Zwei Mieten, drei Grundgebühren?

Hallo Experten,

angenommen der Mieter A wohnte in einem Reihenhaus in den Stockwerken 1 und 2 und hat dafür den Mietvertrag „X-Vertrag“ geschlossen.

Ein paar Jahre später zieht der Mieter B des Erdgeschosses aus und Mieter A will nun auch das Erdgeschoss dazu mieten. Der Vermieter schließt mit ihm einen zweiten, neuen Mietvertrag „Y-Vertrag“ über das Erdgeschoss ab und stellt den Grund für den zweiten Mietvertrag (anstatt eines einzigen Neuen) so dar, dass dies auch zum Vorteil des Mieters wäre, da Mieter A die durch „X-Vertrag“ erworbenen längeren Kündigungsfristen weiter behalten kann.

An sich auch kein Problem, jedoch nun kommt der Knackpunkt: Da es zwei Wohnungen waren, gibt es insgesamt drei Stromzähler: Einen Zentralzähler, den der Vermieter angemeldet hat und je einen Zähler pro Wohnung.

Nun muss der Mieter beide Stromzähler der Wohnungen anmelden, wodurch zwei Grundgebühren entstehen. Weiterhin wird die Grundgebühr für den zentralen Stromzähler ebenfalls auf den Mieter umgelegt.

Ist es zulässig, dass der Mieter drei Grundgebühren zahlen muss?
Ich denke nicht, jedoch wären mir §§ oder Hinweise auf entsprechende Entscheidungen hilfreich.

Gruß,
Sax

Es ist nicht „der“ Mieter, sondern es sind „die“ Mieter. Dass es sich bei den (Plural) Mietern um ein und die selbe Person handelt, mag sein, ändert aber an den Vertragsverhältnissen mit dem Versorger nichts.
Es gibt 3 Uhren. Diese müssen gekauft, vorgehalten, gewartet, geeicht, abgelesen werden. Das kostet alles Geld.
Es bleibt dem Mieter nur mit dem VM eine Vereinbarung zu treffen, dass die 3 Anlagen zusammengeschlossen werden können. Das muss dann aber ein lizenzierter Elektrobetrieb in Absprache mit dem Versorger machen.

vnA

Hallo,

Ist es zulässig, dass der Mieter drei Grundgebühren zahlen
muss?

Frage: Wer soll sie, deiner Meinung nach, sonst bezahlen?
Hier wurden 2 Wohnungen vermietet. Dem Sromversorger ist wurscht, dass es sich um ein und denselben Mieter handelt.

Liebe Grüße
Jo

Servus,

Es gibt 3 Uhren. Diese müssen gekauft,

O.K., vor zig Jahren geschehen, längst abgeschrieben.

vorgehalten, gewartet,
geeicht, abgelesen werden.

Dieses wäre meiner Meinung nach alles nicht der Fall, wenn man lediglich das zentrale Gerät anmeldet, da es keine weiteren Mieter in dem Haus gibt, also der gesamte Strom von einem Mieter (bzw. den Doppelmieter) verbraucht wird.

Gruß,
Sax

Servus,

die Frage ist doch, ob man nicht nur das zentrale Gerät beim Stromanbieter anmelden kann, da es keine weiteren Mieter in dem Haus gibt, also der gesamte Strom von einem Mieter (bzw. den Doppelmieter) verbraucht wird.

Oder gibt es da mietrechtliche Bedenken dagegen.

Gruß,
Sax

Hallo!

die Frage ist doch, ob man nicht nur das zentrale Gerät beim
Stromanbieter anmelden kann, da es keine weiteren Mieter in
dem Haus gibt, also der gesamte Strom von einem Mieter (bzw.
den Doppelmieter) verbraucht wird.

Verstehe ich das richtig: Der „zentrale Zähler“ ist also den anderen beiden vorgeschaltet und misst den Gesamtstrom des Hauses? Und du bist Dir sicher, daß der „zentrale Zähler“ nicht einfach nur ein Allggemeinstromzähler ist, der den Allgemeinstrom misst und sonst nichts?

Wie wird denn der Strom abgerechnet? Über den Vermieter? Direkt beim Anbieter?

Gruß,
Max

Da üblicherweise hinter den Uhren keine Verbindung besteht, müsste diese erst geschaffen werden. Dies bedarf - wie schon geschrieben - der Zustimmung durch den VM und der Ausführung durch einen Handwerker.

Offensichtlich bist du der Meinung, dass die Versorger mit der Grundgebühr den ganz dicken Reibach machen. Die Kosten die darüber bezahlt werden sind immens und, da sie von allen Kunden umgelegt werden, nicht einfach mit dem Hinweis ‚ist schon abgeschrieben‘ unter den Tisch zu kehren.

vnA

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Es gibt 3 Uhren. Diese müssen gekauft,

O.K., vor zig Jahren geschehen, längst abgeschrieben.

Sagst du mir mal bitte, wie man DAS macht?
Als Vermieter interessiert mich schon lange, was in Mieterköpfen bezüglich der „Abschreibung“ von allem und jedem so vor sich geht.

vorgehalten, gewartet,
geeicht, abgelesen werden.

Dieses wäre meiner Meinung nach alles nicht der Fall, wenn man
lediglich das zentrale Gerät anmeldet, da es keine weiteren
Mieter in dem Haus gibt, also der gesamte Strom von einem
Mieter (bzw. den Doppelmieter) verbraucht wird.

Wer bezahlt die erforderlichen Änderungen und warum?
Liebe Grüße
Jo

Servus,

Verstehe ich das richtig: Der „zentrale Zähler“ ist also den
anderen beiden vorgeschaltet und misst den Gesamtstrom des
Hauses?

Richtig. Die Summe aus den Zählern für Wohnung 1 und Wohnung 2, sowie dem Strom für die Heizung entspricht dem Stand des „zentralen Zählers“.

Und du bist Dir sicher, daß der „zentrale Zähler“
nicht einfach nur ein Allggemeinstromzähler ist, der den
Allgemeinstrom misst und sonst nichts?

Was soll „Allgemeinstrom“ sein, du meinst wahrscheinlich den Heizungsstrom? Wie gesagt, die drei Zähler sind hintereinander geschaltet, bzw. so dass die Summe aus Zähler 1 und 2, sowie Heizung auf dem „zentralen Zähler“ angezeigt werden. Der einzige Stromverbraucher ist in allen Fällen der Doppelmieter, so dass kein Strom von einem Dritten verbraucht wird.

Wie wird denn der Strom abgerechnet? Über den Vermieter?
Direkt beim Anbieter?

Die beiden „Nebenzähler“ werden direkt beim Anbieter abgerechnet. Der „zentrale Zähler“ über den Vermieter.

Gruß,
Sax

Servus,

Da üblicherweise hinter den Uhren keine Verbindung besteht,
müsste diese erst geschaffen werden. Dies bedarf - wie schon
geschrieben - der Zustimmung durch den VM und der Ausführung
durch einen Handwerker.

???

Können wir uns vielleicht wieder auf den Ausgangsfall konzentrieren?

Wieso soll zwischen den Uhren keine Verbindung bestehen?
Nochmals: Die zentrale Uhr misst den gesamten Strom der im Haus verbraucht wird, die Nebenuhren den Strom, der in Wohnung 1 bzw. Wohnung 2 verbraucht wird.

Strom Wohnung 1, gemessen auf Nebenuhr 1 + Strom Wohnung 2, gemessen auf Nebenuhr 2 + Heizungsstrom = Strom, gemessen auf zentraler Uhr

Offensichtlich bist du der Meinung, dass die Versorger mit der
Grundgebühr den ganz dicken Reibach machen. Die Kosten die
darüber bezahlt werden sind immens und, da sie von allen
Kunden umgelegt werden, nicht einfach mit dem Hinweis ‚ist
schon abgeschrieben‘ unter den Tisch zu kehren.

???

Wo ist hier das Problem? Derzeit verdient der „Versorger“ dreimal mit etwas was beim Nachbarhaus nur einmal bezahlt wird. Die drei Uhren müssten nicht unterhalten bzw. gewartet, geeicht, etc. werden, da meines Erachtens die zentrale Uhr reichen würde.

Gruß,
Sax

Servus,

Es gibt 3 Uhren. Diese müssen gekauft,

O.K., vor zig Jahren geschehen, längst abgeschrieben.

Sagst du mir mal bitte, wie man DAS macht?
Als Vermieter interessiert mich schon lange, was in
Mieterköpfen bezüglich der „Abschreibung“ von allem und jedem
so vor sich geht.

Also im vorliegenden Fall gehört der Stromzähler dem Energieversorger und ich glaube kaum, dass dieser die Kosten hierfür (die Geräte sind über 10 Jahre alt) nicht schon mehrfach über Grundgebühr und Strompreis wieder hereingeholt hat.

vorgehalten, gewartet,
geeicht, abgelesen werden.

Dieses wäre meiner Meinung nach alles nicht der Fall, wenn man
lediglich das zentrale Gerät anmeldet, da es keine weiteren
Mieter in dem Haus gibt, also der gesamte Strom von einem
Mieter (bzw. den Doppelmieter) verbraucht wird.

Wer bezahlt die erforderlichen Änderungen und warum?

Von mir aus der Mieter. Darum geht es doch überhaupt nicht. Abgesehen mal davon das keinerlei „Umbauten“ nötig sind, sondern lediglich ein Ummelden notwendig wäre (es sein denn mietrechtlich nicht erlaubt).

Es geht hier lediglich, ob es rechtlich zulässig ist ein Mietshaus mit nur einem Mieter aber zwei Mietverträgen über einen Stromzähler abzurechnen, oder ob da irgendwelche Bestimmungen entgegenstehen.

Ich verstehe nicht, warum einige Leute hier nicht beim Ausgangsfall bleiben können und ständig alternative Fallgestaltungen hineinfantasieren.

Gruß,
Sax

Hallo,

Richtig. Die Summe aus den Zählern für Wohnung 1 und Wohnung
2, sowie dem Strom für die Heizung entspricht dem Stand des
„zentralen Zählers“.

Sicher? Ich hätte jetzt behauptet, das wäre der Allgemeinstrom-Zähler. Von einer Summenschaltung habe ich noch nie gehört - es sei denn, die beiden Teil-Zähler wären nicht vom Lieferanten, sondern vom Vermieter angebracht. Dann gibt es dafür aber imho keine Grundgebühr.

Anyway, man könnte den Lieferanten wechseln - es gibt einige ohne Zählergebühr. Anspruch auf Umbau seitens des Vermieters hat man imho nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Gerne konzentriere ich mich auf den Ausgangsfall. Begrüßt hätte ich aber, wenn der Verfasser des UP sich beim Schreiben auch so konzentriert hätte, dass die relevanten Fakten verständlich dargestellt worden wären.

Zur Sache:
Meines Wissens ist das Hintereinanderschalten von Zähleinrichtungen und damit einhergehend die Abrechnung über Differenzberechnung unzulässig. Die Netzsuche überlasse ich dir.

Die Diskussion über die Verwendung der Grundgebühr überlassen wir besser denen die wenigsten in den Grundzügen Ahnung von der Thematik haben.

vnA

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Hallo!

Richtig. Die Summe aus den Zählern für Wohnung 1 und Wohnung
2, sowie dem Strom für die Heizung entspricht dem Stand des
„zentralen Zählers“.

Das ist eine ungewöhnliche Konstruktion, vor allerm, wenn Die Nebenzähler direkt beim Stromanbieter angemeldet sind. Darauf hat ja auch schon Loderunner hingewiesen.

Was soll „Allgemeinstrom“ sein

Der übliche Ausdruck für den Strom, der keinem Sondereigentum zugeordnet ist.

Lg,
M.

ok:

An sich auch kein Problem, jedoch nun kommt der Knackpunkt: Da
es zwei Wohnungen waren, gibt es insgesamt drei Stromzähler:
Einen Zentralzähler, den der Vermieter angemeldet hat und je
einen Zähler pro Wohnung.

WIE wurde/wird denn der Allgemeinstrom gemessen ? (Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung etc.)
Mit Sicherheit über jenen „Zentralzähler“

Nun muss der Mieter beide Stromzähler der Wohnungen anmelden,
wodurch zwei Grundgebühren entstehen. Weiterhin wird die
Grundgebühr für den zentralen Stromzähler ebenfalls auf den
Mieter umgelegt.

Ist es zulässig, dass der Mieter drei Grundgebühren zahlen
muss?

Ja, wenn drei Zähler vorhanden sind.
Das könnte der Vermieter ändern lassen. Wenn er die Wohnungen später wieder einzeln vermieten will/muss—auf ein Neues.
Ich wüsste nicht, dass hier irgendwer vom Thema abgekommen wäre.
Jo

Also im vorliegenden Fall gehört der Stromzähler dem
Energieversorger und ich glaube kaum, dass dieser die Kosten
hierfür (die Geräte sind über 10 Jahre alt) nicht schon
mehrfach über Grundgebühr und Strompreis wieder hereingeholt
hat.

Glauben? Dafür ist Sonntags die Kirche zuständig.

Alleine das Ablesen schluckt schon einen großen Teil der Grundgebühr. Alle weiteren Kosten werden auf alle umgelegt. Falls nicht bekannt, folgendes zur Information: http://de.wikipedia.org/wiki/Strompreis So der richtig große Selbstbedienungsladen ist das (zum Glück für uns Verbraucher) nicht.

vnA

Es geht hier lediglich, ob es rechtlich zulässig ist ein
Mietshaus mit nur einem Mieter aber zwei Mietverträgen über
einen Stromzähler abzurechnen, oder ob da irgendwelche
Bestimmungen entgegenstehen.

DIESE Frage stand NICHT im UP !

Ich verstehe nicht, warum einige Leute hier nicht beim
Ausgangsfall bleiben können und ständig alternative
Fallgestaltungen hineinfantasieren.

…und ich nicht, warum einige Leute eine Frage nicht klar und eindeutig formulieren können, sich aber dann über die ihnen nicht passenden Antworten ereifern.

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‚nomen est omen‘ oT
Servus,

also ich lese im genannten Artikel:

Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (verbrauchsunabhängig): Beide Preise dienen dazu die Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso abzudecken. Es wird pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau abgerechnet. Der Bereitstellungspreis ergibt sich aus den Kosten der Bereitstellung des elektrischen Stromes für den Verbraucher, der Verrechnungspreis wird aus der Art des Stromzählers und des weiteren Zubehörs des Stromversorgers an der Übergabestelle an den Endverbraucher ermittelt.

Wenn nun ein Stromzähler also rund 100 Euro kostet und der Verrechnungspreis 10 Euro beträgt (im in Wiki genannten Beispiel sind es 25-30 Euronen/Jahr) dann ist der Zähler locker in 10 Jahren (bzw. nach dem Wiki-Beispiel schon in 3-4 Jahren) bezahlt.

Sax

Die Netzsuche überlasse ich
dir.

Schön. Das erübrigt nur den Sinn eines „Expertenforums“.

Servus,

Ist es zulässig, dass der Mieter drei Grundgebühren zahlen
muss?

Ja, wenn drei Zähler vorhanden sind.

Gibt es da auch eine rechtliche Grundlage für oder ist dies nur ein Bauchgefühl?

Gruß,
Sax