Hallo an Alle!
Also, nehmen wir mal an, Person XY hat fast 10 Jahre in einem Betrieb gearbeitet. Da der Arbeitgeber keinen familären Nachfolger mit einbringen konnte, hat er einem der führenden Angestellten die Gelegenheit geboten, in das Geschäft mit 49% Anteil mit einzusteigen, was dieser dann auch gemacht hat. Im Rahmen dessen wurde der Name des neuen Unternehmens auch nur geringfügung geändert (z.B. von „Büro Name1“ in „Büro Name1 & Name2“, und als Logohintergrundbild wurde bei beidem sogar das gleiche beibehalten). Alle Angestellten wurden übernommen. Nun, knapp zwei Jahre später, soll das Unternehmen aufgelöst werden und der ehemalige „Zweitchef“ macht sich mit neuem Namen allein selbstständig. Auch hier wurde Person XY wieder übernommen. Diese hat sich bei der ersten Umstrukturierung seinerzeit kein Zeugnis geben lassen (was im Nachhinein aber auch kein Problem wäre). Nunmehr möchte sie sich jedoch sicherheitshalber eins ausstellen lassen, da der erste langjährige Chef ja quasi „wegfällt“. Allerdings überlegt Person XY nun, ob es unbedingt zwei einzelne Zeugnisse sein müssen, oder ob es auch eine Möglichkeit gibt, sich ein gemeinsames Zeugnis, mit z.B. beiden Logos und dem Umstrukturierungshinweis, ausstellen zu lassen, da der erste Arbeitgeber ja am zweiten Büro 51% Anteil behalten hat und auch bis zum Schluss weiter voll aktiv war. Geht man z.B. davon aus, dass Person XY Chefs überhaut kein Problem damit hätten, bleibt doch die Frage, ob das überhaupt so durchführbar ist oder ob es unbedingt zwei einzelne Zeugnisse sein müssen?
Schon mal besten Dank vorab,
wölfin
