt es Möglichkeiten, ein ZV-Verfahren abzubrechen um mit dem Gläubiger über einen freihändigen Verkauf zu verhandeln? Gibt es Möglichkeiten ein ZV-Verfahren zu beschleunigen? Macht es Sinn, den Schuldner (Noch-Eigentümer) zu kontaktieren?
Mmmh, warum es die Gläubigerbank verschleppen sollte wüßte ich nicht. Ganz im Gegenteil, gerade die Bank sollte ein Interesse daran haben, möglichst rasch zu ihrem Geld zu kommen und die Akte zu schließen, schon allein wegen der Zinsen.
Ein Verkauf durch den (Noch-)Eigentümer ist in jedem Stadium des Verfahrens möglich. Das heißt, den Kaufvertrag müssen alle Eigentümer, unterzeichnen, und zwar vor einem Notar. Wenn es sich um eine echte Insolvenz handelt, ist der InsoVerwalter an Stelle der/des insolventen Eigentümer/s getreten und unterzeichnet den Kaufvertrag. Die Gläubigerbank(en), die im Grundbuch eingetragen sind, müssen mit dem Kaufpreis einverstanden sein, weil sie ihre Grundschulden sonst nicht löschen werden. Dein Problem ist es, alle Parteien, die oftmals konträre Interessen haben, unter einen Hut zu bringen. Mit wem du zuerst sprichst, bleibt dir überlassen.
Hallo,
es gibt jede Menge Möglichkeiten
Man muss sich allerdings vor Augen halten, dass zum Beispiel ein Eigentümer das kleinste Interesse daran hat, dass sein eigenes Haus verwertet wird. Deswegen macht die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer jedenfalls dann keinen Sinn, wenn man ihn aus seinem eigenen Haus vertreiben will.
Um konkreteres beurteilen zu können, warum das Verfahren nun nicht weiterläuft, muss man mehr wissen, zum Beispiel: was war das Ergebnis des letzten Termines; ist ein Zuschlag versagt worden wegen nichterreichen der Wertgrenzen; ist das Verfahren mangels Gebot eingestellt worden; ist das Verfahren eingestellt worden durch den betreibenden Gläubiger; ist das Verfahren eingestellt worden weil der Schuldner Anträge gestellt hat und dieser auch (berechtigterweise) die Möglichkeit hat; das Verfahren zu verzögern, wenn er es professionell macht.
Viel Glück.
Hallo,
es macht keinen Sinn den Noch Eigentümer zu kontaktieren, der kann Dir nicht helfen.
Du musst warten bis der Termin statt findet und bist auf die Gläubiger Bank angewiesen.
Einzige Möglichkeit ist, dass Du der Gläubigerbank ein Angebot zum Kauf unterbreitest.
Es macht Sinn die Bank die die ZV veranschlagt direkt anzusprechen. Dann aber nur wenn Sie ein Angebot unterbreiten welches besser als die Gebote der ZV sind. Nur dann macht es ja Sinn aus Sicht der Bank mit Ihnen zu sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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… wobei ich mittlerweile eine 100% seriöse Quelle habe, wo ein Banker unter Zeugen über ein 20.000 EUR Objekt gesagt hat: „Wenn wir einen finden, der uns 7.000 EUR dafür gibt, geben wir es weg.“
Zugegeben - , in der Preislage sehen die Objekte auch entsprechend aus. Was ich sagen will: Die Banken setzten oftmals den Preis auch sehr hoch an. Habe selber gerade konkret vehandelt und war erstaunt, was da geht!