„Endlich“ fand jetzt die Zwangsversteigerung statt. Trotz berechtigter Einwände wurde das Verfahren vollzogen und ein Zuschlag erteilt.
Gegen die Zuschlagsentscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Meine Frage:
Kann ich selbst eine Beschwerde einlege, wie muss diese formuliert werden und entstehen mir dadurch wieder Kosten?
Wer kann helfen?
P.S.: Ich habe keine Rechtschutzversicherung!
Ja klar kostet das wieder Geld
Eine beschwerde kanneingelegt werden, aber da müssen schon schwere Geschütze aufgefahren werden . Einfach nur zu sagen ist zu billig versteigert worden bringt da gar nix
Die Beschwerde kannst Du sogar mündlich bei Gericht zu Protokoll geben.
Hallo,
Sie können selbst eine Beschwerde einlegen, allerdings bezweifele ich das dies Sinn hat denn eine Beschwerde muss gut begründet werden und Hand und Fuss haben.
Dies sollten Fachleute tun.
Eine Rechtschutzversicherung würde sowieso nicht helfen, da ein Anwalt aufgrund der fehlenden Erfahrung und Kompetenz der falsche Ansprechpartner wäre.
Solche Dinge muss ein Immobilienfachmann tun.
http://www.zwangsversteigerung-abwenden.com
Natürlich würden dann Kosten entstehen oder glauben Sie ein hochspezialisierter Fachmann arbeitet aus Hobby?
Guten Morgen,
wenn Sie die Zuschlagsbeschwerde richtig begründen, dann haben Sie Chancen.
Wenn Sie aber keinen Profi haben - ich meine einen richtigen Profi - der das für Sie macht, dann haben Sie keine Chance.
Jetzt müssen sie richtig Geld in die Hand nehmen. Da würde Ihnen auch keine Rechtsschutz-Versicherung etwas nützen, selbst dann, wenn Sie eine hätten.
Viel Glück.
Sie sollten eine Rechtschutzversicherung oder einen Anwalt einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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