Geht das?
GmbH in DE und eine GmbH im Ausland - Geschäftsführer sind die gleichen zwei - die zwei Firmen müssten einen Vertrag abschließen - dann unterschreiben tatsächlich auf eine Seite zwei Geschäftsführer und auf der anderen die gleichen zwei
ist das erlaubt?
Hallo!
ist das erlaubt?
Ja. Anders geht’s nicht.
Gruß
Wolfgang
muss man befreiung von §181 notwendig in diesem Fall in die Satzung eintragen?
Servus,
eintragen muss man eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot nicht in die Satzung, sondern ins Handelsregister.
Die Satzung (den Gesellschaftsvertrag) muss man dafür ändern.
Falls es pressiert: Es genügt zunächst, wenn die Gesellschafterversammlung eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags beschließt und den GF darüber informiert - bis zur Eintragung ins HR sind die Geschäfte des GF, die er mit sich selbst als Vertreter eines Dritten vorgenommen hat, schwebend unwirksam; man muss aber nicht mit allem warten, bis die Eintragung erfolgt ist.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für die Antwort!
Hätten Sie evtl. diesbezüglich auch eine Idee? 
http://www.wer-weiss-was.de/rechtsfragen/auftrag-ode…