Zwei Arbeitszeugnisse ein Muß oder reicht eins?

Hallo an Alle!

Also, nehmen wir mal an, Person XY hat fast 10 Jahre in einem Betrieb gearbeitet. Da der Arbeitgeber keinen familären Nachfolger mit einbringen konnte, hat er einem der führenden Angestellten die Gelegenheit geboten, in das Geschäft mit 49% Anteil mit einzusteigen, was dieser dann auch gemacht hat. Im Rahmen dessen wurde der Name des neuen Unternehmens auch nur geringfügung geändert (z.B. von „Büro Name1“ in „Büro Name1 & Name2“, und als Logohintergrundbild wurde bei beidem sogar das gleiche beibehalten). Alle Angestellten wurden übernommen. Nun, knapp zwei Jahre später, soll das Unternehmen aufgelöst werden und der ehemalige „Zweitchef“ macht sich mit neuem Namen allein selbstständig. Auch hier wurde Person XY wieder übernommen. Diese hat sich bei der ersten Umstrukturierung seinerzeit kein Zeugnis geben lassen (was im Nachhinein aber auch kein Problem wäre). Nunmehr möchte sie sich jedoch sicherheitshalber eins ausstellen lassen, da der erste langjährige Chef ja quasi „wegfällt“. Allerdings überlegt Person XY nun, ob es unbedingt zwei einzelne Zeugnisse sein müssen, oder ob es auch eine Möglichkeit gibt, sich ein gemeinsames Zeugnis, mit z.B. beiden Logos und dem Umstrukturierungshinweis, ausstellen zu lassen, da der erste Arbeitgeber ja am zweiten Büro 51% Anteil behalten hat und auch bis zum Schluss weiter voll aktiv war. Geht man z.B. davon aus, dass Person XY Chefs überhaut kein Problem damit hätten, bleibt doch die Frage, ob das überhaupt so durchführbar ist oder ob es unbedingt zwei einzelne Zeugnisse sein müssen?

Schon mal besten Dank vorab,

wölfin

Hi
ich finde es sehr positiv wenn im Zeugnis steht, dass man, wegen „Superleistung“, von der alten Firma in die neue „mitgenommen“ wurde… und jetzt auch in der 3. wieder dabei war.

Ist so ein guter Mitarbeiter, dass man ihn einfach nicht durch einen besseren ersetzen kann :wink:

Gruß
BJ

Hallo

Nun, knapp zwei Jahre später, soll das Unternehmen aufgelöst
werden und der ehemalige „Zweitchef“ macht sich mit neuem
Namen allein selbstständig.

Wie genau läuft das hinsichtlich Arbeitsort, Mitarbeiterstamm und Ausübung der Arbeitsleistung denn ab?

Gruß,
LeoLo

Hallo

Wie genau läuft das hinsichtlich Arbeitsort, Mitarbeiterstamm
und Ausübung der Arbeitsleistung denn ab?

Gruß,
LeoLo

Arbeitsort und Mitarbeiterstamm verändern sich. Die Arbeitsleistung bleibt basismäßig zwar die gleiche, wird jedoch wohl um die eine oder andere Aufgabe erweitert.